Posts by Benjes

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Hallo,


    wir haben derzeit folgendes Problem. Ein recht großer Auftraggeber ist vor kurzem ins wirtschaftliche Schlindern gekommen. Demtentsprechend kommen derzeit auch nicht so viele Aufträge herein, wie man das eigentlich bisher von diesem Unternehmen gewohnt war. Da man langfrsitig keine Leute vor die Tür setzen will, schaut sich die Geschäftsführung nach alternativen Geschäftsfeldern um. So wie es derzeit aussieht, werden von der Belegschaft dann auch wohl andere, teilweise (würde ich zumindest sagen, vom Anspruch her gleichwertige) Tätigkeiten anfallen, vielleicht aber auch welche auf geringerem Niveau.


    Kann man als Arbeitnehmer diese Tätigkeiten verweigern, wenn es sich um (vorerst) kleinere Aufträge handelt, von denen davon auszugehen ist, dass sie sich wahrscheinlich in geraumer Zeit nicht so schnell wiederholen werden ?


    MfG


    Horst

    Hallo,



    das ist sicherlich nicht unrichtig. Andererseits sollte man damit aber auch nicht zu zimperlich oder zaghaft umgehen. Denn irgendwann wird es sowieso krachen. Ich denke, dass dies dann die erste Bewährungsprobe für einen Betriebsrat ist und nicht die Erhaltung der betrieblichen Harmonie.


    Aber man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, das sehe ich genauso.



    Horst

    Hallo,


    früher, während meiner Schulzeit habe ich noch in einem solchen Familienunternehmen gearbeitet. Da haben alle in den Pausen mit der Familie des Chefs an einem Tisch gesessen und die Frau des Chefs hat an jeden Tag für die gesamte (natürlich recht kleine) Belegschaft das Mittagessen gekocht.


    Das waren noch Zeiten ... ; den Betrieb gibt es heute leider nicht mehr.


    Wer hätte das jetzt gedacht :)


    sagt ein stirnrunzelnder


    Horst

    Der Richter redet dem Angeklagten ins Gewissen ... " und in diese missliche Lage hat sie nur der Alkohol gebracht " ; daraufhin der Angeklagte : " Puuhhh , da habe ich ja noch einmal Glück gehabt. Ich dachte schon, dass ich selber daran schuld gewesen wäre" :D

    Hallo,



    das ist ja sehr lehrreich. Ich hätte nicht gedacht, dass der Arbeitgeber eine derartige Eigeninitiative an den Tag legen darf. Ich hätte eher vermutet, dass er in diesem Fall dazu angehalten ist, umgehend die Polizei einzuschalten.


    So kann man sich täuschen.


    MfG


    Horst

    Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    at blackjack: Die Bereitschaft ist nicht wirklich vorhanden. Zu Hause wird teilweise geflucht, aber andererseits will er tunlichst nicht die Ausbildungsstelle verlieren, da er der Meinung ist, dass es sich hier genau um den Job handelt, den er später tatsächlich auch ausüben will.


    Mittlerweile hat er sich in der Berufsschule einem Lehrer zugewandt. Er ist in Ungefähr der gleichen Ansicht, wie Ihr es hier auch seid. Er ist der Ansicht, dass das das Maß des Unaushaltbaren noch nicht erreicht sei und man warten solle, wie sich die Sache weiterhin entwickelt. Erst dann sieht der Handlungsbedarf.


    Bis denne,



    Horst

    Der aufgebrachte Richter zum Angeklagten: „Sie beleidigen die Würde des Gerichts! Aus welchem Grund
    erscheinen Sie denn in Frauenkleidern?“ Darauf antwortet der Angeklagte: „Ja aber Sie sagten doch, in
    Sachen meiner Frau!“



    Gruß,


    Horst

    Hallo,


    essoll in diesem Beitrag um meinen Sohn gehen. Seit August diesen Jahres absolviert er eine AUsbildung zum Speditionskaufmann. Fachlich ist soweit alles in Ordnung. Wenn er mit Aufgaben, die ihm anvertraut werden, nicht weiterkommt, wird ihm geholfen und man scheint sich auch durchaus Zeit für den Jungen zu nehmen.


    Was ihm und in zunehmender Weise auch mir missfällt sind die Tätigkeiten, die "mal eben so nebenher" erledigt werden sollen. Damit sind gemeint: Einkäufe erledigen ( Es geht hier nicht um unternehmensbezogene Einkäufe, sondern eher um das Frühstücksbrötchen von Bäcker; Oha, der Kaffe ist bald alle ... nehm Dir mal eben kurz das Fahrrad ... ; Zeitweiliges Reinigen der Lastkraft- und Lieferwagen, wenn (einmal wieder (komischerweise immer bei schlechtem Wetter) die eigens dafür eingestellten Aushilfen krank sind, Tätigkeiten im Lager, die weniger mit der kaufmännsichen Bestandspflege sondern eher mit dem eigentlichen Umgang mit dem Material zu tun haben, etc. )


    Eines ist mir bewusst: Lehrjahre sind keine Herrrenjahre - das ist schon klar. Andererseits sind meiner Ansicht nach die Grenzen der Zulässigen erreicht, vielleicht sogar überschritten worden. Mein Sohn nimmt es recht gelassen, da er mit der Belegschaft keinen Ärger will. Aber wenn es so weitergeht, will ich gar nicht wissen, wie es ausarten wird, wenn der Junge erst einmal seinen Führerschein hat.


    Hat jemand von Euch vielleicht auch schon einmal derartige Probleme gehabt oder sich mit diesem Problem schon einmal intensiver auseinandersetzen müssen ?



    Schöne Grüße vorab,


    Horst

    Hallo,


    in unserem Unternehmen steht schon seit längerem zur Debatte, einen Bereitschaftsdienst einzuführen; wohlgemerkt keine Arbeitsbereitschaft. Diese wird ja nicht vollumfänglich vergütet, wenn ich mich recht entsinne. Wieviel kann man, sofern ich richtig liegen sollte, denn dafür verlangen ?


    P.S.: Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden.



    Schönen Gruß,


    Benjes

    Endlich hat der junge Anwalt seine eigene Anwaltspraxis. Sein
    erster Schriftsatz, den er dem Gericht einreicht, hat folgenden
    Wortlaut: Der Angeklagte Max Schmidt hat mich mit seiner
    Verteidigung beauftragt. Ich beantrage hiermit, ihn auf seinen
    Geisteszustand untersuchen zu lassen.

    Hallo Euch allen in diesem Forum.



    Hallo Fritz. Ja, das kann ich bestätigen - ich habe mich soeben registriert; und musste erst ein wenig suchen, bis ich meinen Account freischalten lassen konnte. Ich bin auch bei web.de; falls es jemanden interessiert ;)



    Schönen Gruß,


    Benjes