Was muss sich ein Azubi eigentlich gefallen lassen ?

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  • Hallo,


    essoll in diesem Beitrag um meinen Sohn gehen. Seit August diesen Jahres absolviert er eine AUsbildung zum Speditionskaufmann. Fachlich ist soweit alles in Ordnung. Wenn er mit Aufgaben, die ihm anvertraut werden, nicht weiterkommt, wird ihm geholfen und man scheint sich auch durchaus Zeit für den Jungen zu nehmen.


    Was ihm und in zunehmender Weise auch mir missfällt sind die Tätigkeiten, die "mal eben so nebenher" erledigt werden sollen. Damit sind gemeint: Einkäufe erledigen ( Es geht hier nicht um unternehmensbezogene Einkäufe, sondern eher um das Frühstücksbrötchen von Bäcker; Oha, der Kaffe ist bald alle ... nehm Dir mal eben kurz das Fahrrad ... ; Zeitweiliges Reinigen der Lastkraft- und Lieferwagen, wenn (einmal wieder (komischerweise immer bei schlechtem Wetter) die eigens dafür eingestellten Aushilfen krank sind, Tätigkeiten im Lager, die weniger mit der kaufmännsichen Bestandspflege sondern eher mit dem eigentlichen Umgang mit dem Material zu tun haben, etc. )


    Eines ist mir bewusst: Lehrjahre sind keine Herrrenjahre - das ist schon klar. Andererseits sind meiner Ansicht nach die Grenzen der Zulässigen erreicht, vielleicht sogar überschritten worden. Mein Sohn nimmt es recht gelassen, da er mit der Belegschaft keinen Ärger will. Aber wenn es so weitergeht, will ich gar nicht wissen, wie es ausarten wird, wenn der Junge erst einmal seinen Führerschein hat.


    Hat jemand von Euch vielleicht auch schon einmal derartige Probleme gehabt oder sich mit diesem Problem schon einmal intensiver auseinandersetzen müssen ?



    Schöne Grüße vorab,


    Horst

  • Hallo Horst,


    in diesen Fällen soll § 14 II BBiG als Rechtsgrundlage dienen: Auszubildenden dürfen ur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körerplichen Kräften angemessen sind .


    Hört sich gut an, ist aber leider generalklauselaritg gefasst. Was jetzt genau im jeweiligen Ausbildungsverhältnis darauf basierend zulässig ist oder nicht, kann man hier nicht konkret sagen . Brötchen holen; ist immer er derjenige an dem das hängen bleibt oder bekommt er auch von den Kollegen etwas mitgebracht ? Auch die Lagertätigkeit kann unter Umständen zulässig sein, wenn es Teilaspekt der Aufgabenstellung des Azubis ist; da muss man den genauen Einzelfall unter die Lupe nehmen. Einen Verstoß würde ich (ich lasse mich auch sehr gerne berichtigen) in dem Waschen des Fahrzeugparks sehen. Daraus lernt er nichts . Bei den Lagerarbeiten kann man unter Umständen noch einen Praxisbezug sehen, da es auch für einen späteren kfm Angestellten nicht unnütz ist zu wissen, wie die Abläufe in diesem Betriebsteil sind. Bei der Reinigung sehe ich keinerlei Ansätze. Dagegen sollte er sich auf jeden Fall zur Wehr setzen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Einen Verstoß würde ich (ich lasse mich auch sehr gerne berichtigen) in dem Waschen des Fahrzeugparks sehen. Daraus lernt er nichts .


    Volle Zustimmung:
    Klar, irgendetwas lernt der Junge dadurch sicherlich, aber nichts, was mit seiner konkreten kfm. Ausbildung zu tun hat. Wenn so etwas einmalig vorkommt, dann würde ich vermutlich sagen, dass das in einem Betrieb Gang und Gebe ist, auch mal etwas über den Ausbildungstellerrand zu schauen und die eine oder andere Tätigkeit zu erledigen, die so nicht vorgesehen ist, aber wenn das zur Regel wird, dann ist der §14 II BBiG die richtige "Waffe"...


    Gruß,
    Jörn

  • Hallo Horst,


    Dein Sohn sollte sich einmal auf der Homepage des DGB umschauen. Die bieten einen kostenlosen Beratungsservice für Fragen aus diesem Rechtsbereich an.



    LG



    Carsten

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    at blackjack: Die Bereitschaft ist nicht wirklich vorhanden. Zu Hause wird teilweise geflucht, aber andererseits will er tunlichst nicht die Ausbildungsstelle verlieren, da er der Meinung ist, dass es sich hier genau um den Job handelt, den er später tatsächlich auch ausüben will.


    Mittlerweile hat er sich in der Berufsschule einem Lehrer zugewandt. Er ist in Ungefähr der gleichen Ansicht, wie Ihr es hier auch seid. Er ist der Ansicht, dass das das Maß des Unaushaltbaren noch nicht erreicht sei und man warten solle, wie sich die Sache weiterhin entwickelt. Erst dann sieht der Handlungsbedarf.


    Bis denne,



    Horst

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