Hallo,
na ja; ich denke auch einmal , dass dem Chef das schon klar war. Hier wird es wahrscheinlich einfach nur um eine Machtdemonstration gegangen sein. Manche Arbeitgeber können es einfach nicht lassen ....
Schönen Gruß,
Horst
Hallo,
na ja; ich denke auch einmal , dass dem Chef das schon klar war. Hier wird es wahrscheinlich einfach nur um eine Machtdemonstration gegangen sein. Manche Arbeitgeber können es einfach nicht lassen ....
Schönen Gruß,
Horst
Hallo,
weiß eigentlich jemand, ob es wirklich wahr ist, dass in einem Fall, im Unternehmen keine Arbeitsplätze zur Disposition stehen und kein einziger des Ausbildungsjahrganges übernommen wird, auch jemand, der in der JAV war, keinen Anspruch auf Übernahme hat ?
Hallo,
weiß eigentlich jemand, ob es wirklich wahr ist, dass in einem Fall, im Unternehmen keine Arbeitsplätze zur Disposition stehen und kein einziger des Ausbildungsjahrganges übernommen wird, auch jemand, der in der JAV war, keinen Anspruch auf Übernahme hat ?
Hallo Lorenz,
so ist - und die Leistungsfähigkeit ist nicht geringer.
Guten Rutsch,
Benjes
Hallo,
hinzu kommt , dass man sich derartige Verhaltensweise im heutigen Wettbewerb im Falle von Kundenkontakt kaum mehr leisten kann.
Gruß,
Horst
Hallo,
das gilt aber wahrscheinlich auch wieder nur, wenn es tatsächlich dazu eine Veranlassung gegeben hat, oder ? Nach eigenem Ermessen kann das in dem Stadium doch nicht entschieden werden ?
Hallo,
das finde ich nicht schlecht.
Ist zwar nervig, ständig die Loseblattsammlungen einzusortieren. Aber beides Aktualisierung ein neues Buch zu kaufen finde ich auch blöd und zudem recht kostenaufwendig.
Schönen Gruß,
Horst
Hallo,
gut zu wissen. Andererseits würde jede andere Lösung auch irgendwie keinen logischen Sinn ergeben.
Horst
Hallo,
das ist bei uns auch nicht anders. Darüber zu klagen bringt aber auch nichts . Viele sehen das als allgemeines Berufsrisiko an und dann hat es mit der Toleranz auch schon wieder ein Ende .
Schönen Gruß,
Horst
Hallo Lorenz,
von der Seite aus betrachtet hast Du nicht unrecht. Nur damit alleine ist es bei vielen nicht getan, das sollte man auch nicht vergessen.
Gruß,
Horst
Hallo,
da stellt sich mir aber dann sofort die nächste Frage. Kann der Arbeitgeber, der sich trotzdem irgendwie Zutritt verschafft, beispielsweise über den Hausmeister, der noch irgendwo einen Ersatzschlüssel hat oder die Putzfrau, die morgens um 5 mit den Reinigungsarbeiten beginnt "nett" bittet, ihm mal eben kurz die Räumlichkeiten aufzuschließen, damit diesen Anspruch inhaltslos machen ?
Kann doch irgendwie nicht sein, oder ?
Hallo,
ein Bekannter hat es sich jetzt als Ziel gesetzt, endlich einen BR in dem Unternehmen in dem er arbeitet auf die Beine zu stellen. Nun fragt es sich, inwieweit die Vorbereitungshandlungen mangels bestehenden BR berist schon von den §§ 37 ff. BetrVG erfasst sind oder ist es so, dass er die gesamte Arbeit im Rahmen seiner Freizeit zu erledigen hat. Gibt es diesbezüglich eine Art Freistellungsanspruch oder sonst dergleichen ?
Mfg,
Horst
Hallo Jost,
danke für Deine Erklärungen. Deine Ausführungen sind in unseren Argumentationen berücksichtigt worden . Ich bin einmal gespannt, ob sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Tatsächlich vorstellen, kann ich mir das nicht.
Dennoch vielen Dank,
Horst
Hallo,
im Rahmen der vergangenen JAV-Wahl ist es leider vermehrt zu Verwechslungen zwischen den beiden o.g. Begrifflichkeiten gekommen.
Hat jemand vielleicht einen Tip oder einen griffigen Slogan, der den Leuten den Unterschied zwischen diesen beiden Parametern nahebringt ?
Hat es bei Euch im Betrieb uU auch dererlei Probleme gegeben ?
Hallo,
welche Möglichkeiten bestehen vonseiten der Geschäftsleitung, wenn ein Ersatzmitglied in den WA berufen werden soll, welches auch eine wirtschaftlich-akademische Vorbildung aufweist, nicht den genau diesen aufgenommen werden soll ?
Zum einen wird in unserem Falle angebracht, dass die Person aufgrund Ihrer gehobenen Stellung in der Abteilung, in der sie arbeitet, unverzichtbar sein und von daher die Arbeit im WA aus unternehmersicher Sicht in keinem Fall gangbar sein. Ferner wird vertreten, dass selbstverständlich eine Vorbildung vorhanden sein ; diese aber für den WA nicht präzise genug sei.
Ist es im Bereich des WA nicht auch genau so wie beim BR ? Ich meine wenn man sich hier bei Poko einmal ansieht, wie viele Einführungsmöglichkeiten in die verschiedensten Themenbereiche es gibt, ist es dann nicht auch beim WA so, dass wenn Bedarf gesehen wird, ein Schulungsanspruch besteht ?
Hallo,
ist es eigentlich zulässig, dass der Arbeitgeber bei der individuellen Vornahme von Lohnerhöhungen Klauseln mitvereinbart, die zusätzlich zur Verschwiegenheit des Profitierenden verpflichten ? Derzeit wurde die Absicht diesbezüglich geäußert, da man der Ansicht sei, dass durch eine Unterbindung des Informationsaustausches der Betriebsfrieden nachhaltig verbessert werden könne.
Die Förderung des Betriebsfriedens will ich auch gar nicht anzweifeln; nur habe ich doch schon arge Bedenken, was die rechtliche Zulässigkeit solcher Klauseln anbelangt ....
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Blackjack: Du hast selbstverständlich recht. Das Problem an der Sache ist, dass wir erst einmal gar nicht wussten, dass eine Vereinbarung dieser Art überhaupt besteht. Vielmehr hat der Administrator von sich aus gesagt, dass er "zur Not" angerufen werden solle, weil sich so die Probleme am schnellsten wieder in den Griff bekommen lassen. Da es bei der Software vor nicht allzu langer Zeit herstellerseits ein Update gegeben hat, was nicht wirklich funktioniert, kommt er derzeit des öfteren in die missliche Lage, abend noch einmal an der EDV herumwerkeln zu müssen. Von daher wurden wir auf diese Vereinbarung erst aufmerksam.
Never change a runnig system
Horst
Na ja, ich weiß ja nicht. Zwar stimmt es wohl, dass den Schwerbehinderten mehr Rechte zustehen. Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass sich im betrieblichen Alltag schon einiges ändern könnte. Wenn mich die Behinderung aber bei der Arbeit einschränken würde, würde ich sie sofort melden.
MfG
Horst
Hallo,
wie schaut es eigentlich aus, wenn ein IT-Kollege das Telefon aufgedrückt bekommt und na ja; schon irgendwie Rufbereitschaft hat. Es kann sein, dass nichts passiert. Wenn sich aber jemand aus der Spätschicht meldet und ihm mitteilt, dass die Datenverarbeitung wieder mal irgendwo klemmt, dann muss er halt noch mal ran. In unserer EDV gibt es auch so eine Art Selbstauslöser, was bedeuten soll, dass Fehler, die die EDV von sich aus bereits erkannt hat, ihm unter Umständen auch zugesimst werden. Die Geschäftsführung spielt das immer herunter, im Sinne von: Na ja ... die paar Mal im Jahr, das ist doch wohl zu verkraften ...
Können die Änderungen zu diesem Thema, die ja zumeist aus dem Gesundheitswesen stammen, ohne weiteres auf diesen Fall übertragen werden ?
Hallo,
ich finde dass das Urteil vollkommen richtig gefällt worden ist. Kantinenessen ist und bleibt Geschmackssache. Die einen kommen damit klar, für die anderen ist es ein Graus. Ich denke auch, dass hier ein krasser Eingriff in die Lebensgestaltung der Arbeitnehmer stattfinden würde, wenn man für ein Essen bezahlen müsste, was man zum einen garnicht mag; oder das einem vielleicht gar nicht bekommt.
MfG,
Horst