Wie Bereitschaftsdienst vergüten ?

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  • Hallo,


    in unserem Unternehmen steht schon seit längerem zur Debatte, einen Bereitschaftsdienst einzuführen; wohlgemerkt keine Arbeitsbereitschaft. Diese wird ja nicht vollumfänglich vergütet, wenn ich mich recht entsinne. Wieviel kann man, sofern ich richtig liegen sollte, denn dafür verlangen ?


    P.S.: Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden.



    Schönen Gruß,


    Benjes

  • Hallo Benjes,


    bei der Ausgestaltung von Tarifverträgen wird die Bezahlung oft von dem „üblichen“ Heranziehungsanteil, das bedeutet dem Anteil der Vollarbeit während des Bereitschaftsdienstes üblicherweise anfällt und somit auch abzuleisten ist, abhängig gemacht. Beträgt der Heranziehungsanteil z.B. 50 % , so wird für jede Bereitschaftsdienststunde 50 % der normalen Stundenvergütung gezahlt . Zu beachte ist dabei, dass die Zuschläge für die Arbeit an Nacht und Feiertagen nicht wegfallen; diese werden dem jeweiligen Verrechnungsergebnis hinzuaddiert.


    Gruß,


    Lorenz

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