Beiträge von 3eck

Hallo,

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    Hallo,
    bei uns im Betrieb soll es in Bälde eine JAV geben, die gewählt werden soll. Eigentlich läuft soweit alles prima, aber wir sind uns bei einem eigentlich Wahlberechtigten nicht ganz sicher, denn er befindet sich zu dem angesetzten Zeitraum der Wahl bereits in der Kündigungszeit.
    Darf er trotzdem wählen, obwohl in das Ergebnis nicht tangieren wird?


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Ferner sind bereits folgende Tätigkeiten von den Gerichten als sexuelle Belästigung gewertet worden: Armumlegen, Schlag vor die Brust, Postkarten an die Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen.


    "bereits" ist gut! :S
    Liebe Grüße,
    Hanna


    PS: Ist nicht böse gemeint, Lorenz, die Wortwahl war mir nur aufgefallen, weil sie so verharmlosend klingt.

    Hallo nochmal, Blackjack!


    Den von dir geratenen Artikel werde ich mir mal durchlesen (wenn ich ihn finden sollte), vielen dank für den Tipp!
    Ich wollte mit meinem Beitrag auch auf etwas anderes hinaus, das ich vielleicht nicht deutlich genug gemacht habe: Trotz vieler theoretischer Möglichkeiten, Grenzverletzungen durch Mitarbeiter zu melden, besteht bei vielen Opfern sexueller Belästigung eine enorme Hemmschwelle, dies tatsächlich zu tun. Die Motive sind sicherlich ganz unterschiedlicher Natur, eines taucht jedoch sehr häufig auf: Die Angst davor, (selbst) von den designierten Hilfestellen nicht Ernst genommen oder gar als unglaubhaft dargestellt zu werden. Eine ausdrückliche Aufnahme in einen Katalog unzweifelhaft nicht tolerierbaren Verhaltens kann dagegen eine gewisse Symbolkraft haben, indem sie beweist, dass den Verfassern das Problem bewusst ist und sie dem Opfer damit sagen, dass es nicht allein ist!
    Ich glaube, das kann viel bewirken.


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Moin,


    Whistleblowing-Systeme ohne erhebliche Vorbehalte zu sehen fällt schwer, da wir gerade in Deutschland doch schmerzhafte Erfahrungen mit dem Denunziantentum der NS-zeit und dem Stasisystem der DDR erlebten und die dort ihre Berechtigung fanden. Whistleblowing-Systeme schaffen einen Rahmen für Denunziationen und ändern hierdurch die Wahrnehmung des Whistleblowing insgesamt. Whistleblowing wandelt sich von einem außergewöhnlichen, mit einer Vielzahl an Vorbehalten versehenen Vorgang zu einem -normalen-, gewünschten und institutionalisierten Instrument der Unternehmensführung.


    Gruß bj

    Hallo Blackjack,




    ich finde einen Arbeitsplatz, an dem man/frau die ganze Zeit befürchten
    muss, für jeden fehler angeschwärzt zu werden, auch unerträglich. (Von
    der Möglichkeit, ein solches System für private Antipathie zu
    missbrauchen will ich gar nicht erst anfangen)


    ALLERDINGS sehe ich in den codes auch ein gewisses positives Potential: Insofern diese bestimmtes Mitarbeiterverhalten als nicht hinnehmbar einordnen (Ich denke hier speziell an sexuelle Belästigung), dann geht davon noch einmal ein besondere Symbolwirkung aus. Jedem ist klar, dass solches Verhalten inakzeptabel ist, aber die ausdrückliche Betonung lässt denjenigen, die sich einem solchen Verhalten ausgesetzt sehen, noch einmal wissen, dass es okay ist, sich an die Personalleitung zu wenden und dass dort jemand ist, den es interessiert!
    Von daher (und auch sonst) finde ich deinen Vergleich mit dem Nationalsozialismus und der Stasi ziemlich unangebracht. (Bitte nicht persönlich nehmen!)


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Da hast du Recht. :D
    Dennoch ist es häufiger so, dass sich Leute zunächst einmal hier erkundigen und sich im Laufe der Diskussion herausstellt, dass es eine BV gab ;)
    Was dein Problem anbelangt: Wenn ich dich richtig verstehe, dann steht eine Auszahlung grundsätzlich (also ohne BR-Freistellung) nicht zur Wahl, oder?
    Eine gesetzliche Regelung, aus der sich ein Wahlrecht ableitet, gibt es meines Wissens nach nicht (aber ich weiß leider auch nicht alles, vielleicht kennt ja ein anderes Mitglied doch eine)...


    LG,
    Hanna

    Es wäre schlichtweg fatal, wenn Fehltritte auf diesem Gebiet sofort mit strafrechtlichen Kosequenzen geahndet werden würden. Man sollte schon in ungefähr wissen, was noch im Rahmen des Legalen ist und was nicht.

    Hallo Stelko!
    Den zweiten -zitierten- Satz deines Beitrags sehe ich genauso, allerdings verstehe ich nicht ganz, worin du das "Fatale" siehst, wenn ein AG unter Umständen mit strafrechtlicher Ahndung rechnen muss. Wie bei allen (sonstigen) Straftaten ist es doch auch hier so, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss und wenn das nicht möglich ist (sprich der AG faktisch den AN nur überreden wollte, nicht mehr), dürfte da auch kein Urteil gegen diesen gefällt werden...


    LG,
    Hanna

    Hallo ihr Lieben,


    das ist leider alles sehr subtil: Der MA, um den es geht, wird sich sicherlich darauf berufen, dass ihm doch das Recht zustehen müsse, berechtigte (von konstruktiv kann hier ja nicht wirklich die Rede sein, denn offiziell erfahren wir die Inhalte ja nicht) Kritik zu üben. Und den Betribsfrieden würde er doch nur stören, wenn es sich um gezielte Verdrehungen von Tatsachen handelt, oder?


    LG,
    Hanna

    Hallo mal wieder!


    Ein MA, der bis zur Wahl im BR war, sich dann allerdings nicht wieder aufstellen ließ, macht uns aktuellen BRM ständig das Leben schwer, indem er vor den Kollegen jede unserer Entscheidungen/Beschlüsse kritisiert. Klar sollte uns das im Grunde kalt lassen, aber die Stimmung unter der Belegschaft wird dadurch negativ beeinflusst.
    Können wir da irgenwas machen?


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Hallo Petra,


    das klingt ja nach ganz üblen Machenschaften. Ich bin leider auch noch nicht so fit, was den rechtlichen Teil der BR-Arbeit anbelangt (auch, wenn ich mir definitiv Mühe gebe, diesen Umstand zu ändern :) ), aber rein generell würde ich sagen, dass ihr/du das Thema unbedingt mal ansprechen müsst. Vielleicht würde es zunächst etwas bringen, ihn außerhalb der BR-Sitzung darauf anzusprechen, was das denn soll. Da fühlt er sich möglicherweise nicht direkt bloßgestellt und ist gesprächsbereit. Wenn deine Kollegin und/oder du sich davon allerdings nichts versprechen (zB weil er generell nicht den Eindruck macht, als wäre er für Rücksichtnahmeappelle zugänglich), dann würde ich das Verhalten direkt in die BR-Sitzung tragen, denn wenn das gezielt und auf Basis des Geschlechts stattfindet, handelt es sich um eine Form von sexueller Belästigung und ist absolut intolerabel.


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Hallo Lorenz!


    Ich glaube, dass jemand, der wirklich will, an die Akten, die er haben möchte, so oder so herankommen wird, ob da ein Schloss aufzubrechen ist oder zwei...
    aber aus rein praktischen Gründen spricht alles für ein eigenes Büro. Wir haben das unserem AG gestern auch einmal nahegelegt und er meinte erst einmal, er würde sehen, was sich machen lässt, was ja keine grundsätzliche Ablehnung ist. Sollten wir den Eindruck haben. dass er da nicht viele Taten folgen lassen will, dann können wir ja immer noch ausdrücklich auf seine Verpflichtung aufmerksam machen.


    Liebe Grüße an euch alle,
    Hanna

    Hallo euch allen!


    Vielen Dank für die Antworten, das wird direkt erstmal an den AG weitergeleitet. :thumbup:
    Nur kurz: Die Akten sind bei uns natürlich auch in einem abschließbaren Aktenschrank untergebracht, da kommt keiner ran. Der Raum, in dem dieser steht, wird allerdings für alle möglichen Dinge genutzt und ist auch sonst zu klein, um neun BRM plus Tische etc darin zu "beherbergen".
    Aber dank eurer Antworten wird sich das ja hoffentlich bald ändern!


    Sonnige Grüße,
    Hanna

    Hallo!


    ich bin erst seit kurzem in unserem neu gewählten BR tätig und bin noch nicht mit allem so richtig vertraut. Auf ein paar Fragen von mir kamen in der Vergangenheit wirklich brauchbare Antworten, deshalb dachte ich mir, dass ich folgendes Problem auch mal hier ins Forum trage:
    Unser BR besteht aus 9 BRM. Wir bekommen vom AG für unsere Arbeit zwar einen Raum zur Verfügung gestellt für Diskussionen, Abstimmungen usw, aber das ist kein fester Raum, den wir allein für unsere Belange nutzen können, sondern ein Büro oder ähnliches, was gerade frei ist. Jetzt haben wir uns gefragt, ob wir ein Recht auf einen eigenen Raum haben, in dem wir dann zB auch den ganzen Papierkram ständig unterbringen können.
    Meint ihr, §40 BetrVG hilft da weiter?


    LG,
    Hanna

    Hallo ihr Lieben!


    Ich selbst habe mit der JAV nichts zu tun, aber mein Neffe hat mal eine Frage (er ist hier aber nicht angemeldet, deshalb "vertrete" ich ihn mal):
    Kann sich ein Mitglied der JAV in den BR wählen lassen, und was passiert
    dann mit seinem JAV-Mandat?


    LG,
    Hanna

    Hallo euch allen!


    Diese Diskussion ist zwar schon etwas älter, aber ich bin gerade erst darauf gestoßen und wollte auch noch kurz etwas dazu loswerden:
    nicht bei uns, aber bei meinem mann im Betrieb hat es vor mittlerweile bestimmt schon zehn Jahren auch einmal Ambitionen seitens des AG gegeben, eine Deckelung der durch den Betriebsrat verursachten Kosten im voraus zu deckeln. Es kam dann, wie es kommen musste: das Budget reichte nicht aus und es gab einen Riesenstreit. Am Ende musste der AG einsehen, dass das eine blödsinnige Idee war, u.a. weil der BR drohte, vor Gericht zu ziehen und seine Chancen wohl auch nicht so schlecht gestanden haben dürften...


    Liebe Grüße,
    Hanna

    Hallo miteinander!


    Da sind ja eine ganze Menge Tipps zusammengekommen, vielen lieben Dank!
    Den DKK und den von Jost vorgeschlagenen Kommentar werde ich mir mal vorknöpfen.


    Einen schönen Tag euch allen und liebe Grüße,
    Hanna

    Hallo euch allen!
    Bei uns im BR haben wir als Kommentar den Fitting, den ich auch gut finde. Trotzdem würde ich mir gerne noch einen Alternativkomentar zulegen, um hier und da mal vergleichen zu können.
    Da hier ja ein paar BR-Experten mitlesen und -schreiben, die bestimmt auch mal einen der anderen in der Hand gehalten und vielleicht sogar benutzt ;) haben, wollte ich fragen, welchen ihr mir den raten würdet?


    Liebe grüße,
    Hanna