Hallo zusamenn,
habt ihr schon Erfahrungen mit "CODES OF CONDUCT" gesammelt.Wenn ja,wäre ich gerne an eure Meinung interessiert.
Mfg. lcsab4
Hallo zusamenn,
habt ihr schon Erfahrungen mit "CODES OF CONDUCT" gesammelt.Wenn ja,wäre ich gerne an eure Meinung interessiert.
Mfg. lcsab4
Hallo Icsab4,
ich persönlich bin damit noch nicht in Berührung gekommen. Ich habe aber auf einem Seminar einmal einen BR getroffen, der sich damit "herumschlagen durfte".
Die Handhabe ist jene, wie man sie im Rahmen von § 87 I Nr.1 BetrVG generell vom BAG gewohnt ist: Man muss differenzieren zwischen solchen Regeln, welche die betriebliche Ordnung betreffen (mitbestimmungspflichtige Regelungen), und solchen Regelungen, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll (mitbestimmungsfreie Regelungen) > Beschluss des BAG vom 22.07.2008 (1 ABR 40/07).
Was positiv ist: Die Rechtsprechung zu den Whistleblower-Klauseln, also denen, wann und wie Verstöße gegen den Code gemeldet werden sollen. Da die Fragen zu dem Verfahren, das die betriebliche Ordnung tangiert, ist hier das Mitbestimmungsrecht des BR auch gegeben. Dies ist lediglich eine Klarstellung des BAG gewesen eigentlich handelt es sich dabei nur um eine Anwendung der Grundsätze, die es selber im Rahmen seiner Rechtsprechung im Rahmen von § 87 I Nr. 1 BetrVG entwickelt hat ; im Endeffekt also nichts Neues.
Ich habe mich mit dem BR-Kollegen darüber etwas länger unterhalten; ich bin der Meinung, dass dieses Instrument nur etwas in größeren Gesellschaften und Konzernen taugt. Einführen sollte man es nur dann wenn man auch wirklich selber als AG daran interessiert ist, denn ansonsten mutieren diese Vorgaben schnell einmal zu Klauseln lediglich deklaratorischer Art. Letztlich müssen die Klasueln gut austarriert sein, damit sie von allen auch als verbindlich angesehen werden. Denn wenn einem der KOdex sowieso nicht liegt, wird man sicherlich im Rahmen des Whistleblowings auch nicht gerade ien tragende Rolle übernehmen. Viele im Kurs empfanden dieses System als "Petzsyszem" . Ich will es nicht generell schlechtreden, denke aber dennoch dass es wichtig ist, für den Fall, dass man es einführen möchte, diesses System angemessen zu kommunizieren und sicherlich auch zu "promoten".
Schönen Abend,
Lorenz
Hallo Icsab4,
hallo,hat schon jemand von euch erfahrung mit" CODES OF CONDUCT" gemacht.wenn ja bitte ein paar erfahrungswerte.Danke
hast Du schon Erfahrung mit Rechtschreibung, Satzbau und Groß-/Kleinschreibung? Wenn ja, bitte benutzen.
Wegen der Regelungen solltet Ihr evtl. einen Anwalt hinzuziehen. Als BR sind uns häufig die Tragweiten solcher Regelungen gar nicht bewusst, der Anwalt hat da einen ganz anderen Blick drauf.
Gruss
Björn
Hallo,
anwaltliche Beratung ist in keinem Fall verkehrt. Es ist zwar schön, dass das BAG seine Rechtsprechung in diessem Punkt beibehalten hat. Nichts desto trotz ist die Materie generell nicht einfach und man neigt schnell einmak dazu, Fehler einzubauen. Das geht schnell als man eigentlich denken sollte. Ich bin in Bezug auf die Codes of condocut ein unbeschriebenes Baltt. Aber der Rest reicht für meine Verhältnisse auch schon aus . Zum Glück gibt es ja auch noch Kommentare
Hallo,
ich habe damit auch noch nichts zu tun gehabt. Soll ich Euch einmal eines sagen ? Wenn ich mir das hier so ansehen, dann hätte ich schon gar keine Lust mehr, mich mit der Materie weiter auseinanderzusetzen. Ich würde so weitermachen wie vorher auch . Kollegiale Verhältnisse wie auch die zum AG können auch schon so kompliziert genug sein. Da bringt es meiner Ansicht nach nichts, das dann auch noch zu bürokratisieren
Denn wenn einem der KOdex sowieso nicht liegt, wird man sicherlich im Rahmen des Whistleblowings auch nicht gerade ien tragende Rolle übernehmen. Viele im Kurs empfanden dieses System als "Petzsyszem" .
Im Ernst: Ich sehe durchaus positives Potential im Aufstellen eines solchen 'code of conduct', aber gerade wenn es um dieses whistleblowing geht, bekomme ich erhebliche Bauchschmerzen. Denunziererei und ähnliches gibt es sicherlich überall hin und wieder, was ärgerlich genug ist (also, bei grenzwertigen Verstößen sich an Vorgesetzte zu wenden ist damit natürlich nicht gemeint, sondern Fälle, in denen gezielt andere "angeschwärzt" werden), aber dieses whistleblower-System hat ungemeines Potential, solch ekliges Verhalten noch zu fördern, denke ich.
Grüße,
Jörn
Hallo Rhitz,
das sehe ich genauso wie Du. Förderlich für die Betriebmoral und das Verhältnis der Kollegen im alltäglichen Umgang ist das sicherlich nicht. Der einzige, der davon profitiieren könnte, ist der Arbeitgeber; aber vorsicht, denn wenn die Belegschaft erst einmal frustzriert ist, entsteht ein Loch, aus dem der Betrieb so schnell nicht wieder herauskommt,.
Hallo euch allen!
ich bin nicht ungespalten, was ich von solchen Codes halten soll: Die "Pfeiffenbläserproblematik" sehe und teile ich weitestgehend, allerdings glaube ich, dass bei verantwortungsvoller Handhabung von solchen Mindeststandards einige (ich würde sogar soweit gehen und behaupten: fast alle) profitieren können...
@Icsab4:
Arbeitest du in einem Betrieb, in dem (möglicherweise) die Einführung eines solchen Codes geplant ist?
Ich fände es sehr interessant, wenn du uns erzählen könntest, was für Regeln geplant sind...
Grüße,
dillan.
Hallo miteinander,
die Meinungen hier scheinen ja im Allgemeinen eher skeptisch gegenüber solchen Codes of Conduct zu sein. Eigene Erfahrungen habe ich bisher damit nicht gemacht, aber ein guter Freund von mir und nachdem in seinem Betrieb vor einiger Zeit ein solcher Code eingeführt wurde, hat er den Eindruck, dass sich nicht wirklich viel verändert hat. Vor allem gibt es keine gegenseitige Anschwärzerei oder so. Mag daran liegen, dass das bei ihm die große Ausnahme darstellt, weil das Betriebsklima grundsätzlich gut ist, keine Ahnung. Ich wollte es allerdings nur erwähnt haben, um die scheinbar vorherschenden Befürchtungen ein wenig relativiert werden.
Schönen Tag noch,
Karsten
Hallo Karsten,
ich finde das auch nicht unnormal. Ich würde auch keinen Kollegen offiziell in die Pfanne hauen; warum auch ? Erst einmal würde ich ihn persönlich darauf ansprechen, wenn ich merke, dass das was er gemacht hat, nicht geht. Wenn man dann nicht klarkommt, kann man sich immer noch woanders beschweren. Von diesem Verhalten würde mich auch kein Code of Conduct abhalten.
Irgendwie erinnert mich das Ganze an meine Bundeswehrzeit: Auf der einen Seite wurde uns erzählt, dass wir alle Kameraden sind und zusammenhalten sollen. Das hat soweit auch gut funktioniert. Wenn aber mal jemand Mist gebaut hatte und jemand genau wissen wollte, wer es denn jetzt gewesen war und niemand mit dem Namen, den inoffiziell jeder kannte, herausrücken wollte, dann war das andererseits wiederum nicht in Ordnung.
Genauso perplex erscheint mir das hier: Wer ein gutes Betriebsklima haben, der führt so ein System gar nicht erst ein und bemüht sich um andere Mittel. Wer gerade will, dass sich die Kollegen nicht gut verstehen und jeder den anderen übertrumpfen will/soll um bestmögliche Leistungen zu erbringen, wird mit dem System wahrscheinlich weniger Probleme haben. Andererseits braucht man so einen Code dort eigentlich auch nicht. Denn in Betrieben dieser Art, in denen der persönlichen Karriere zuliebe über Leichen gegangen wird, ist diese Verhaltensweise sowieso Standard; es wäre sozusagen eine Verschwendung von Energie, Mitarbeiter bei einem Verhalten zu fördern, was sowieso schon freiwillig akzeptiert wird.
Hallo RIKO,
im Großen und Ganzen bin ich deiner Meinung, allerdings ist die Einführung solcher codes of conduct mitunter nicht ausschließlich dadurch motiviert, dass die darin enthaltenen Regelungen einen sozialerträglich(er)en Umgang der AN untereinander fördert oä. Gerade große Unternehmen "schmücken" sich bisweilen gerne mit einer ethisch vorbildlichen Betriebsführung, um ihre corporate identity zu optimieren.
LG, Petra
Hallo Petra,
der Meinung bin ich auch. Der Name macht schon etwas her, wenn man ihn zum ersten Mal hört. Sofern man nicht weiter hinter die Fassaden schat, ist ja auch alles in Ordnung
Schönen Gruß,
Sascha
Moin,
Whistleblowing-Systeme ohne erhebliche Vorbehalte zu sehen fällt schwer, da wir gerade in Deutschland doch schmerzhafte Erfahrungen mit dem Denunziantentum der NS-zeit und dem Stasisystem der DDR erlebten und die dort ihre Berechtigung fanden. Whistleblowing-Systeme schaffen einen Rahmen für Denunziationen und ändern hierdurch die Wahrnehmung des Whistleblowing insgesamt. Whistleblowing wandelt sich von einem außergewöhnlichen, mit einer Vielzahl an Vorbehalten versehenen Vorgang zu einem -normalen-, gewünschten und institutionalisierten Instrument der Unternehmensführung.
Gruß bj
Display MoreHallo Icsab4,
hast Du schon Erfahrung mit Rechtschreibung, Satzbau und Groß-/Kleinschreibung? Wenn ja, bitte benutzen.
Hallo Björn,
Gmäess eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisteraet, ist es nchit witihcg in
wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was
wcthiig ist, ist dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn
Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinoeldn sien, tedztorm knan
man ihn onhe Pemoblre lseen. Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn
enzelin leesn, snderon das Wrot als gseatems
Wegen der Regelungen solltet Ihr evtl. einen Anwalt hinzuziehen. Als BR sind uns häufig die Tragweiten solcher Regelungen gar nicht bewusst, der Anwalt hat da einen ganz anderen Blick drauf.
Gruss
Björn
........Korinth lässt grüssen
Gruß bj
Hallo blackjack,
ich teile Deine Vorbehalte bzgl. des Whistleblowings.
Wenn man dieses Instrument effizient anwendet, kann von "Betriebsfrieden" keine Rede mehr sein. Dem muss sich jeder der Befürworter bewusst sein.
Hallo bj,
........Korinth lässt grüssen
damit magst Du nicht unrecht haben, aber wenn ein Neuling hier so aufschlägt, ist der dezente hinweis wohl erlaubt.
Ich bemühe mich ja auch um vernünftige Konversation mit korrektem Satzbau und korrekter Orthographie. Natürlich übersehe auch ich gelegentlich einen Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen, aber wenigsten kann ich die Groß-/Kleinschreibung.
Für mich ist das einfach eine Frage der Höflichkeit gegenüber meinem Kommunikationspartner, insbesondere wenn ich etwas von meinem Gegenüber möchte.
Gruss
Björn
Moin,
Whistleblowing-Systeme ohne erhebliche Vorbehalte zu sehen fällt schwer, da wir gerade in Deutschland doch schmerzhafte Erfahrungen mit dem Denunziantentum der NS-zeit und dem Stasisystem der DDR erlebten und die dort ihre Berechtigung fanden. Whistleblowing-Systeme schaffen einen Rahmen für Denunziationen und ändern hierdurch die Wahrnehmung des Whistleblowing insgesamt. Whistleblowing wandelt sich von einem außergewöhnlichen, mit einer Vielzahl an Vorbehalten versehenen Vorgang zu einem -normalen-, gewünschten und institutionalisierten Instrument der Unternehmensführung.
Gruß bj
Hallo Blackjack,
ich finde einen Arbeitsplatz, an dem man/frau die ganze Zeit befürchten
muss, für jeden fehler angeschwärzt zu werden, auch unerträglich. (Von
der Möglichkeit, ein solches System für private Antipathie zu
missbrauchen will ich gar nicht erst anfangen)
ALLERDINGS sehe ich in den codes auch ein gewisses positives Potential: Insofern diese bestimmtes Mitarbeiterverhalten als nicht hinnehmbar einordnen (Ich denke hier speziell an sexuelle Belästigung), dann geht davon noch einmal ein besondere Symbolwirkung aus. Jedem ist klar, dass solches Verhalten inakzeptabel ist, aber die ausdrückliche Betonung lässt denjenigen, die sich einem solchen Verhalten ausgesetzt sehen, noch einmal wissen, dass es okay ist, sich an die Personalleitung zu wenden und dass dort jemand ist, den es interessiert!
Von daher (und auch sonst) finde ich deinen Vergleich mit dem Nationalsozialismus und der Stasi ziemlich unangebracht. (Bitte nicht persönlich nehmen!)
Liebe Grüße,
Hanna
Display MoreHallo bj,
damit magst Du nicht unrecht haben, aber wenn ein Neuling hier so aufschlägt, ist der dezente hinweis wohl erlaubt.
Ich bemühe mich ja auch um vernünftige Konversation mit korrektem Satzbau und korrekter Orthographie. Natürlich übersehe auch ich gelegentlich einen Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen, aber wenigsten kann ich die Groß-/Kleinschreibung.
Für mich ist das einfach eine Frage der Höflichkeit gegenüber meinem Kommunikationspartner, insbesondere wenn ich etwas von meinem Gegenüber möchte.
Gruss
Björn
Ich denke auch, dass eine gewisse Lesbarkeit, was Grammatik,
Rechtsschreibung und vor allem Umgangston anbelangt, sehr wünschenswert
ist, aber Vorsicht bei der Ableitung mangelnden Respekts oder
dergleichen aus einem Mangel daran: Solange verständlich ist, was das
Gegenüber will und keine offensichtlichen Feindseligkeiten vorhanden
sind, würde ich erstmal davon ausgehen, dass kein Affront bezweckt wird.
[End of Oberlehrermodus]
Freundliche Grüße,
F.Celeste
Display MoreHallo Blackjack,
ich finde einen Arbeitsplatz, an dem man/frau die ganze Zeit befürchten
muss, für jeden fehler angeschwärzt zu werden, auch unerträglich. (Von
der Möglichkeit, ein solches System für private Antipathie zu
missbrauchen will ich gar nicht erst anfangen)
ALLERDINGS sehe ich in den codes auch ein gewisses positives Potential: Insofern diese bestimmtes Mitarbeiterverhalten als nicht hinnehmbar einordnen (Ich denke hier speziell an sexuelle Belästigung), dann geht davon noch einmal ein besondere Symbolwirkung aus. Jedem ist klar, dass solches Verhalten inakzeptabel ist, aber die ausdrückliche Betonung lässt denjenigen, die sich einem solchen Verhalten ausgesetzt sehen, noch einmal wissen, dass es okay ist, sich an die Personalleitung zu wenden und dass dort jemand ist, den es interessiert!
Von daher (und auch sonst) finde ich deinen Vergleich mit dem Nationalsozialismus und der Stasi ziemlich unangebracht. (Bitte nicht persönlich nehmen!)
Liebe Grüße,
Hanna
Hallo Hanne,
grundsätzlich nehme ich so etwas nie persönlich. Wir befinden uns in einem Meinungsforum und Meinungen fallen unterschiedlich aus.
Du solltest mal den Artikel;
„Global Whistle“ oder „deutsche Pfeife“ - Whistleblowing-Systeme im Jurisdiktionskonflikt
Von Rechtsanwalt Thilo Mahnhold, Frankfurt a.M.
lesen.
Für sonstige Beschwerden gibt es einmal die Beschwerdestelle und zusätzlich regelt § 84 BetrVG das individuelle Beschwerdeverfahren und § 85 BetrVG das kollektive Beschwerdeverfahren. Die §§ 84 ff. BetrVG institutionalisieren ein Verfahren für den Arbeitnehmer, gehört zu werden, und stellen eine Art "innerbetriebliche Rechtsweggarantie" dar. Was meiner Ansicht nach ausreichen sollte.
Gruß bj
Hallo nochmal, Blackjack!
Den von dir geratenen Artikel werde ich mir mal durchlesen (wenn ich ihn finden sollte), vielen dank für den Tipp!
Ich wollte mit meinem Beitrag auch auf etwas anderes hinaus, das ich vielleicht nicht deutlich genug gemacht habe: Trotz vieler theoretischer Möglichkeiten, Grenzverletzungen durch Mitarbeiter zu melden, besteht bei vielen Opfern sexueller Belästigung eine enorme Hemmschwelle, dies tatsächlich zu tun. Die Motive sind sicherlich ganz unterschiedlicher Natur, eines taucht jedoch sehr häufig auf: Die Angst davor, (selbst) von den designierten Hilfestellen nicht Ernst genommen oder gar als unglaubhaft dargestellt zu werden. Eine ausdrückliche Aufnahme in einen Katalog unzweifelhaft nicht tolerierbaren Verhaltens kann dagegen eine gewisse Symbolkraft haben, indem sie beweist, dass den Verfassern das Problem bewusst ist und sie dem Opfer damit sagen, dass es nicht allein ist!
Ich glaube, das kann viel bewirken.
Liebe Grüße,
Hanna
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