codes of conduct

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  • Hallo nochmal, Blackjack!


    Den von dir geratenen Artikel werde ich mir mal durchlesen (wenn ich ihn finden sollte), vielen dank für den Tipp!
    Ich wollte mit meinem Beitrag auch auf etwas anderes hinaus, das ich vielleicht nicht deutlich genug gemacht habe: Trotz vieler theoretischer Möglichkeiten, Grenzverletzungen durch Mitarbeiter zu melden, besteht bei vielen Opfern sexueller Belästigung eine enorme Hemmschwelle, dies tatsächlich zu tun. Die Motive sind sicherlich ganz unterschiedlicher Natur, eines taucht jedoch sehr häufig auf: Die Angst davor, (selbst) von den designierten Hilfestellen nicht Ernst genommen oder gar als unglaubhaft dargestellt zu werden. Eine ausdrückliche Aufnahme in einen Katalog unzweifelhaft nicht tolerierbaren Verhaltens kann dagegen eine gewisse Symbolkraft haben, indem sie beweist, dass den Verfassern das Problem bewusst ist und sie dem Opfer damit sagen, dass es nicht allein ist!
    Ich glaube, das kann viel bewirken.


    Liebe Grüße,
    Hanna


    Hallo Hanna,


    hatte Dich schon verstanden, auf was Du hinaus wolltest. Obwohl m ;) .


    Dafür benötige ich aber kein Whistleblowing-System. So etwas kann durch eine BV geregelt werden.


    Sexuelle Belästigung sehe ich als einen compliace-bezogenen Prüfpunkt für den BR. Gleiches gilt, wenn Belästigungen eine unerwünschte Verhaltensweise i.S.v. § 3 Abs. 3 AGG darstellen. Allgemein ist der Arbeitgeber aus § 12 AGG zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen und insoweit auch zu präventiven Maßnahmen verpflichtet. Hierzu müssen die Mitarbeiter -im Wege der Prävention- geschult werden, damit ein wildes denunzieren bzw. ungerchte Beschuldigungen verhindert werden.


    Gruß bj


  • Hallo Icsab4,


    mir ist gerade aufgefallen, dass du deinen Beitrag bereits mehrmals editiert hast. Korrigiere mich bitte, wenn ich mit der Vermutung falsch liege, aber ich deute das so, dass es dir in erster Linie um einen Erfahrungsaustausch geht, richtig?


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo ,


    die Gründe, davor, sich vor dem Schritt der Beschwerde zu scheuen sind verständlich.


    Der Gesetzgeber hat zudem auch versucht, durch die Legaldefinition des § 3 IV AGG den Opfer entgegenzukommen.


    Ferner sind bereits folgende Tätigkeiten von den Gerichten als sexuelle Belästigung gewertet worden: Armumlegen, Schlag vor die Brust, Postkarten an die Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen.


    Ich denke dass es immer gut ist, im Internet zu recherchieren, ob ein Vorfall ähnlicher Art schon einmal vor Gericht gegangen ist. Umso leichter wird das Verfahren auch für das Opfer durchzuführen sein, da man so erkennt, dass man durchaus berechtigt ist, dieses VErhalten nicht auf sich sitzen lassen zu müssen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    ganz so einfach liegt es in diesen Fällen nun auch nicht. Natürlich ist es so, dass die Rechtsprechung Fälle dieser Art durchaus ernst nimmt und entsprechend ahndet. Aber aus diesem Grund ist es für den/die Betroeffene/n nicht unbedingt umso leichter, den Vorfall im Betrieb zu äußern. Hier kommen sodann auch Umstände mit hinzu, die mit dem Betriebsklima und auch mit dem Kollegen oder Kollegenkreis an sich zu tun haben.

  • Ferner sind bereits folgende Tätigkeiten von den Gerichten als sexuelle Belästigung gewertet worden: Armumlegen, Schlag vor die Brust, Postkarten an die Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen.


    "bereits" ist gut! :S
    Liebe Grüße,
    Hanna


    PS: Ist nicht böse gemeint, Lorenz, die Wortwahl war mir nur aufgefallen, weil sie so verharmlosend klingt.

  • Hallo,


    ich denke nach wie vor, daß uf diese Weise dem Thema Mobbing Tür und Tor geöffnet werden. Darüber hinaus besteht meiner Meinung nach auch ein hohes Risiko was den Missbrauch anbelangt. Zumeist wurde in diesem Thread ja davon ausgegangen, dass die "Whistleblower" dem Chef gegenüber auch tatsächlich immer die Wahrheit sagen. Meistens fließt die eigene Meinung in diesen Kommentaren mit ein. Von daher kann schnell einmal aus einer Mücke ein Elephant gemacht werden , denke ich

  • Hallo RIKO,


    dass die codes eine solche MIssbrauchsgefahr mitbringen ist auf keine Fall von der Hand zu weisen und auch ein valides Argument gegen deren Einführung, allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass auch ohne coc's immer das Risiko besteht, dass einen jemand nicht wohl gesonnenes (zu Unrecht) anschwärzt...Der Schlüssel gegen deratigen Missbrauch ist schlichtweg ein gutes Betriebsklima!


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    da hast Du recht. Die E4rfahrung, nicht nur in "meinem" Betrieb als auch jene im Freundeskreis hat gezeigt, dass Kollegen, die sich bzw jemanden anschwärzen wollen, zumeist auch erfolgreicht hinbekommen. Dazu äußert man einfach die Vermutung, dass Kollege X bereits in der Firma Diebstähle begangen hat bzw Firmeninventar mit nach Hause genommen hat. An Äußerungen dieser Art sollen schon ganze Arbeitsverhältnisse zugrunde gegangen sein . Meiner Ansicht nach fördern diese Codes of Conduct das Anschwärzen nicht sonderlich. Sie bieten aber dennoch ein neues Forum für Machenschaften dieser Art, damit gehe ich einher.

  • Hallo Sascha,


    das hast Du ganz gut gesagt: Es geht um das Forum, was dafür geschaffen wird. Das reicht für mich aus, um es kritisch zu betrachten. Meiner Ansicht nach sollten Machenschaften dieser Art gar nicht sein, da sie sich letztlich immer negativ auf das Betriebsklima auswirken. Damit verkehrt sich dieses System von seinem Effekt her in sein Gegenteil


    Schönen Gruß


    Carsten

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