Strafrechtliche Frage

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  • Hallo,


    an dieser Stelle darf man auch nicht vergessen, dass die Beurteilung dieser Frage sehr einzelfallbezogen ist und meist nur der Fachmann in der Lage ist, eine einigermaßen verlässliche Antwort zu treffen. Das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen.


    Schönen Gruß,


    JOst

  • an dieser Stelle darf man auch nicht vergessen, dass die Beurteilung dieser Frage sehr einzelfallbezogen ist und meist nur der Fachmann in der Lage ist, eine einigermaßen verlässliche Antwort zu treffen. Das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen.


    Und wie es bei juristischen Angelegneheiten regelmäßig so ist, dürfte selbst der Fachmann bzw die Fachfrau da nur "tendenziell verlässliche" Auskünfte geben...


    Gruß,
    dillan.

  • Hallo,


    und letztlich dort drehen wir uns wieder im Kreise.


    Es wäre schlichtweg fatal, wenn Fehltritte auf diesem Gebiet sofort mit strafrechtlichen Kosequenzen geahndet werden würden. Man sollte schon in ungefähr wissen, was noch im Rahmen des Legalen ist und was nicht. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass es durchaus angemessen ist, hier "lediglich" mit zivilrechtlichen Konsequezen rechnen zu müssemn, sofern nicht gewisse Grenzen überschritten werden.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Stelko,



    ich denke schon, daß ich erkannt habe, was Du damit sagen willst. Deine Meinung teile ich aber nicht. Wenn es auschließlich danach gehen würde, dann dürfte es auch kein Steuerstrafrecht geben. Wenn man Deine Argumentation als verbindlich ansehen würde, müsste man sagen, dass es eigentlich eher arbeitsrechtliche Straftatbestände geben müsste. Klar, das Arbeitsrecht ist auch nicht ohne. Aber so undurchsichtig wie das Steuerrecht, einem Rechtsgebiet, bei dem selbst gestandene Fachleute, die seit Jahrzehnten nahezu nichts anderes machen, offen und ehrlich zugeben, ab einem gewissen Level selber auch keinen Durchblick mehr zu haben, ist das Arbeitsrecht nicht . Hier besteht wirklich die Gefahr, dass man nicht weiß, worauf man sich genau einlässt. Mitleid braucht man aber nicht zu erwarten, denn es gibt ja Steuerberater. Umgekehrt gibt es aber auch viele Arbeitsrechtsspezialisten, die man konsultieren kann, bevor man die hier zur Debatte stehenden Äußerungen und/oder Aktionen tätigt.



    So wirklich im Kreis drehen wir uns also eigentlich nicht .


    Ich hoffe, dass Du das jetzt nicht persönlich nimmst, denn so war es nicht gemeint ;)

  • Hallo Falk,


    vom dem Standpunkt aus spricht vieles für Deine Argumentation. SIe verkennt meeiner Ansicht aber doch, dass das Problem des Steuerrechts die Normenvielfalt ist. Dort ist sehr viel durch Regelwerke vorgsechrieben worden . Was das Arbeitsrecht anbelangt, sind wenige Gesetze erlassen worden . Es gibt sicherlich auch einiges, was normiert worden ist, aber z.B. im Bereich der KÜndigungen gibt es die §§ 620 ff. BGB. Wenn man dann einmal vom Kündigungsschutzgesetz, welches ja auch längst nicht für alle Betriebe Geltung erlangt, absieht, war es das dann aber auch . Der Rest konzipiert sich durch Case-Law und eben vor allem auch: Entscheidungen auf den konkreten Einzelfall hin. Aus diesem Grund sehe ich diese beiden Rechtsgebiete als nicht sonderlich vegleichbar an.


    Ist nicht persönlich gemeint,


    Jost

  • Es wäre schlichtweg fatal, wenn Fehltritte auf diesem Gebiet sofort mit strafrechtlichen Kosequenzen geahndet werden würden. Man sollte schon in ungefähr wissen, was noch im Rahmen des Legalen ist und was nicht.

    Hallo Stelko!
    Den zweiten -zitierten- Satz deines Beitrags sehe ich genauso, allerdings verstehe ich nicht ganz, worin du das "Fatale" siehst, wenn ein AG unter Umständen mit strafrechtlicher Ahndung rechnen muss. Wie bei allen (sonstigen) Straftaten ist es doch auch hier so, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss und wenn das nicht möglich ist (sprich der AG faktisch den AN nur überreden wollte, nicht mehr), dürfte da auch kein Urteil gegen diesen gefällt werden...


    LG,
    Hanna

  • Hallo 3eck,


    letztlich hast Du damti recht. Nichts desto trotz beginnt die soziale Kontrolle auch schon bei der Einleitung dieser Verfahren. Wenn man hört, dass gegen AG XY ermittelt wird, spricht sich so etwas schnell einmal herum. Natürlich möchte niemand in die gleiche Situation kommen und lässt folglich die Finger von diesen Tätigkeiten wenn gleich sie vielleicht erlaubt wären. Zumeist fühlen sich Arbeitgeber den Behörden diesbezüglich unterlegen, weshalb zumeist in voller Gänze zurückgewichen wird als dass man sich uU Beratung einholt, was denn nun letztlich in Ordnung ist und was nicht.


    Das sollte damit eigentlich zum Ausdruck gebracht werden.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha/Stelko,


    der Effekt, den du schilderst, ist aber ja ein generelles Phänomen, das sich bei der Einleitung strafrechtlicher Verfahren ereignen kann: Wenn ich -zu Unrecht- der Steuerhinterziehung verdächtigt werde, dann tratschen die Nachbarn, Arbeitskollegen und werweißwernoch möglicherweise auch und leider Gottes ist auch bei "erfolgloser" Einstellung des Ermittlungsverfahrens niemals garantiert, dass nicht so etwas wie ein Restverdacht in den Köpfen vieler hängenbleibt. Niemand ist deshalb allerdings auf die Idee gekommen, die Steuerhinterziehung nicht strafrechtlich zu ahnden.


    Gruß,
    Ruben

  • Da hat Ruben recht. Auch arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren tragen nicht wirklich zu einem guten Leumund des Unternehmens bei.


    Aus diesem Grund ist man immer gut beraten, sich eben gut beraten zu lassen . ;)


    Hoffentlich sieht das mein ehemaliger Deutschlehrer nicht :D ; aber ich denke dass jeder erkennt, was ich damit zum Ausdruck bringen will.


    Schönen Gruß,


    Jost

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