Hallo,
ein sehr guter Artikel. Hier werden sehr positive Beispiele erwähnt. Was mich einmal interessieren würde, wäre, wie gut es im zweiten Fall geklappt hätte, wenn man nicht auf die bezahlte Nanny zurückgegriffen hätte.
LG Riko
Hallo,
ein sehr guter Artikel. Hier werden sehr positive Beispiele erwähnt. Was mich einmal interessieren würde, wäre, wie gut es im zweiten Fall geklappt hätte, wenn man nicht auf die bezahlte Nanny zurückgegriffen hätte.
LG Riko
Hallo Benjes,
das sehe ich genauso. Ich habe einen Bekannten, der unter Brunout leidet. Er wird demnächst zur Kur geschickt werden; irgendwo, ganz fernab der Zivilisation im thüringischen Wald. Das wird ihm sicherlich sehr gut tun. Jetzt hat er es geschafft; wenn ich mir aber einmal überlege, wie lange er für diese Maßnahme kämpfen musste, bzw wie weit fortgeschritten die Erkrankung sein musste, bis man dann doch eingelenkt hat, dass hier Handlungsbedarf besteht, kann man einfach nur mit dem Kopf schütteln. Viel hätte nicht mehr gefehlt; und er wäre aus dem Arbeitsleben auf jeden Fall zeitweise ausgeschieden; vielleicht auch dauerhaft; aber weiß das schon immer so genau.
LG
Riko
Hallo,
das stimmt schon. Aber wäre es nicht generell besser,wenn man sich eigenständig meldet ? Der BR kann auch nur dort helfend zur Seite stehen. wenn er auch weiß, worum es sich eigentlich dreht.
LG
Riko
Hallo,
die Kollegen wären ja auch schön blöd. Wenn dieser "Joker" nicht mehr vom Azubi übernommen wird, dass ist ja einer der Kollegen dran > und das will natürlich niemand. Also wird man natürlich sehr bedacht darauf sein, dass sich an der bestehenden Lage nichts ändert, um Mehraufwand zu vermeiden .
Hallo,
wenn man das alles so liest, sollte man sich als freier Mitarbeiter wirklich mehr als 3 mal überlegen, sich nicht doch um eine Festanstellung zu bemühen.
Hallo,
schade eigentlich, dass einen der Gesetzgber hier so im Regen stehen lässt. Es ist heute doch schon fast nahezu der Normalfall, dass man seine Überstunden gar nicht mehr ausgezahlt bekommt sondern sie vielmehr abfeiern muss. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Mitarbeiter durch einen gut gestalteten Tarifvertrag geschützt sind.
Gruß,
Riko
Hallo,
die Äußerung der Personalabteilung und das gegenteilige Verhalten gegen diese Entschuldigung sprechen in meinen Augen Bände. Hier ist in meinen Augen ganz bewusst dagegen verstoßen worden . Ist ja schon eigenartig; erst der Verstoß, dann die Entschuldigung ; und dann noch einmal ein mehrmaliger Verstoß; und das dann ausgerechnet auch noch mit Zeitarbeitskräften .
Das ist mir einfach zu dubios.
Riko
Hallo,
ich finde das auch nicht gut. Man muss sich einmal vergegenwärtigen, wie viel Geld durch die Behinderung tatsächlich eingespart worden ist. Wenn die Beträge so niedrig sind, wird die Behinderung zum kalkulierbaren Risiko, das man gerne in Kauf nimmt, auch wenn es einmal schiefgehen sollte. Für die Geschäftsführung wird diese Praxis mit Sicherheit dennoch ein Erfolg gewesen sein.
Schade,
Riko
Hallo,
wichtig ist vor allem, dass es sich hier um einen Ausschuss handelt, der zwar dem BR zuarbeitet, aber vom Status her definitv nicht dem BR gleichzusetzen ist. So sind die Mitglieder des BR keine Betriebsratsmitglieder und haben somit auch den Status nicht, was zum einen bedeutet, dass Sie nicht den Kündigungsschutz genießen und auch keinen Anspruch auf Schulungen haben.
Gruß,
Riko
Hallo,
das Problem dabei ist, dass man immer kürzer in den Unternehmen tätig ist. Wenn man heutzutage nicht alle 4 -5 Jahre den Arbeitgeber wechselt, gilt man ja schon als "unflexibel" . Die Zeiten in denen man quasi nach der Lehre bis zur Rente in ein und demselben Unternehmen arbeitet, sind meiner Ansicht nach vorbei.
Gruß,
Riko
Hallo,
ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass hier schnell mal der Begriff "unkündbar" fällt. Dass das nicht zu 100% bare Münze genommen werden sollte, sollte eigentlich jedem klar sein.
Vielmehr hat man in diesem Status einen recht sicheren Job, wenn man keinen Mist baut ; so ungefahr kann man es ja auch formulieren, wenn man verbeamtet ist
Hallo,
das sind schon krasse Summen, die da über den Tisch gegangen sind. Da würde mir auch sofort in den Sinn kommen, ob diese Betriebsräte nicht "eingekauft" worden sind. ; was sie wahrscheinlich niemals zugeben würden ; davon einmal abgesehen.
RIKO
Hallo,
ich finde Bewerbungen in mancehn beruflichen Bereichen sowieso eher daneben. Bei einem Hilfsarbeiter zum Beispiel ist es in meinen Augen nicht aussagekräftig, ob er gut darin ist, Bewerbungen zu schreiben, sondern dass er anpacken kann.
Es soll bei Bewerbungen auch schon Fälle gegeben haben, in denen der Bewerber diese gar nicht selber geschrieben hat, sondern vielleicht die Eltern oder ein guter Freund.
Das sollte man vielleicht einmal auch nicht vergessen.
Hallo,
das fände ich auch ziemlich ungerecht, wenn man für eine so gute Sache in beruflicher Hinsicht auch noch benachteiligt würde. Das muss ja nun echt nicht sein.
Gruß,
Carsten
Hallo,
wirklich gern gesehen sind hier aber auch nur die Leute, die gute Noten auf dem Papier stehen haben. Da muss man sich dann auch fragen. ob das einen Sinn ergibt. Diese Leute würde auch mit einer normalen Bewerbung eine Stelle finden. Ob diejenigen, bei denen der Notenspiegel nicht wirklich gut aussieht, durch so eine Veranstltung wirklich bessere Chancen am Markt bekommen, möchte ich einmal bezweifeln.
Hallo Jost,
das ist ja meistens so - wirklich von Nutzen sind solche Gebote erst dann, wenn es im Geldbeutel so richtig weh tut. Das ist bei den Verkehrsregeln ja nicht anders.
Hallo Jost,
da hast Du nicht unrecht. Der derzeitige öffentliche Meinung über Nokia war schon mal wesentlich besser. Vielen fällt bei diesem Thema auch schnell wieder die Schließung des Bochumer Werkes ein - Das war auch nicht gerade die feine englische Art.
Hallo,
kann ein Auszubildener "einfach so" seine Ausbildung durch Kündigung abbrechen oder sind hier zu weitere Hürden zu nehmen; wie z.B. Zustimmung von Ämtern oder Erziehungsberechtigten ?
Besteht die Möglichkeit, sich Hilfe bei der Auswahl eines neuen AUsbildungsplatzes zu verschaffen ?
Hallo,
im Rahmen des Beschwerdeverfahrens i.S.d. §§ 84, 85 BetrVG hat uns eine Kollegin eine Abmahnung vorgelegt, die sie vor kurzem erhalten hat. Dieses Schreiben enthält aber überhaupt keine Unterschrift. Jetzt sind wir uns unsicher, ob diese Abamhnung schon allein deswegen überhaupt keine Gpltigkeit erlangt hat.
Weiß da jemand mehr ?