Hallo,
ein Bekannter hat es sich jetzt als Ziel gesetzt, endlich einen BR in dem Unternehmen in dem er arbeitet auf die Beine zu stellen. Nun fragt es sich, inwieweit die Vorbereitungshandlungen mangels bestehenden BR berist schon von den §§ 37 ff. BetrVG erfasst sind oder ist es so, dass er die gesamte Arbeit im Rahmen seiner Freizeit zu erledigen hat. Gibt es diesbezüglich eine Art Freistellungsanspruch oder sonst dergleichen ?
Mfg,
Horst