Offenes Forum - Schreiben ohne Anmeldung

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo in die Runde,


    in diesem Forum möchten wir ihnen allen die Möglichkeit geben, sich direkt, ohne eine vorherige Registrierung mit Anderen zu Betriebsratsthemen auszutauschen.


    Wenn sie an weitern Diskussionen teilnehmen möchten, freuen wir uns, sie in den speziellen Foren begrüßen zu dürfen.
    Eine kurze Registrierung können sie schnell unter Mein Poko durchführen.


    Wir wünschen ihnen viel Spaß im Forum und freuen uns auf den Dialog.


    Viele Grüße
    Ihr Poko Support Team

  • Hallo Carsten,


    gar nicht einmal schlecht . Ich will aber einmal hoffen, dass der Ton innderhalb der Diskussion ohne Anmeldung nicht zu ruppig wird.


    Aber dafür sind ja die Moderatoren da. Ich habe da vollstets Vertrauen ; glaube ich :D *Scherz*


    Nichts für ungut,


    Rita

  • Der Flamingo hängt unter dem Spitz


    http://www.youtube.com/Loewenprophet


    Die Selbstvergessene Heiterkeit hat keine Haltbarkeit


    Lieber Loewenprophet,


    zunächst einmal herzlich willkommen bei uns im Poko-Forum!
    Während es richtig und absolut gewünscht ist, dass in unserem offenen Unterforum auch Themen angesprochen und diskutiert werden, die nur im weiteren Sinne etwas mit Betriebsratsarbeit oder sonst im Arbeitsleben auftretenden Thematiken zu tun haben, erschließt sich mir der Zusammenhang deines Postings zu besagter Materie nicht wirklich. Ich möchte dich deshalb bitten, diesen doch kurz zu erläutern, ansonsten werde ich ihn als hier deplaziert erachten und dementsprechend entfernen.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo Martina,


    § 111 BetrVG greift hier leider nicht.


    Als Gründe werden benannt:


    Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten


    1.
    Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
    2.
    Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
    3.
    Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
    4.
    grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
    5.
    Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.


    Durch die Neubesetzung und/oder Umbesetzung von/ eines Prokuristen wird die Vorschrift nicht tangeirt.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!


    Anlässlich des Umstandes, dass ich heute abermals einige Beiträge löschen musste, da sie nicht unserer Netiquette entsprechen, noch einmal folgende Bitte:
    Selbstverständlich dürfte Ihr Kritik üben, am Forum an sich, an der Arbeit der Moderatoren oder auch an Mitforistinnen/Mitforisten. Nur sollte diese möglichst sachlich und nicht ausfällig formuliert sein. Mit einem "Verdammt noch mal!" kann hier wohl jeder leben, persönliche Beleidigungen werden hingegen rigoros und vollständig gelöscht, was zur Folge hat, dass auch der Rest des Kommentars nicht mehr lesbar ist. Im Sinne einer respektvollen Diskussionskultur hoffe ich, dass das für alle nachvollzihbar ist und es zukünftig weiter so fair und freundlich zugehen wird, wie sonst auch.


    Ich bedanke mich im voraus und wünschen allen einen schönen Tag!
    F.Celeste

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    auch wenn dies hier ein (Unter)Forum zum Austausch zu allen erdenklichen Themen sein soll, unterlasst doch bitte das Posten von Werbung und Links, die denselben Zweck verfolgen. Diese Bitte umfasst nicht nur kommerzielle Angebote, sondern auch die Aufforderungen, Social Media.Kanäle auf zu suhen (YouTube, Facebook, Twitter, Xing etc.)
    Wenn ihr euch mit Mitgliedern hier dahingehend austauschen möchtet, dann nutzt bitte die PM-Funktion! (Aber dies bitte nur im Rahmen des Zumutbaren! Wer entgegen ausdrücklicher Verneinung weiterhin Nachrichten an Mitglieder versendet oder generell "spamt", den oder die müssen wir leider sperren.)


    Danke fürs Verständnis!


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    ab dem Zeitpunkt der Auslegung Auslegung der Wählerliste hat man zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.


    Das mußte auch in der Wahlbekanntmachung ausdrücklich vermerkt sein. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist die Wählerliste rechsgültig.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Grüße in die Runde,


    ich bin seit vielen Jahren Einzelbetriebsrat / Obmann. In dieser Funktion habe ich meiner Geschäftsführung Änderungen zur bestehenden "Flexiblen Arbeitszeitregelung" vorgeschlagen. In den Verhandlungen dazu zeichnet sich ab, dass die Leitung im Wesentlichen mitgehen würde aber eine Art "Evaluation" nach einer bestimmten Zeit wünscht, um zu schauen, ob die erhofften Effekte eingetreten sind. Sind Betriebsvereinbarungen auf Probe möglich? Und was gilt es zu beachten, wenn ja?


    Danke im Voraus für hilfreiche Informationen zum Thema !


    D. Vanin

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