Kostgeld:
Eltern dürfen bei Volljährigen
Kindern Kostgeld verlangen. Das darf allerdings nur zur deckung der anfallenden
Kosten (Miete, Strom, Essen, usw.) verwedet werden und nicht zur eigenen
Bereicherung (Zurückzahlung eines Kredits, usw.). Falls die Eltern Kostgeld
verlangen, darf auch nur die Menge eingefordert werden die über ihr eigenes
Unterhaltsrecht hinausgeht.