Stempeln bei Freistellung nach § 38 BetrVG + Neue Telefonanlage

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    nach Urlaub und einer Woche Poko-Schulung nun wieder frisch ans Werk. Hätte mal zwei Fragen an euch:


    Unser AG verlangt von uns, daß wir in der Freistellung nach § 38 BetrVG stempeln. Wir haben mehrere Geschäftseinheiten, die kreuz und quer über den Ort verteilt sind. Unser AG verlangt nun, dass wir uns bei Dienstbeginn auf eine bestimmte Kostenstelle einbuchen, wenn wir das Haus verlassen und in eine andere GE fahren, Dienstgang zu stempeln und das wir bei der anderen GE wieder auf die Kostenstelle einstempeln. So weiß unser AG immer wo wir sind und kann ein super Bewegungsprofil anlegen. Kann er das wirklich verlangen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?


    Und 2. will unser AG eine neue Telefonanlage kaufen. Das ist ja nicht das Problem. Aber kennt sich einer von euch damit aus, vor allem, was die neue Anlage darf und was nicht? Ich befürchte nämlich, daß die alles kann und die Perönlichkeitsrechte und der Datenschutz zu kurz kommen werden. Hat jemend von euch Ahnung davon oder vielleicht eine BV in der Richtung, die die Rechte der AN schützt.


    Vielen Dank im Voraus


    Kakelo

  • Hallo Kakelo,


    soweit ich weiß musst du auf jeden Fall an beiden Orten stempeln. Das mag zwar den von dir beschriebenen -und auch von mir durchaus kritisch zu sehenden- Nebeneffekt haben, dass bei Bedarf ein solches Bewegungsprofil erstellt werden kann, aber daran ist wohl nichts zu ändern.


    Zu deiner zweiten Frage: Du meinst eine Festnetzanlage, richtig? Das Abhören ist ja bekanntlich ganz unzweifelhaft verboten. Welche konkreten Maßnahmen befürchtest du denn?


    Grüße,
    Jörn

  • Hi Jörn,


    ja wir sollen eine neue Festnetzanlage bekommen. Es geht schon in die Richtung abhören, mitschneiden von Gesprächen usw. Wir sind uns jetzt schon nicht sicher, ob sie uns abhören und in unserem Rechner sind, denn unsere IT-Abteilung, der das alles untersteht, sehen wir auch als sehr AG lastig an. Und das sie das eine oder andere nicht dürfen, das wissen sie auch. Aber ob sie es tun oder nicht ist was anderes.


    Gibt es irgendwelche Standards bei solchen Anlagen, wo man von vorne herein klipp und klar sagen kann, diese Funktionen darf diese Anlage nicht haben?




    Gruß Charly

  • Hallo Charly,


    tolle Zustände bei euch! :thumbdown:
    Ich kann dir leider keinen Ratschlag geben in Richtung optimales Modell, aber ein Kollege von mir meinte mal, dass sich mit Skype abhörsicher telefonieren lasse. Zumindest als Notlösung vielleicht eine Erwägung wert...


    Gruss
    Karsten

  • Hallo zusammen,

    tolle Zustände bei euch! :thumbdown:
    Ich kann dir leider keinen Ratschlag geben in Richtung optimales Modell, aber ein Kollege von mir meinte mal, dass sich mit Skype abhörsicher telefonieren lasse. Zumindest als Notlösung vielleicht eine Erwägung wert...

    Skype ist nicht abhörsicher.


    Die IT könnte auch an die Aufnahme heran, bevor sie zu Skype kommt, also zwischen Mikrofon und Lautsprecher. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber höchst gering, da sich alle Beteiligten strafbar machen würden. Niemand in der IT wird sich diesem Risiko aussetzen, da im Zweifel egal ist, ob der AG das wollte oder nicht. Der Admin, der das implementiert ist vor dem Strafgericht derjenige welcher. Das macht keiner.


    Sobald jemand etwas aus einem abgehörten Gespräch verwenden würde, in welcher Weise auch immer, wäre klar, dass abgehört wurde. Den Skandal wird sich auch Euer AG nicht leisten wollen und können.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    den Skandal würde sich der Arbeitgeber nicht leisten wollen. Den Missmut in der Belegschaft ebenso wenig. Ich denke nicht, dass sich jemand (wenn er nicht unbedingt muss) auf eine Stelle in einem solchen Unternehmen bewerben würde.


    Wenn ich recht gehte, würden diese Beweise vor dem Arbeitsgericht auch generell verworfen und es würde so getan als wenn der Beweis nie in den Gerichtsakten aufgeführt worden sei .


    Viele Grüße,


    Rita

  • Hallo,


    das wird er niemals zugeben; viele nutzen diese Methoden, um erst einmal herauszubekommen, ob an den Verdachtsmomenten etwas dran sein könnte. Wenn sie fündig werden, wird versucht, an Beweise heranzukommen, die man auf gerlichtlicher Ebene auch tatsächlich geltend machen kann.


    Lorenz

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!