Hallo Kolleginnen und Kollegen,
nach Urlaub und einer Woche Poko-Schulung nun wieder frisch ans Werk. Hätte mal zwei Fragen an euch:
Unser AG verlangt von uns, daß wir in der Freistellung nach § 38 BetrVG stempeln. Wir haben mehrere Geschäftseinheiten, die kreuz und quer über den Ort verteilt sind. Unser AG verlangt nun, dass wir uns bei Dienstbeginn auf eine bestimmte Kostenstelle einbuchen, wenn wir das Haus verlassen und in eine andere GE fahren, Dienstgang zu stempeln und das wir bei der anderen GE wieder auf die Kostenstelle einstempeln. So weiß unser AG immer wo wir sind und kann ein super Bewegungsprofil anlegen. Kann er das wirklich verlangen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Und 2. will unser AG eine neue Telefonanlage kaufen. Das ist ja nicht das Problem. Aber kennt sich einer von euch damit aus, vor allem, was die neue Anlage darf und was nicht? Ich befürchte nämlich, daß die alles kann und die Perönlichkeitsrechte und der Datenschutz zu kurz kommen werden. Hat jemend von euch Ahnung davon oder vielleicht eine BV in der Richtung, die die Rechte der AN schützt.
Vielen Dank im Voraus
Kakelo