Hallo BR-Kolleginnen und BR-Kollegen,
könnte mal wieder eure Hilfe brauchen.
Folgender Sachverhalt. In unserer Firma ist der AG vertraglich dazu verpflichtet jeden Mitarbeiter in einer betrieblichen Altersvorsorge zu versichern. Das hat er in den letzten zehn Jahren aber bei ca. 40 Mitarbeitern "vergessen". Dem alten BR war die Geschichte scheinbar zu heiß oder sie wollten sich einfach nicht drum kümmern. Also hat der neue pflichtbewußte BR den AG darauf hingewiesen. Das hat natürlich viel Staub aufgewirbelt, denn die Nachversicherung kostet den AG eine nette Stange Geld.
Man hat uns daraufhin damit erpreßt, daß wenn wir keine Betriebsvereinbarung zum Thema Altersvorsorge unterschreiben, dann bekommen unsere Mitarbeiter nur den im Tarifvertrag festgelegten Sockelbetrag zwischen 20% und 50 % des Weihnachtsgeldes.
Wir haben uns daraufhin einen Rechtsanwalt genommen und mit ihm eine unterschriftsreife Fassung einer Betriebsvereinbarung "Altervorsorge" erstellt. Diese wurde auch so unterschrieben.
Daraufhin sicherte uns unser AG die Zahlung des Weihnachtsgeldes zu 100 % zu.
Dieses Spielchen mit der Erpressung läuft schon über zehn Jahre. Unser AG weißt dann jedes Jahr darauf hin, daß es sich um eine einmalige Zahlung handelt und kein Rechtsanspruch darauf besteht.
Jetzt ist aber in unserer Lohnabrechnung ein Schreiben dabei, in dem verlangt wird, daß man in Zukunft auf etwaige Ansprüche wegen dem Weihnachtsgeld verzichtet. Unterschreibt man nicht, so muß man das Weihnachtgeld zurückbezahlen.
Schätze unser AG hat Angst, daß ein Arbeitsgericht die "betriebliche Übung" feststellt.
Oder seht ihr das anders? Wie sollen wir reagieren? Unser AG versucht zur Zeit eh alles um unseren BR in einem ganz schlechten Licht dastehen zu lassen.
Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee. Danke im Voraus.
Kakelo