Beiträge von KAKELO

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    Hi Jörn,


    ja wir sollen eine neue Festnetzanlage bekommen. Es geht schon in die Richtung abhören, mitschneiden von Gesprächen usw. Wir sind uns jetzt schon nicht sicher, ob sie uns abhören und in unserem Rechner sind, denn unsere IT-Abteilung, der das alles untersteht, sehen wir auch als sehr AG lastig an. Und das sie das eine oder andere nicht dürfen, das wissen sie auch. Aber ob sie es tun oder nicht ist was anderes.


    Gibt es irgendwelche Standards bei solchen Anlagen, wo man von vorne herein klipp und klar sagen kann, diese Funktionen darf diese Anlage nicht haben?




    Gruß Charly

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    nach Urlaub und einer Woche Poko-Schulung nun wieder frisch ans Werk. Hätte mal zwei Fragen an euch:


    Unser AG verlangt von uns, daß wir in der Freistellung nach § 38 BetrVG stempeln. Wir haben mehrere Geschäftseinheiten, die kreuz und quer über den Ort verteilt sind. Unser AG verlangt nun, dass wir uns bei Dienstbeginn auf eine bestimmte Kostenstelle einbuchen, wenn wir das Haus verlassen und in eine andere GE fahren, Dienstgang zu stempeln und das wir bei der anderen GE wieder auf die Kostenstelle einstempeln. So weiß unser AG immer wo wir sind und kann ein super Bewegungsprofil anlegen. Kann er das wirklich verlangen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?


    Und 2. will unser AG eine neue Telefonanlage kaufen. Das ist ja nicht das Problem. Aber kennt sich einer von euch damit aus, vor allem, was die neue Anlage darf und was nicht? Ich befürchte nämlich, daß die alles kann und die Perönlichkeitsrechte und der Datenschutz zu kurz kommen werden. Hat jemend von euch Ahnung davon oder vielleicht eine BV in der Richtung, die die Rechte der AN schützt.


    Vielen Dank im Voraus


    Kakelo

    Hallo,


    danke für eure schnellen Antworten. Die Einladung zur BR Sitzung war rechtzeitig und in Ordnung.


    Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich obwohl ich nicht weiß, wann, was, wohin und wie lange der Kollege auf Schulung gehen soll, einfach einem Beschluss des BR zustimmen kann, der so pauschal ist?


    Und natürlich, ob mein AG dagegen vorgehen könnte?


    Gruß Kakelo

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    hab mal wieder eine Frage an euch. Und zwar hat mein BR-Vorsitzender folgenden Tagesordnungspunkt auf die Einladung zur BR-Sitzung gesetzt:




    Beschlußfassung nach § 37 6. BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG über die Schulung seines Mitglieds Herrn .............. in Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts.




    Nun meine Frage: ?( Ist ein Beschluss, der weder die Dauer, den Ort und die Zeit angibt d.h. der so pauschal ist wie dieser, rechtlich überhaupt zulässig bzw. würde er vor Gericht standhalten?


    Hoffe wie immer, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank im Voraus!!!


    Gruß Kakelo :)

    Danke für eure Antworten.


    Meinem AG ist die Stimmung der Mitarbeiter ziemlich egal und wenn einem was nicht paßt, dann kann er jederzeit gehen. Der Arbeitsmarkt und die Angst der Leute um ihren Arbeitsplatz gibt ihm die Macht dazu.


    Und wenn irgendjemand was sagt, dann holen wir für viel Geld einen Motivationstrainer der die Belegschaft wieder aufmuntern und zum weitermachen annimieren soll.


    Hoffentlich geht das so nicht weiter. Aber ich schätze es wird eher noch schlimmer statt besser.


    Trotzdem danke an alle.


    Gruß Kakelo

    Hallo Jost,


    danke für deine Antwort. Seit ca. 25 Jahren fällt unserem AG immer kurz vor Weihnachten etwas ein, was er ändern oder anders machen will und erpresst die Belegschaft dann damit. Wenn ihr das und das nicht macht, dann gibt es nur den im Tarifvertrag festgelegten Satz des Weihnachtsgeldes zwischen 10 und 50%.


    Dieses Jahr war es mit der Betriebsvereinbarung "Altersvorsorge". Klare Ansage unseres Vorstands: "Wenn ihr diese BV nicht unterschreibt, dann gibt es kein freiwilliges Weihnachtgeld"


    Wir haben diese BV nach Absprache mit einem von uns beauftragten Rechtsanwalts geschlossen. Daraufhin hat die Firma, wie jedes Jahr den üblichen Aushang getätigt in dem steht, daß sie das Weihnachtsgeld zu 100% bezahlen. In diesem Aushang weisen sie wie jedes Jahr ausdrücklich darauf hin, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt und sich daraus kein Rechtanspruch ableiten läßt. Soweit ist auch alles klar.


    Sie haben aber in der Gehaltsabrechnung November jetzt ein Schreiben beigefügt, in dem sie jeden Einzelnen nochmal auf die Tatsache hinweisen, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt, obwohl sie das in ihrem Aushang ja klar und deutlich schreiben. Und er soll mit seiner Unterschrift mehr oder weniger den Empfang des Schreibens bestätigen. Also, daß er über den Sachverhalt informiert wurde.


    Der Witz an der Geschichte ist aber, das sie den Mitarbeitern in diesem Schreiben damit drohen, wenn sie dieses Schreiben nicht unterschreiben, wird ihnen im nächsten Monat der freiwillige Teil des Weihnachtsgeldes wieder abgezogen.


    Was sind das für Umgangsformen oder was hat das bitte mit vertrauensvoller Zusammenarbeit zu tun?


    Hab mittlerweile mit ein paar Leuten geredet, die alle gesagt haben, daß man das ruhig unterschreiben kann, da man eigentlich nur den Empfang bestätigt.


    Wie siehst du die Sache?




    Gruß Kakelo

    Hallo BR-Kolleginnen und BR-Kollegen,


    könnte mal wieder eure Hilfe brauchen.


    Folgender Sachverhalt. In unserer Firma ist der AG vertraglich dazu verpflichtet jeden Mitarbeiter in einer betrieblichen Altersvorsorge zu versichern. Das hat er in den letzten zehn Jahren aber bei ca. 40 Mitarbeitern "vergessen". Dem alten BR war die Geschichte scheinbar zu heiß oder sie wollten sich einfach nicht drum kümmern. Also hat der neue pflichtbewußte BR den AG darauf hingewiesen. Das hat natürlich viel Staub aufgewirbelt, denn die Nachversicherung kostet den AG eine nette Stange Geld.


    Man hat uns daraufhin damit erpreßt, daß wenn wir keine Betriebsvereinbarung zum Thema Altersvorsorge unterschreiben, dann bekommen unsere Mitarbeiter nur den im Tarifvertrag festgelegten Sockelbetrag zwischen 20% und 50 % des Weihnachtsgeldes.


    Wir haben uns daraufhin einen Rechtsanwalt genommen und mit ihm eine unterschriftsreife Fassung einer Betriebsvereinbarung "Altervorsorge" erstellt. Diese wurde auch so unterschrieben.


    Daraufhin sicherte uns unser AG die Zahlung des Weihnachtsgeldes zu 100 % zu.


    Dieses Spielchen mit der Erpressung läuft schon über zehn Jahre. Unser AG weißt dann jedes Jahr darauf hin, daß es sich um eine einmalige Zahlung handelt und kein Rechtsanspruch darauf besteht.


    Jetzt ist aber in unserer Lohnabrechnung ein Schreiben dabei, in dem verlangt wird, daß man in Zukunft auf etwaige Ansprüche wegen dem Weihnachtsgeld verzichtet. Unterschreibt man nicht, so muß man das Weihnachtgeld zurückbezahlen.


    Schätze unser AG hat Angst, daß ein Arbeitsgericht die "betriebliche Übung" feststellt.


    Oder seht ihr das anders? Wie sollen wir reagieren? Unser AG versucht zur Zeit eh alles um unseren BR in einem ganz schlechten Licht dastehen zu lassen.


    Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee. Danke im Voraus.


    Kakelo :)

    Hallo Jost,


    danke für deine schnelle Antwort. Haben am Dienstag eine außerordentliche BR-Sitzung und danach ein Treffen mit der Geschäftsleitung.


    Hoffe, daß es ein vernünftiges Gespräch wird. Fürchte aber leider nicht. Sie gehen zur Zeit mit allem was sie haben auf uns los. Haben sogar einen festen Beratervertrag mit einem Rechtsanwaltsbüro geschlossen und unser Personalchef war schon auf der zweiten Schulung: "Wie kille ich den Betriebsrat".


    Danke nochmal,


    Gruß Kakelo :)

    Hallo,


    hatten diese Woche eine Betriebsversammlung auf der uns unser AG öffentlich vorgeworfen hat, daß wir mit Schulungen des BR (6 ganz neue BR-Mitglieder) Firmengelder verschleudern.


    Außerdem hat er gesagt, daß er es gut findet, daß der Aufsichtsrat das Budget des BR auf 10.000 € für nächstes Jahr beschränkt hat. Und das alles öffentlich auf der Betriebsversammlung.


    Wie würdet ihr reagieren?


    Gruß :)

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    bei uns wird im Betrieb verlangt, daß die Urlaubsplanung für 2011 bis zum 15.12.2010 fertig ist und der komplette Urlaub darin verplant ist.


    Jetzt meine Frage: Muß ein Mitarbeiter seinen kompletten Urlaub verplanen, obwohl er noch gar nicht weiß, was ihm das nächste Jahr bringt? Oder kann er sich Urlaub aufheben?


    Außerdem bestimmen sie bei uns, daß du entweder 2 mal 3 Wochen oder 3 mal 2 Wochen Urlaub nehmen mußt. Und daß nicht mehr wie drei Mitarbeiter zur selben Zeit in Urlaub gehen dürfen. Deshalb gibt es logischerweise bei den Ferienterminen immer viel Ärger. Irgendeinen Mitarbeiter erwischt es immer, der seinen Urlaub nicht so bekommt, wie er ihn haben will.


    Vielleicht weiß ja einer von euch Rat.


    Danke schon mal im Voraus. :)