Provision statt festem Gehalt?

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  • Hallo ihr Guten!


    Unser AG ist auch eine ganz großartige Idee gekommen: Das Festgehalt soll reduziert werden und uns zur Aufstockung die "Möglichkeit" gegeben werden, durch Provisionen die Minderung auszugleichen. Wir finden das alle zum K...en und fragen uns, ob das arbeitsrechtlich einfach so machbar ist...


    Wäre toll, wenn jemand einen Ratschlag hätte!


    Grüße,



    Niko


  • Hallo Niko,


    was ist den arbeitsvertraglich über das Entgelt geregelt?


    Gruß bj

  • Hallo BJ,
    oh Mann, ich hatte die letzten Tage ziemlich viel um die Ohren und habe ganz vergessen auf deine Frage einzugehen. Sorry dafür!
    Also, in den Arbeitsverträgen sind feste Sätze festgehalten. Wie die Umstellung genau stattfinden soll, rein formell jetzt, weiß ich bisher nicht. Ist halt nichts weiter als ein Gerücht soweit, nichts Offizielles.
    Wie läuft sowas denn in der Praxis ab? Im Grunde müssen wir dann wohl jeder einen neuen Vertrag unterschreiben, oder?


    Niko

  • Hallo Niko,


    so sieht es aus . Eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Absenkung der Löhne und Gehälter ist darüberhinaus auch nur unter besondern Voraussetzungen zulässig. Einmal geschlossene Verträge sollen grundsätzlich eingehalten werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind zulässig, werden aber mit strengen Anforderungen verbunden: Unter anderem verlangt das BAG (vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01) : " bei Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstehen, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebes führen. Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft. "


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo!


    Vielen dank euch allen für die ausführlichen Informationen.
    Ob der Betrieb sich in einer Situation befindet, in der bei der " bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr
    auffangbare Verluste entstehen, die absehbar zu einer Reduzierung der
    Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebes führen." können, kann ich nicht wirklich beurteilen, glaube ich allerdings nicht. Dahingehende Gerüchte oder gar offizielle Aussagen gibt es auch nicht.
    Mal sehen, ob der Chef tatsächlich diesen Weg gehen will, ihm wird ja bewusst sein, dass das nicht auf Gegenliebe stoßen dürfte.


    Vielen Dank nochmal!
    Niko

  • Hallo nikolaizet,


    das ist schon einmal sehr gut zu wissen. Wenn er beabsichtigen würde, Änderungeskündiugungen erfolgreich zu formulieren, würde er Euch den ganzen Tag über mit genau dieser Leier kommen, damit möglichst viele der Änderungskündigung ohne weitere Zögern zustimmen.


    Gruß,


    Sascha

  • das ist schon einmal sehr gut zu wissen. Wenn er beabsichtigen würde, Änderungeskündiugungen erfolgreich zu formulieren, würde er Euch den ganzen Tag über mit genau dieser Leier kommen, damit möglichst viele der Änderungskündigung ohne weitere Zögern zustimmen.

    Ein zynisches, aber äußerst effektives (und deshalb wohl auch nicht so seltenes) Phänomen...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo Peter,


    ich will Deinen Äußerungen nur ungerne widersprechen. Ich kann mir in einem Fall, wie er hier zur Debatte steht, aber schwerlich vorstellen, dass der BR Möglichkeiten hat, hier zugunsten des Arbeitgebers zu entscheiden .


    Hier versucht der AG "lediglich" seine Risiken, die er als Arbeitgeber zu übernehmen hat, abzumildern. Welcher AG wünscht sich das nicht. Keine Verluste ...; nur für jene Tätigkeiten Geld entrichten, die auch tatsächlich zu einem nennenswerten finanzielle Erfolg geführt haben. In diesem Fall hat eine Anhörung zu erfolgen, in der der AG dezidiert darlegen muss, warum er der Meinung ist, dass genau dieses Entlohnungssystem nun eingeführt werden soll > und dort wird er sodann schon Probleme bekommen. Die Rechtsprechung des BAG ist in dieser Hinsicht ernst zu nehmen. Wer meint, mit einfachen Gesinnungen oder Wünschen "einfach mal so" eine Änderungskündigung bewirken zu können, wird schnell merken, dass das nicht funktionieren wird. Die o.g. Ausnahmerechtsprechung zugunsten des AG sit auch als Ausnahme für den Fall zu sehen, dass es dem AG tatsächlich richtig, richtig dreckig geht. Anders gerartete Fälle werden sicherlich nicht zugunsten des AG entschieden.


    Gruß,


    Jost

  • Hi,



    ich kenne mich mit diesen Dingen weniger gut aus als ihr. Aber ich denke einmal, dass wenn es so einfach wäre, das Lohnsystem zu ändern, in Deutschland nahezu jeder Arbeitnehmer auf Provisionsbasis arbeiten würde. Die Arbeitgeber wären über solch eine Lohnberechnung geradezu entzückt ....



    Schönen Gruß,



    Carsten

  • Peter,
    wieso habe ich glücklicherweise Recht?
    Emfindest Du meine Antworten als Glückstreffer?
    bj


    Hallo bj!
    Ich meinte eigentlich genau das Gegenteil: Du hast vollkommen recht, dass ohne den BR bei Änderungskündigungen nichts läuft (also kein Glückstreffer!), was ich einen begrüßenswerten Umstand halte und auch davon ausgehe, dass die allermeisten BR hier verantwortungsvoll tätig werden. Dass es allerdings auch BR gibt, die ihre Neutralitätsfunktion zugunsten des AG nicht ganz so ernst nehmen, ist aber doch soziale Realität.
    @JW: Ich sehe deinen Beitrag nicht als Widerspruch (s.o.), eher als sehr informative Erläuterung bzw Ergänzung.


    Schöne Woche euch allen!
    Peter

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