Beiträge von nikolaizet

Hallo,

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    Guten Morgen!
    Mal ne Frage: Vor dem Arbeitsgericht muss ja jeder seine Anwaltskosten selbst tragen. Gilt dies für alle Instanzen? Wie ist es denn, wenn der AN in Berufung geht?


    Danke und Grüße,
    Niko

    Rita:
    Ich denke, der stelko hat da tendenziell Recht und im schlimmsten Fall dürfte es erst einmal zu einer Abmahnung kommen (und auch das erst, nachdem der Chef vorher das Gespräch gesucht und klargestellt hat, dass bisher zuviel gesurft wurde).


    Grüße
    Niko

    Ich befürchte, solche Tage kennt jeder hier.


    Generell ist es einfach unglaublich schwer sein Amt ernst zu nehmen (was für mich bedeutet, eine gerechte Interessenvermittlung zu erreichen) und nicht zu frustrieren, weil allen alles Recht machen kann keiner.


    Kopf Hoch, Frank!
    Gruss Niko

    Hallo!


    Ich steh grad auch auf dem Schlauch: Meinst du, ob der AG sich gegen eine Kostenübernahme vor Gericht durchsetzen könnte? Wenn das Seminar gebucht ist, lässt sich daraus doch alles wichtige erkennen. Für einen Tagesordnungspunkt reicht das so auf jeden Fall (hat ja Lorenz auch schon geschrieben), und dagegen gerichtlich vorgehen würde vermutlich auch niemand, der noch alle Latten am Zaun hat (Entschuldige die Wortwahl)...


    Gruss Niko

    Schönes Wochenende zusammen!


    Richtig großes Ärgernispotential liegt ja in den Fällen vor in denen der Kündigende sich selbst das Zeugnis schreiben "darf" und das dann einfach unterschrieben/abgesegnet wird. Will gar nicht wissen, wie viele Ehemalige sich damit aus Unwissenheit unfreiwillig ein objektiv erheblich schlechteres Zeugnis ausgestellt haben, als dies der AG selbst getan hätte...


    Gruss Niko

    Der Ehemann liest Zeitung, plötzlich meint er: "Die größten Esel
    heiraten die schönsten Frauen!" Seine Gattin lächelt: "Oh, du alter
    Schmeichler!"


    ist von nem witze-board geklaut, aber trotzdem gut...

    Hallo!


    Vielen dank euch allen für die ausführlichen Informationen.
    Ob der Betrieb sich in einer Situation befindet, in der bei der " bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr
    auffangbare Verluste entstehen, die absehbar zu einer Reduzierung der
    Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebes führen." können, kann ich nicht wirklich beurteilen, glaube ich allerdings nicht. Dahingehende Gerüchte oder gar offizielle Aussagen gibt es auch nicht.
    Mal sehen, ob der Chef tatsächlich diesen Weg gehen will, ihm wird ja bewusst sein, dass das nicht auf Gegenliebe stoßen dürfte.


    Vielen Dank nochmal!
    Niko

    Hallo BJ,
    oh Mann, ich hatte die letzten Tage ziemlich viel um die Ohren und habe ganz vergessen auf deine Frage einzugehen. Sorry dafür!
    Also, in den Arbeitsverträgen sind feste Sätze festgehalten. Wie die Umstellung genau stattfinden soll, rein formell jetzt, weiß ich bisher nicht. Ist halt nichts weiter als ein Gerücht soweit, nichts Offizielles.
    Wie läuft sowas denn in der Praxis ab? Im Grunde müssen wir dann wohl jeder einen neuen Vertrag unterschreiben, oder?


    Niko

    Salut!


    Den habe ich vorhin im Netz gefunden und habe mir erlaubt, ihn für dieses Forum auszuborgen:
    Ein Deutscher und ein Amerikaner wetten, wer schneller ein Haus bauen
    kann. Nach 4 Wochen telegrafiert der Ammi: 'Noch 14 Tage und ich bin
    fertig!' Antwortet der Deutsche: 'Noch 14 Formulare und dann fang ich
    an!' :D

    Hallo ihr Guten!


    Unser AG ist auch eine ganz großartige Idee gekommen: Das Festgehalt soll reduziert werden und uns zur Aufstockung die "Möglichkeit" gegeben werden, durch Provisionen die Minderung auszugleichen. Wir finden das alle zum K...en und fragen uns, ob das arbeitsrechtlich einfach so machbar ist...


    Wäre toll, wenn jemand einen Ratschlag hätte!


    Grüße,



    Niko

    Das hat jetzt nichts mit der eigentlichen Frage zu tun, aber wieso sollten denn die Eltern dem Ausbildungsvertrag nicht zustimmen? Ich frage deshalb, weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es IM NOTFALL auch die Möglichkeit gibt, beim Familiengericht die Zustimmung zu dem Ausbildungsvertragsabschluss einzuklagen....


    Niko

    Hallo euch beiden!
    ja, es handelt sich hier in der Tat um Arbeit auf Abruf, genau daraus ergibt sich ja auch das Problem: Es besteht saisonbedingt eine große Wahrscheinlichkeit, dass im Dezember und Januar überhaupt keine Arbeit zu vorhanden ist, die der Chef den Kollegen anbieten könnte. Aber wenn ich dich richtig verstehe, Blackjack, dann gibt es nur im Falle einer Kündigung die Möglichkeit für den AG, sich um die Beiträge zu drücken, korrekt?


    Danke!
    Niko

    Hallo BR-Experten!


    Unser AG und wir vom BR haben gerade eine "Meinungsverschiedenheit" zu folgender Problematik:
    Für ein paar Kollegen wird es in den nächsten Monaten wenig und für eine handvoll gar keine Arbeit geben (Winter halt). Nun ist unser AG auf die Idee gekommen, dass er diejeigen, die keine Arbeit haben, im Grunde von der Sozialversicherung abmelden kann. Wir haben erstmal etwas seltsam aus der Wäsche geschaut, denn keiner hat jemals etwas von einer solchen Handhabe gehört. Ich muss sicherlich nicht extra betonen, dass wir den Kollegen diese Lücke im Versicherungsverlauf ersparen wollen, wissen aber nicht, was wir rechtlich dagegen tun können.
    Hat jemand von euch viellicht einen Tip?
    Danke schonmal!
    Niko

    stelko:
    Der Azubi wohnt noch bei seinen Eltern, weswegen es somit ja auch sein eigener Umzug ist. Wenn ich euch allerdings richtig verstehe, dann macht das keinen Unterschied, oder?