Hallo liebe Mit-BRler!
Frage: Wie sieht es aus, wenn der AG einem Mitarbeiter eine Abmahnung verpassen will: Sind wir als BR da informationsberechtigt?
Grüße,
Ferdinand
Hallo liebe Mit-BRler!
Frage: Wie sieht es aus, wenn der AG einem Mitarbeiter eine Abmahnung verpassen will: Sind wir als BR da informationsberechtigt?
Grüße,
Ferdinand
Hallo liebe Mit-BRler!
Frage: Wie sieht es aus, wenn der AG einem Mitarbeiter eine Abmahnung verpassen will: Sind wir als BR da informationsberechtigt?
Grüße,
Ferdinand
Hallo Ferdinand,
nö, da seit ihr aussen vor. Individualrecht.
Gruß bj
Hallo,
so kenne ich das auch. Dagegen muss der Arbeitnehmer selber vorgehen, wenn er der Ansicht ist, dass ihm dabei Unrecht getan worden ist.
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo,
Dagegen muss der Arbeitnehmer selber vorgehen, wenn er der Ansicht ist, dass ihm dabei Unrecht getan worden ist.
dabei kann der BR aber wieder mit im Boot sein, wenn der MA es will.
Gruss
Björn
Hallo,
dabei kann der BR aber wieder mit im Boot sein, wenn der MA es will.
Gruss
Björn
Hallo,
und wie?
Gruß bj
Hallo,
es ist so, dasseine Abmahnung wirksam ausgesprochen werden kann, ohne dass der BR dazu beteiligt worden sein muss. Aber das muss ja nicht unbedingt heißen, dass der BR deshalb vollkommen raus ist , wenn es darum geht, sich Gedanken darum zu machen, ob und ggf. wie man sich gegen eine solchen wehren kann. Man weiß ja auch nie, welche einzelnen Motive letztlich dahintergestanden haben. Sollte es sich um eine Art von Mobbing oder Bossing gehandelt haben, so wäre dies zB wiederum ein Feld, auf dem sich der BR z.B. beteiligen könnte.
Schönen Gruß,
Jost
Hallo bj,
Hallo,
und wie?
Gruß bj
der MA wird (jedenfalls bei uns) zu einem Gespräch in die Personalabteilung geladen. Jeder MA hat das Recht, zu solchen Gesprächen den BR hinzuzuziehen. Mehr als "Händchenhalten" kannst Du dort zwar auch erstmal nicht, siehst aber an den Reaktionen von MA und Vorgesetzten evtl. was los ist. Und dann kann Dich der MA um Unterstützung bitten, z.B. bei der Erstellung einer Gegendarstellung für die P-Akte.
Gruss
Björn
der MA wird (jedenfalls bei uns) zu einem Gespräch in die Personalabteilung geladen. Jeder MA hat das Recht, zu solchen Gesprächen den BR hinzuzuziehen. Mehr als "Händchenhalten" kannst Du dort zwar auch erstmal nicht, siehst aber an den Reaktionen von MA und Vorgesetzten evtl. was los ist.
Kenne ich auch so und obwohl sich das natürlich nicht anhand irgendwelcher handfester Fakten belegen lässt, glaube ich auch, dass das eine gute Sache ist. Schaden kann es zumindest nie, denke ich...
Grüße,
Peter
Hallo,
Eingangsfrage des TE; Wie sieht es aus, wenn der AG einem Mitarbeiter eine Abmahnung verpassen will: Sind wir als BR da informationsberechtigt?
Es bleibt bei einem klaren "Nein".
Ausser; § 67.2 Personalvertretungsgesetz - Sachsen Anhalt-, § 80.3 s. 1 dto. Saarland usw.
Das Hinzuziehen eines BRM ist in § 84.1 BetrVG geregelt.
Gruß bj
Hallo,
richtig. Man kann schon etwas machen, das ist wohl richtig. Aber man hat (einmal von den Ausnahmen die blackjack aufgezählt hat, abgesehen), nicht die Möglichkeit, sich auf eine Anspruchsgrundlage zu berufen. Wenn sich der AG querstellt, kommt man so also nicht weiter.
Schönen Gruß,
Sascha
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