Elterngespräch

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  • Hallo!


    Bei uns im Unternehmen gibt es einen -mittlerweile 18-jährigen- Auszubildenden, der erst
    nach mehrfacher Aufforderung seine Schulzeugnisse sowie die
    Berichtshefte vorlegt (und zwar regelmäßig).




    Können die Eltern eingeladen werden, um sie über dieses verhalten
    aufzuklären oder muss vorher die Erlaubnis des Auszubildenden eingeholt werden?


    Grüße,
    Camillo

  • Hallo Camillo!
    Euer Auszubildender dürfte als Minderjähriger wohl noch der elterlichen Sorge unterworfen sein, deshalb denke ich, dass es durchaus zulässig ist, wenn ihr den Eltern Bescheid gebt und diese ihm mal "die Ohren Lang ziehen"


    Schöne Grüße,
    Karsten

  • Lieber Camillo,
    bei allem nötigen Respekt: ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du dich verlesen haben musst, denn im Ausgangsbeitrag steht ja ausdrücklich drin, dass der Auszubildende 18 jahre alt ist und smoit nicht mehr minderjährig. Genau aus diesem Umstand ergibt sich mE auch die Antwort auf die Frage von Karsten: Es ist vollkommen unmaßgeblich, ob der junge Mann noch bei seinen Eltern lebt oder allein, er ist volljährig und das Hinzuziehen seiner Eltern würde bei Preisgabe sensibler Daten ernsthafte datenschutzrechtliche Probleme geben.
    So ärgerlich sein Verhalten auch sein mag: Auf diesem Wege wird ihm nicht beizukommen sein.


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    meiner Ansicht nach geht man hier viel zu sehr von starren Altersgrenzen aus. Die Unterschiede sind echt eklatant. Es gibt Personen, die sind 23 Jahre alt und ich kenne 16jährige Azubis, die vom Reifegrad her diesen älteren Personen um Meilen voraus sind .


    In diesem Fall wäre es gar nicht schlecht, auch wenn er offiziell erwachsen ist, den Eltern noch ein paar pädagogische Rechte zu lassen. Ich denke nämlich auch, dass das in so einem Fall durchaus nicht verkehrt wäre, die Eltern zusätzlich mit einzuschalten,.

  • Hallo Dienstag,


    rechtlich gesehen ist der Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr für sich alleine verantwortlich. Aber man darf nicht vergessen, dass der Ausbildungsbetrieb da ja auch noch den Daumen drauf hat. Ich kann mich da z.B. an einen Freund aus meiner Jugend erinnern. Dieser hatte in einer Phase einer unglücklichen Liebe zwei Mathematikarbeiten in den Teich gesetzt. Die Umstände in dem Betrieb waren damals (heute gibt es ihn leider nicht mehr - Stichwort: Globalisierung ... ) durchaus gut. Aber in diesem Fall war dann auf einmal "Schluss mit Lustig" .


    Sicher ist es immer gut. wenn die Eltern dem Jugendlichen auch einmal die Leviten lesen. Man darf aber nicht vergessen, dass auch der Ausbildungbetrieb eine pädagogische Verantwortung trägt, die nicht so einfach wiederum auf die Eltern umgelegt werden kann .


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo Jost,


    das kann wirken, das stimmt. Aber so etwas kann auch mal falsch sein. Nur wegen schlechter Schulnoten eine Abmahnung zu schreiben finde ich nicht richtig . Da sollte man erst in Ruhe drüber reden . Dann kann man das ja immer noch einmal machen .


    Schönen Gruß,


    Carsten

  • meiner Ansicht nach geht man hier viel zu sehr von starren Altersgrenzen aus. Die Unterschiede sind echt eklatant. Es gibt Personen, die sind 23 Jahre alt und ich kenne 16jährige Azubis, die vom Reifegrad her diesen älteren Personen um Meilen voraus sind .


    In diesem Fall wäre es gar nicht schlecht, auch wenn er offiziell erwachsen ist, den Eltern noch ein paar pädagogische Rechte zu lassen. Ich denke nämlich auch, dass das in so einem Fall durchaus nicht verkehrt wäre, die Eltern zusätzlich mit einzuschalten,.

    Naja, so richtig es sicherlich ist, dass mit Gewissheit nicht jeder 18jährige die erforderliche Reife mitbringt, um als Erwachsener behandelt zu werden, so muss doch einfach irgendwo eine Altersgrenze gesetzt werden. Immerhin hängt von der Volljährigkeit eine ganze Menge ab: Die (uneingeschränkte) Geschäftsfähigkeit, das Wahlrecht, (noch) die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zu erhalten usw.
    Wenn die Altersgrenzen hier nicht starr wären, dann würde das zu einem heillosen Durcheinader führen, denn dann würde in jedem Einzelfall individuell die Reife festgestellt werden müssen.
    Ein solcher Verwaltungsaufwand ist gar nicht zu bewältigen...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Jörn,


    das stimmt. Das wäre wirklich ein heilloses Chaos. Vor allem: Wer erklärt den guten Mann denn dann (irgendwann einmal ) für voll zurechnungsfähig ? Muß das dann noch einmal genehmigt werden ?


    Es heißt ja nicht umsonst: Was das Hänschen nicht lernt, lernt der Hans nimmermehr. Da ist meiner Meinung nach einiges dran . Man darf ja auch nicht vergessen, dass der Azubi im Betrieb immer höheren Stellenwert bekommt. Im ersten Lehrjahr sieht es ganz düster aus. Wenn man aber im 2,3. Jahr ist und quasi unter einem neue Azubis arbeiten, stehen die im Rang dann erst einmal unter dieser Person. Im Gesellenleben setzt sich das dann auch weiter fort. Irgendwann muss man einfach beginnen, erwachsen zu werden und ich glaube, dass es keinen Auszubildenden gibt, der nicht von sich behauptet, irgendwann einmal in dieser Zeit ins kalte Wasser geworfen worden zu sein . Das ist nicht immer schön; eigentlich nie - aber wenn man es dann doch irgendwie auf die Kette bekommen hat dann hat man meistens viel gelernt und ist auch um die eine oder andere Erfahrung reicher. Auch das macht eine gute Ausbildung aus. Dass das alles kein Zuckerschlecken ist, ist klar; andererseits habe ich auch noch nie einen Ausbilder irgendetwas in dieser Richtung sagen hören.

  • Hallo Riko,


    stimmt schon; Das war in meiner Ausbildung eigentlich auch so - Wir waren mehrere Auszubildende und es gab halt welche bei denen es lief und andere brauchten immer etwas Druck , um aus den Puschen zu kommen.Jeder Mensch ist halt verschieden . Das ist aber nicht nur bei Azubis so . bei manchen hört das im gesamten Berufsleben nicht auf 8)

  • Hallo,


    bei all diesen Weisheiten darf man aber nicht vergessen, dass sich der Gesetzgeber bei der Schaffung dieser Rechtslage schon durchaus etwas dabei gedacht hat. Sicherlich wird es dem einen oder anderen Auszubildenden nichts schaden, einmal einen auf den Deckel zu bekommen; aber wenn man als erwachsen eingsteuft wirden ist, dann sollte dies auch entsprechende Geltung haben. Wir haben sowieso schon genug Ausnahmetatbestände in unserer Gesetzeswelt ;)

  • Hallo zusammen,

    Schaffung dieser Rechtslage schon durchaus etwas dabei gedacht hat. Sicherlich wird es dem einen oder anderen Auszubildenden nichts schaden, einmal einen auf den Deckel zu bekommen;

    das mit dem auf den Deckel ist schön geschrieben. :)


    Meines Erachtens darf das aber nicht in einem "Anschwärzen" gegenüber den Eltern des erwachsenen Azubi ausarten. Es gibt auch für Azubi das Instrument der Abmahnung, wenn er also mehrfach vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, ist die Abmahnung das mIttel der Wahl. Sie gibt ihm "auf den Deckel", er kann dann daraus machen was er will. Im Zweifel riskiert er eben die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.


    Die Eltern haben damit nix mehr zu tun, da sie nicht mehr seine gesetzlichen Vertreter sind.


    Gruss
    Björn

  • Naja, und zusätzlich zu den hier genannten Argumenten sollte auch nicht vergessen werden, dass der Azubi schlicht und einfach auch lernen muss, selbst die Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen. Das wird er irgendwann ohnehin müssen und wenn es einer Abmahnung bedarf, um ihm den Ernst der Lage zu zeigen, dann muss er die wohl einfach einmal bekommen.
    Dementsprechend denke ich auch, dass die Eltern auch aus rein pädagogischen Gründen nicht mehr als "Vermittlungsinstanz" hinzugezogen werden sollten...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,


    ferner sollte man in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal die Aufgabe der Berufsschule hinterfragen. Sicherlich wird der Berufsschullehrer bei allem, was dieser eh schon zu bearbeiten hat, nicht darüber erfreut sein, zusaätzlich dazu die Probleme zu lösen, die der Azubi innerbetrieblich verursacht. Andererseits wäre dies vielleicht auch ein gangbarer Weg, denn wer ist in pädagogischen Belangen im Rahmen der betreffenden Situation nicht besser pädagogisch geschult als der Berufsschulleherer ? Zumindest eine Beratung beim Umgang mit diesem Problem sollte eigentlich machbar sein, denke ich.


    Schönen Gruß,


    Jost

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