Beiträge von Dienstag

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    Hallo,


    meiner Ansicht nach geht man hier viel zu sehr von starren Altersgrenzen aus. Die Unterschiede sind echt eklatant. Es gibt Personen, die sind 23 Jahre alt und ich kenne 16jährige Azubis, die vom Reifegrad her diesen älteren Personen um Meilen voraus sind .


    In diesem Fall wäre es gar nicht schlecht, auch wenn er offiziell erwachsen ist, den Eltern noch ein paar pädagogische Rechte zu lassen. Ich denke nämlich auch, dass das in so einem Fall durchaus nicht verkehrt wäre, die Eltern zusätzlich mit einzuschalten,.

    Hallo RIKO,


    eigentlich recht naheliegend, das man erst einmal davon ausgeht. Es stimmt auch, dass die Arbeit eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit ist, sie aber letztlich dann doch bezahlt bekommt . Aber ich denke, dass Du mit zustimmen wirst: Es gibt Fälle, in denen man sich ja auch einmal ganz gerne irrt. :)

    Hallo,


    ich denke einmal, dass das schon längst passiert sein wird. Essen ist ein sensibeles Thema, ebenso wie die Hygiene. Da dauert es meistens nicht lange bis die ersten Beschwerden fallen.


    Wenn ich merken würde, dass sich innerhalb krurzer Zeit nichts ändert, würde ich schleunigst den "offiziellen" Weg gehen.



    Gruß,



    Falk

    Hallo,


    ich glauben nicht, dass der Geschlechterunterschied entscheidend ist. Wesentliche problematischer empfinde ich die Mischung von unterschiedlichen Bildungsstufen. Ich habe festgestellt, dass Gesellen in solchen Seminaren sehr schnell den Kopf einziehen, wenn sich jemand mit Meisterbrief zu Wort meldet. Von Akademikern wollen wir mal gar nicht erst anfangen. Hier ist die Angst noch größer, weil hier stets geacht wird, dass man diesen Leuten nicht gewachsen ist; was eigentlich totaler Humbug ist, weil die meisten genauso "firsch" auf dem Gebiet Betriebsrat sind, wie alle anderen auch.

    Hallo,



    ich finde die Idee auch gut. Bei dieser Diskussion muss ich immer an die Fälle im TV denken. Kaufen Kaufen, Schulden machen ; alles egal ... wer bezahlt das eigentlich alles ... mir doch egal; interessiert mich auch nicht ...


    Da fasst man sich wirklich an den Kopf. Die Zahlungsmoral in Deutschland ist wirklich nicht die, die sie einmal war und auch das Thema "Geiz ist geil" ist hier nicht zu verachten . Das merken wir Arbeitnehmer ja auch auch, wenn es wieder mal um unsere Löhne geht.


    Ich würde es sehr begrüßen, wenn man auf gesetzlicher Ebene in diesen Fällen noch härter vorgehen würde.

    Hallo,



    ich denke, dass sich diese Frage niemals richtig beantworten lässt. Viel häbgt auch von den Gesamtumständen ab. In der Presse ist in den vergangenen Wochen vermeldet worden, dass sich Arbeitnehmer im Durchschnitt wieder eher trauen, krankheitsbedingt einen Tag frei zu nehmen, als dies noch im Vorjahr der Fall war. Ich weiß selber auch dass hier sogleich Äpfel und Birnen miteinander vergleichen werden . Aber meiner Ansicht nach herrscht dennoch folgendes Grundprinzip: Desto eher man damit rechnen kann, irgendwo anders wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen, desto eher verliert man auch die Hemmnis vor personellen Konseqenzen.


    Was letztlich genau ausschlaggebend für die eigentliche Motivation war, wird man selten tatsächlich in Erfahrung bringen

    Hallo,


    ich kann Dein Zähneknirschen durchaus verstehen. Mir wäre bei diesem Ergebnis auch nicht wohl gewesen - ich bin noch nicht lange im BR: Aber irgendetwas ist da faul ; da kann mir einer sagen was er will.

    Hallo,



    das ist ja alles schön und gut zu wissen. Aber wonach bemisst sich das dann ? Muss man hier vom Einzelfall aus nach einer LÖsung suchen oder gibt es von der Rechtsprechung diesbezüglich vielleicht Grundsätze, wonach das eine oder das andere erfüllt ist ? Kann man uU auf die Grundsätze zum Thema Mobbing zurückgreifen ?

    Hallo Stelko,



    ich denke schon, daß ich erkannt habe, was Du damit sagen willst. Deine Meinung teile ich aber nicht. Wenn es auschließlich danach gehen würde, dann dürfte es auch kein Steuerstrafrecht geben. Wenn man Deine Argumentation als verbindlich ansehen würde, müsste man sagen, dass es eigentlich eher arbeitsrechtliche Straftatbestände geben müsste. Klar, das Arbeitsrecht ist auch nicht ohne. Aber so undurchsichtig wie das Steuerrecht, einem Rechtsgebiet, bei dem selbst gestandene Fachleute, die seit Jahrzehnten nahezu nichts anderes machen, offen und ehrlich zugeben, ab einem gewissen Level selber auch keinen Durchblick mehr zu haben, ist das Arbeitsrecht nicht . Hier besteht wirklich die Gefahr, dass man nicht weiß, worauf man sich genau einlässt. Mitleid braucht man aber nicht zu erwarten, denn es gibt ja Steuerberater. Umgekehrt gibt es aber auch viele Arbeitsrechtsspezialisten, die man konsultieren kann, bevor man die hier zur Debatte stehenden Äußerungen und/oder Aktionen tätigt.



    So wirklich im Kreis drehen wir uns also eigentlich nicht .


    Ich hoffe, dass Du das jetzt nicht persönlich nimmst, denn so war es nicht gemeint ;)

    Hallo,



    das hört sich bei Euch doch alleswiklich gut an. Mein AG ist ein ziemlicher Fußballmuffel. Für ihn sind die Vorschläge die hier gemacht worden sind, ekin Thema. Er sagt sich, dass bis jetzt noch keiner daran gestorben ist, wenn er ein Fußballspiel einmal nicht live sehen konnte.


    Das Gegenteil konnten wir ihm bis jetzt leider auch nicht beweisen :D

    Wieder was gelernt. Mich hatte es schon sehr überrascht, dass mein bei dem ganzen Poker um die Unternehmen wie z.B. Karstadt oder Opel immer durch die MEdeinberichterstattung so nahe am Geschehen sein konnte. Ich denke mal dass wenn es die gesetzlichen Regelungen dazu nicht geben würde, viele das lieber unter vorgehaltener Hand regeln würden. Ich denke mal dass sich dann auch viel mehr zocken ließe und die Beträge im Einzelfall auch höher sein könnten.



    Jetzt weiß ich ja, warum die Äffentlichkeit also stets so gut informiert ist, wenn es um dieses Thema geht.

    Hallo Jost,



    ja, so wie Du es schlderst scheint es so zu sein als wenn Du in Deinem Berufsalltag schon mehrmals oder besser gesagt schon sehr oft auf diese Vorbehalte gestoßen bist. Das kann ich mir auch gut vorstellen, weil ja sowieso schon viel darüber geklagt wird, dass ja die Personalkosten in Deutschland angeblich viel zu hoch seien.



    Schönen Gruß,



    Falk

    Hallo,



    vielen Dank für Euren zahlreichen ANtworten. Ich konnte mir echt einen super Überblick über die Thematik verschaffen > beide Daumen hoch, echt !!!! :thumbup:



    Bei uns ist es nicht so, dass der Bewerber dafür hätte aufkommen müssen. Unser Chef wollte nur das handschriftlich verfasste Schriftstück sehen.



    Vielen Dank noch einmal,



    Falk

    Hallo,



    im Küdigungsschutzgesetz steht, dass es erst dann Anwendung findet, wenn 10 Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Das Problem bei uns ist, dass wir zum einen sehr saisonabhängig sind und von daher auch des öfteren Leistungsspitzen haben, in denen dann Teilzeitkräfte oder auch Aushilfen kurzfristig oder für ein paar Wochen einspringen. Von daher kann man eigentlich nie genau sagen, ob das Unternehmen die 10 Personen nun gerade erreicht hat oder nicht .



    Was gibt es zu beachten, damit ich weiß, ob ein Kündigungsschutz besteht der nicht ?

    Hallo,



    wenn der Arbeitgeber versucht, einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag zu unterbreiten, muss er sich dabei an bestimmte Hinweispflichten halten ? Oder ist es so, dass vom Arbeitnehmer erwartet wird, dass er den Vertrag nicht sofort unterschreibt undsich dann beraten lässt, durch wen auch immer ?



    Vielen Dank im Voraus,



    Falk

    Hallo,



    habe einmal eine Frage zur Kündigungsfrist. Ist es nicht eigentlich so, dass bei schwerbehinderten Mitarbeitern generell eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist, oder gilt hier etwas Besonderes, weil der Mitarbeiter sich noch in der Probezeit befindet ?



    Wäre gut zu wissen,



    Falk

    Hallo,


    interessant, darüber einmal etwas zu lesen.


    Dazu wird in der Öffentlichkeit zumeist so gut wie gar nichts gesagt. :(


    Es wäre meiner Ansicht nach ziemlich förderlich, wenn es diesbezüglich gesetzliche Aufklärungspflichten zugunsten der eigentlich Betroffenen geben würde. Ich befürchte, dass die meisten Leiharbeitnehmer diesbezüglich nicht wirklich viele Kenntnise haben werden. Das kann man denen auch nicht wirklich verdenken; die haben in diesen Situationen sicherlich ganz andere Probleme und sind froh, überhaupt etwas zu haben.


    Da sollte sich echt mal etwas tun .

    Hallo Fritz,


    das ist selbstverständlich durchaus richtig. Aber ich habe in meinem Berufsleben auch die Erfahrung machen müssen, dass der Mangel schriftlicher Fixierungen nicht unbedingt auf die Schuld des ( evtl. in Frage kommenden ) Arbeitnehmers zu sein braucht.


    Viele Arbeitgeber scheuen dafür zurück, da sie sich erst dann festlegen wollen, wenn sie weitere Gewissheit haben, dass doch kein besserer Azubi vorbeischaut. Sie wollen sich sozusagen "alle Möglichkeiten offen halten". In diesem Fall hat er nun einmal schlichtweg Pech gehabt, wenn der Azubi sich etwas anderes sucht.

    Hallo,


    ist es eigentlich rechtlich in Ordnung, beim Bewerbungsverfahren die Einreichung eines handschriftlich verfassten Schriftstückes zu verlangen, was graphologisch begutachtet werden soll ?


    Das geht schon ziemlich weit in den persönlichen Bereich hinein, oder ?