Leiharbeitnehmer in Betrieben

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  • Hallo,


    Einige Kollegen und ich sind der Meinung, dass die Betriebsräte aus Deutschland sich dafür einsetzen sollten, von Leiharbeitnehmern weg zu gehen und mehr auf befristete Einstellungen zu setzen.


    Unserer Meinung nach sind die Zahlungen an Ihre Angestellten zu gering, um überhaupt einen einigermassen vernünftigen Lebensstandard zu gewährleisten.


    Die Leiharbeitnehmer müssen zusätzlich Sozialhilfe beantragen, was wieder zu Lasten der Arbeitnehmer mit einer Festeinstellung geht. ( Sozialleistungen werden steigen )


    Hier müssen die Arbeitgeber wieder mehr Verantwortung zeigen, und die Betriebsräte sollen sich dafür wieder stark machen.



    Wie seht ihr das?


    Gruss


    Michael

  • Hallo!


    Ich sehe das ganz ähnlich: Über die Frage, ob mit der Förderung des Leiharbeitssektors tatsächlich effektiv etwas gegen die Massenarbeitslosigkeit getan worden ist, lässt sich sicherlich trefflich streiten. Darüber, dass sich einige AG darüber (zumindest mittlerweile) hocherfreut die Hände reiben wohl weniger. Immerhin ist das das ideale Mittel, um sich preiswertere AN auf Abruf schicken zu lassen und sich zugleich des -oftmals- unliebsamen Kündigungsschutzes durch die Hintertür zu entledigen.
    Eine gemeinsame Initiative der BR halte ich für unbedingt unterstützenswert!


    Gruß,
    dillan.

  • Hallo,


    ich würde dieses Vorhaben in jedem Fall unterstützen. Zu meinem Vorredner: Leiharbeitnehmer können auch durchaus einmal teurer sein, da die Leiharbeitsfirma sich auch nicht lediglich mit kleineren Centbeträgen zuftrieden gibt. Vielmehr ist es der eben schon genannte (wesentlich) erleichterte Weg, sein Personal schnell und unkompliziert wieder loszuwerden, wenn man einmal einen Auftragsmangekl oder ähnliches erleiden sollte. Die Kündigungsschutzprozesse sind jene, die den eigentlichen Fixpunkt in diesen Rechnungen aufweisen. Wenn in Eurem Betrieb die Angelegenheit einigermaßne planbar ist, kann ja erst einmal bis zum Ende der Gewissheit, dass die Kräfte in jedem Fall eingesetzt werden können., befristet werden, sofern dort icht sogar schon die Probezeit ausreichend ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    meiner Meinung nach sind in diesem Fall auch immer mehr die Arbeitgeber gefordert. Der Arbeitsmarkt hält sich im Moment konstant und die Hoffnungen gehen dahin, dass es wieder ein wenig besser wird. Leiharbeit ist ziemlich unbeliebt und gerade dann, wenn es darum geht, Personal anzuheuern, das über die ein oder andere Schlüsselqualifikation verfügt, tut jeder Arbeitgeber gut daran, das Lohnniveau zu verbessern.

  • Man sollte einmal darüber nachdenken, auch für die Leiharbeiter einen Mindestlohn einzuführen. Dann würden sich viele Probleme von selber erledigen. Es kann gut sein, dass sich auch mehr Arbeitslose bereiterklären würden, auch ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen.

  • Man sollte einmal darüber nachdenken, auch für die Leiharbeiter einen Mindestlohn einzuführen. Dann würden sich viele Probleme von selber erledigen. Es kann gut sein, dass sich auch mehr Arbeitslose bereiterklären würden, auch ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen.

    Wenn ich nicht irre gibt es den Mindestlohn schon.
    Davon ab, wird der Leih-AN lange genug beim Entleiher eingesetzt, (imho 3 Monate) kann er von seinem AG die gleichen Bedingungen verlangen, die die fest angestellten im Entleihbetrieb bekommen. (Gehalt, Kantine, Urlaub, etc.) Die wenigsten Leih-AN fordern das, noch weniger bekommen es dann auch.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    bjoern hat mit allem was er sagt recht.


    Mir tun die Jungs einfach nur leid und mich macht das richtig wütend. Die Tätigkeiten, die sie z.B. bei uns verrichten, gehen in den Bereich der körperlichen Schwerstarbeit. Ich kann mir beileibe nicht vorstellen (und ich wünsche es auch keinem der Leute !! ) dass man den Job bis zum Rentenalter durchhalten kann. Das hält kein Körper auf Dauer aus. Sobald man andererseits auf das aufmerksam macht, was einem zusteht, ist man auch schon wieder weg vom Fenster. Da holt man sich dann lieber eine andere Firma, als dass man sich Zeit für Diskussionen nimmt. Vor diesem Hintergrund bleibt alles beim Alten. Ganz nach der Devise: Einfach den Mund halten und weiterknüppeln X(

  • Zitat

    Davon ab, wird der Leih-AN lange genug beim Entleiher eingesetzt, (imho 3 Monate) kann er von seinem AG die gleichen Bedingungen verlangen, die die fest angestellten im Entleihbetrieb bekommen. (Gehalt, Kantine, Urlaub, etc.) Die wenigsten Leih-AN fordern das, noch weniger bekommen es dann auch.


    Hallo Björn,


    worauf begründet sich das? Wir haben jetzt schon LAN´s, die bis zum 31.08.2010 bei uns sind.


    Das sind ja länger als 3 Monate.


    Wenn ich was greifbares gesetzliches hätte, dann würde ich mal mit den LAN´s reden. :thumbup:



    Viele Grüsse


    Michael

  • Hallo,


    bjoern hat vollkommen recht. Nur ist es zumeist so, dass viele dieses AÜG gar nicht oder so gut wie gar nicht kennen. Das liegt auch nicht daran, dass es gerade "frisch" verabschiedet worden ist, das Gesetz gibt es bereits seit Jahren . Meiner Ansicht nach ist hier noch viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Viele Menschen, gerade die, die Zeitarbeit als "Sklaverrei der Moderne" bezeichnen, sollten sich das Gesetzeswerk einmal genauer ansehen. Vielen würde ein Blick ins Gesetz sehr hilfreich sein, zumal es doch viel einfacher ist, dem AG einen Paragraphen auf dem Tisch zu legen als alles selber herleiten zu müssen.


    Andererseits lässt mich der Eindruck nicht los, dass diesbezüglich noch viel Wasser durch den Rhein fließen wird ...



    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    interessant, darüber einmal etwas zu lesen.


    Dazu wird in der Öffentlichkeit zumeist so gut wie gar nichts gesagt. :(


    Es wäre meiner Ansicht nach ziemlich förderlich, wenn es diesbezüglich gesetzliche Aufklärungspflichten zugunsten der eigentlich Betroffenen geben würde. Ich befürchte, dass die meisten Leiharbeitnehmer diesbezüglich nicht wirklich viele Kenntnise haben werden. Das kann man denen auch nicht wirklich verdenken; die haben in diesen Situationen sicherlich ganz andere Probleme und sind froh, überhaupt etwas zu haben.


    Da sollte sich echt mal etwas tun .

  • Hallo Dienstag,


    so nachvollziehbar deine Entrüstung ist, so unrealistisch ist es, dass sich an der Praxis all zu viel ändern wird. Ich will nicht herüberkommen wie ein Verschwörungstheoretiker, aber wer -außer den LAN- sollte denn ein Interesse daran haben, die weitverbreitete juristische Ignoranz zu eliminieren? Die damit unumgänglich verbunden sind, wird definitiv nicht derjenige tragen wollen, der von dieser Ignoranz (besser) lebt. Eine Idee wäre es, so etwas wie arbeitsrechtliche know-how Kurse in den allgemeinen (oder zumindest den (Berufs)schulen anzubieten, aber bis das in einem sachgerechen Umfang gewährleistet wäre, bleiben nur die BR als Vermittlungsebenen...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    diesbzeüglich stimme ich Dir zu. Es wird einige Kreise geben, die dafür nicht sonderlich viel Verständnis haben werden. Die Idee von Kursen, die einem die Möglichkeit geben, sich mit der Thematik näher befassen zu können, finde ich gut.


    Da man in den Berufsschulen sowieso sozialrechtliche Belange gelehrt bekommt, sollte es eigentlich nicht schwer sein, entsprechendes in den Lehrplänen zu integrieren.


    Schönen Gruß.


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    es ist sicher allgemin zu begrüßen, das in die Berufsschullehrpläne aufzunehmen.


    Allerdings, wenn ich mich an meine eigene Ausbildung erinnere, da gab es auch schon einige ähnliche Inhalte. Das hat damals bei uns niemanden interessiert, mangels denkbarer Betroffenheit.


    Gut, das mag damit zusammenhängen, dass meine Ausbildung kurz nach der Wende 1991 und im Osten begann. Bei uns gab es diese ganzen "Probleme" nicht, bzw. war das Bewusstsein nicht da, weil es in der DDR sowas m.W. nicht gab.


    Das Problem dabei wird sein, dass die Azubis diesen doch eher trockenen Lehrstoff uninteressant finden könnten und die Wirkung dementsprechend verpufft. Welcher junge Azubi denkt z.B schon daran, dass er mal als Leiharbeitnehmer arbeiten könnte?


    Alles in allem ist das ein sehr schwieriges Thema. Wenn ich mir anschaue, wo unsere "geliebte" Bundesregierung alles sparen will, dürfte sich das alles noch verschlimmern.


    Gruss
    Björn

  • Hallo euch allen!


    Dass der Faktor des mangelnden Interesses bei den Azubis eine große Rolle spielen würde, glaube ich auch. Und gerade aus den von dir genannten Gründen ist ihnen das wohl auch nicht zu verübeln. Wenn ich daran zurückdenke, wovon ich während meiner schulzeit ausgegangen bin, dass ich es nie wieder benötigen würde (und damit oftmals falsch lag)...
    Allerdings ist es ja doch so, dass sich u.U. nicht an konkrete Inhalte, wohl aber daran erinnert wird, dass da "doch mal irgendetwas war" und die jungen Leute dann auf ihre Unterlagen zurückgreifen können, wenn sie sich letztlich doch in so einer unerwarteten, aber nicht minder prekären Lage befinden sollten...


    Beste Grüße und schönes Wochenende!
    dillan.

  • Hallo bjoern,


    ich sehe das ähnlich wie dillan. Es wäre innerhalb der Ausbildung sicher nicht machbar, vieles zu vermitteln.. Aber ich denke schon, dass das von dillan beschriebene "Grundjudiz" sicherlich nicht schaden kann. Natürlich sollte man den Azubis gleichzeitig erklären, was unter der Formulierung "gefährliches Halbwissen" zu verstehen ist.


    Wenn erst einmal der mentale Anstoß erfolgt ist, dass da irgendetwas nicht rechtens sein kann, ist man meiner Meinung nach schon einmal auf dem richtigen Weg.



    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    ich denke auch, dass es eine gute Ergänzung des berufsschulischen Unterrichts sein könnte. Denn ich gehe einmal stark davon aus, dass unsere Geselllschaft sich in der Zukunft auch weiterhin, meine ANsicht nach noch wesentlich intensiver als dies sowieso jetzt schon der Fall ist, mit dem Thmea auseinandersetzen muss.
    Was man am Rande dann alles mitbekommt, ist teilweise schon wirklich schockierend.


    Schaden dürfte es in keinem Falle, denke ich.


    Gruß,


    Sascha

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