Beiträge von michael.baier67

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    Zitat

    Davon ab, wird der Leih-AN lange genug beim Entleiher eingesetzt, (imho 3 Monate) kann er von seinem AG die gleichen Bedingungen verlangen, die die fest angestellten im Entleihbetrieb bekommen. (Gehalt, Kantine, Urlaub, etc.) Die wenigsten Leih-AN fordern das, noch weniger bekommen es dann auch.


    Hallo Björn,


    worauf begründet sich das? Wir haben jetzt schon LAN´s, die bis zum 31.08.2010 bei uns sind.


    Das sind ja länger als 3 Monate.


    Wenn ich was greifbares gesetzliches hätte, dann würde ich mal mit den LAN´s reden. :thumbup:



    Viele Grüsse


    Michael

    Hallo,


    Einige Kollegen und ich sind der Meinung, dass die Betriebsräte aus Deutschland sich dafür einsetzen sollten, von Leiharbeitnehmern weg zu gehen und mehr auf befristete Einstellungen zu setzen.


    Unserer Meinung nach sind die Zahlungen an Ihre Angestellten zu gering, um überhaupt einen einigermassen vernünftigen Lebensstandard zu gewährleisten.


    Die Leiharbeitnehmer müssen zusätzlich Sozialhilfe beantragen, was wieder zu Lasten der Arbeitnehmer mit einer Festeinstellung geht. ( Sozialleistungen werden steigen )


    Hier müssen die Arbeitgeber wieder mehr Verantwortung zeigen, und die Betriebsräte sollen sich dafür wieder stark machen.



    Wie seht ihr das?


    Gruss


    Michael

    Hallo,


    wie handhabt ihr das mit den Protokollen des GBR in den BR Sitzungen?


    Bekommt ihr eine Niederschrift oder werden die GBR- Protokolle in den BR- Sitzungen verlesen?


    Meiner Meinung nach sind die Mitglieder des GBR die Vertreter des örtlichen BR und hier sollten auch die Protokolle verlesen werden ( Fortschritt bei aufgetragenen Verhandlungen/ Beschlüssen ).


    Gibt es rechtlich eine Grundlage dafür?


    Viele Grüsse


    Michael