ZitatDavon ab, wird der Leih-AN lange genug beim Entleiher eingesetzt, (imho 3 Monate) kann er von seinem AG die gleichen Bedingungen verlangen, die die fest angestellten im Entleihbetrieb bekommen. (Gehalt, Kantine, Urlaub, etc.) Die wenigsten Leih-AN fordern das, noch weniger bekommen es dann auch.
Hallo Björn,
worauf begründet sich das? Wir haben jetzt schon LAN´s, die bis zum 31.08.2010 bei uns sind.
Das sind ja länger als 3 Monate.
Wenn ich was greifbares gesetzliches hätte, dann würde ich mal mit den LAN´s reden.
Viele Grüsse
Michael