Hallo!
Ich habe mal wieder eine Frage, bei der ich hoffe, dass ihr mir noch einmal so hilfreiche antworten geben könnt wie die letzten male
Unser AG hat dem BR eine neue Regelung mit folgendem Inhalt zur Kenntnisnahme gereicht, die er gerne als innerbetrieblich verbindliche Richtlinie festsetzen würde:
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Verdacht von privater Nutzung von Betriebsressourcen über den/die jeweilige Vorgesetzte/n oder die GL zu informieren. Diese sind dann -bei Erhärtung des Verdachts- berufen, über personalrechtliche Konsequenzen zu entscheiden.
Ich frage mich nun ganz ehrlich, ob wir als BR das so einfach hinnehmen und abnicken sollen. Immerhin öffnet das Tür und Tor für üble Falschverdächtigungen...
Was meint ihr?
PS: Gut, die Überschrift ist vielleicht etwas reißerisch gewählt, aber ich muss zugeben, dass ich persönlich-trotz grundsätzlichem Verständnis für die Verärgerung des AG- schon ziemlich empört bin...