Beiträge von dillan

Hallo,

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    Die MitarbeiterInnen sollen für alle Zahlungen haften.


    Meiner Meinung ist das nicht akzeptabel, da es keine freiwillige Entscheidung der MitarbeierInnen ist. Wenn jemand mit meiner Firmen-Kreditkartennr. im Internet einkaufen geht, muß ich dafür haften, obwohl mich keine Schuld trifft.


    Wie seht Ihr das?

    Gute Frage!
    Natürlich spielt die Tatsache, dass es nicht deine Entscheidung ist, ob die Karte(n) angeschafft werden soll, eine gewisse Rolle, aber:
    Grundsätzlich würde ich sagen, dass dasselbe gilt wie für alle (EC- oder) Kreditkarten: Dritte können gerade im Internet nur dann mit "deiner" Kreditkarte einkaufen, wenn du die erforderlichen Daten weitergibst. Dass du für Missbrauch haften musst, den du selbst provoziert hast, finde ich nicht wirklich unbillig.
    Etwas anderes wäre es natürlich, wenn es eine Karte gibt für alle MA, für die einer von euch die Verantwortung tragen soll (und im Ernstfall haften). Das kann nicht zulässig sein, denn dann obläge dir ja eine Überwachungspflicht, die niemand einhalten kann...


    Grüße,
    dillan.

    Hahaha,
    da fällt mir gerade ein, dass ich genau das, was ihr (BJ und Stelko) gerade bestätigt, auch damals schreiben wollte, dann aber wohl vergessen hatte.
    Naja, Randnotiz an mich: Ab und zu mal in alten Threads stöbern!


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Niko!
    Ich mache den BR-Kram bei uns auch schon eine kleine Weile, aber davon habe ich auch noch nie etwas gehört. Sind die Kollegen denn auf Abruf?
    Wenn ja, dann könnte der §12 TzBfG weiterhelfen.


    Grüße,
    dillan.

    Das wird auch oft hingenommen, wenn man noch die Hoffnung hat, übernommen zu werden


    Das ist ein ganz eigenes Thema, bei dem ich sehr häufig das Gefühl habe, dass sich bei mir Schaum vor dem Mund anzusammeln droht...[damit meine ich natürlich die AG-Seite, der Azubi ist deren Willkür ja nahezu hilflos ausgesetzt]...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo RIKO,


    dass die codes eine solche MIssbrauchsgefahr mitbringen ist auf keine Fall von der Hand zu weisen und auch ein valides Argument gegen deren Einführung, allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass auch ohne coc's immer das Risiko besteht, dass einen jemand nicht wohl gesonnenes (zu Unrecht) anschwärzt...Der Schlüssel gegen deratigen Missbrauch ist schlichtweg ein gutes Betriebsklima!


    Grüße,
    dillan.

    Hallo C.Reinhardt,


    bei solchen Attesten kommt es auch immer ganz erheblich auf die exakte Formulierung an: Steht darin, dass es nicht möglich ist, den AN zu dieser oder jener Tätigkeit einzusetzen, dann geht davon möglicherweise eine Verbindlichkeit aus, handelt es sich allerdings um eine -u.U. mehrdeutig auslegbare- Empfehlung, dann kann der MA nicht viel machen, wenn dieser nicht nachgekommen wird...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Blackjack,


    ist zwar vollkommen "offtopic", aber rein interessehalber: Bekommt ihr die NJW als Lektüre vom AG übernommen?
    Ich fänd's ja selbst richtig super, wenn wir die hier hätten...


    Gruß,
    dillan.

    Naja, und zusätzlich zu den hier genannten Argumenten sollte auch nicht vergessen werden, dass der Azubi schlicht und einfach auch lernen muss, selbst die Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen. Das wird er irgendwann ohnehin müssen und wenn es einer Abmahnung bedarf, um ihm den Ernst der Lage zu zeigen, dann muss er die wohl einfach einmal bekommen.
    Dementsprechend denke ich auch, dass die Eltern auch aus rein pädagogischen Gründen nicht mehr als "Vermittlungsinstanz" hinzugezogen werden sollten...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Petra,
    genau das, was Björn gerade vorgeschlagen hat, wollte ich auch schreiben: Meines Wissens nach kann die GL vll darum bitten, dass nur der Vorsitzende zu dem Gespräch erscheint, einen Anspruch gibt es aber wohl nicht. Und gerade der Aspekt der Beweisfunktion ist ein gutes Argument für mindestens eine weitere anwesende Person...


    Gruß,
    dillan.

    Guten Morgen,


    grundsätzlich stimme ich Peters Beitrag voll und ganz zu, allerdings bin ich mir gerade nicht so ganz sicher, ob es da im Einzelfall nicht doch Begrenzungen geben kann: Käme ich auf die Idee, mir für die Dauer eines Seminars eine Suite im Hilton zu nehmen und würde das versuchen, abzurechnen, dann könnte ich mir vorstellen, dass der AG vor Gericht mit einer Verweigerung (zumindest, was den Differenzbetrag zu einem durchschnittlichen Zimmer anbelangt) obsiegen würde.


    Gruß,
    dillan.

    Hallo Sascha,


    das bedeutet andererseits aber auch, dass jeder, der seinen Job gut macht, und eben keine Lücken in der Kasse hat, das Geld für sich bekommt. Das finde ich gut. So wäre ich doppelt motiviert, zuzusehen, dass die Kasse immer den direkten Betrag aufweist. Na ja; letztlich hat das wahrscheinlich eh jeder - wer hat schon Lust, bei jedem Kassensturz immer Rede und Antwort stehen zu müssen, woher denn jetzt schon wieder das Minus herkommt ... das nervt auf Dauer genaz schön, könnte ich mir vorstellen

    Nicht nur, dass es nervt: Fehler sind schlichtweg menschlich und daher kann niemand ausschließen, dass er -gerade bei einem so stressigen Job wie dem an der Kasse- mal zu viel wieder herausgibt. AG werden regelmäßig die Mankopauschalen so gering halten wie eben möglich, so dass im Grunde die Risikoverteilung unterm Strich relativ einseitig ausfallen dürfte...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo euch allen!


    ich bin nicht ungespalten, was ich von solchen Codes halten soll: Die "Pfeiffenbläserproblematik" sehe und teile ich weitestgehend, allerdings glaube ich, dass bei verantwortungsvoller Handhabung von solchen Mindeststandards einige (ich würde sogar soweit gehen und behaupten: fast alle) profitieren können...


    @Icsab4:
    Arbeitest du in einem Betrieb, in dem (möglicherweise) die Einführung eines solchen Codes geplant ist?
    Ich fände es sehr interessant, wenn du uns erzählen könntest, was für Regeln geplant sind...


    Grüße,
    dillan.


    Eine Begründung für eine Probezeitkündigung ist (leider) nicht notwendig.

    Hallo!
    So bitter das im Einzelfall für den Gekündigten sein mag: Würden an die Probezeitkündigung all zu hohe Bedingungen geknüpft, dann würde sie ziemlich ad absurdum geführt...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Karsten,


    die Antwort dürfte sich regelmäßig aus der BV ergeben.
    Gibt es in eurem Betrieb eine solche?


    Grüße,
    dillan.

    Hallo.
    Das eigenverantwortliche Festhalten der Stundenzahlen kann allerdings u.U. zu erheblichen Beweisproblemen führen. Möglicherweise wäre es schlichtweg eine gute Idee, den AG zu fragen, ob er die Einstellungen der Zeiterfassung nicht einfach verändern kann. Wenn er die Überstunden selbst anordnet, dürfte er wohl kaum etwas dagegen haben, dass diese erfasst werden.


    Grüße,
    dillan

    Das, Jost, ist traurigerweise ein Phänomen, das sich durch das gesamte Rechtssystem, vor allem aber durch das Arbeitsrecht zieht. Die wenigsten AN sind halt Juristen und haben wirklich Ahnung davon, was ihnen alles zusteht oder vielmehr -stünde. Wenn der AN "Nein!" sagt, dann bleibt ja oftmals nur der Weg zum Gericht und den scheuen die meisten allein schon, weil sie sehr unsicher sind ob des möglichen Ergebnisses.
    Die Schatten, die ein Gerichtsprozess über ein Arbeitsverhältnis generell werfen kann, mal außen vor gelassen (das Thema hatten wir ja auch in anderen Zusammenhängen bereits)...
    Zynischerweise ist das wohl auch der Grund dafür, warum die Unternehmen mit dem schlechtesten Ruf, was die Behandlung von AN anbelangt (ja, ich denke hier u.a. an die eine oder andere Discounterkette), so bemüht darum sind, die Gründung von BR zu torpedieren...


    Gruß,
    dillan.