Beiträge von dillan

Hallo,

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    Hallo Camillo,


    wenn der BR von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hat bzw macht, dann kann der AG entscheiden, ob er intern oder öffentlich ausschreiben will. Wenn es euch also wichtig ist, dass er auch dieses Mal vorher intern ausschreibt, müsst ihr als BR aktiv werden.


    Beste Grüße,
    dillan.

    Jost: Ich kann mir vorstellen, dass sich aus Sicht des AN, der -zu Unrecht- auf seinen Lohn warten muss, leicht so anfühlen kann, als würde der AG da eher spekulieren als wirklich in einer Krise zu sein, aber mit solchen Verdachten wäre ich sehr vorsichtig...


    Dienstag: Ich denke, hier ist noch einmal sehr stark zu trennen zwischen Privaten, die sich teure Autos, Häuser und Klamotten (mithin Luxusgüter) "auf Pump" gönnen, und Unternehmen, die nicht funktionieren könnten, wenn sie Waren nicht auf Kredit ankaufen würden. Der sehr überwiegende Teil der Wirtschaft (sprich unserer AGs) schreibt erst nach 15 oder 20 Jahren der Firmenexistenz schwarze Zahlen...frühestens. Ein moralisches Problem ist das also oftmals nur am Rande, vielmehr meist ein durchaus existentielles...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo!


    Ich sehe es ähnlich wie Karsten: vollkommen unabhängig von Parteizugehörigkeit oder auch nur -sympathien kann hier jeder zu dem Zustandekommen und der konkreten Ausgestaltung eines Gesetzes beitragen, unter das es sich dann nach dem Passieren u.U. leichter fällt, sich unter zu ordnen.
    Angewandte Demokratie. Ich begrüße das! :thumbup:


    Gruß,
    dillan.

    Hallo Hanna,


    dem ist nicht notwendigerweise so:
    Laut BAG (Urteil vom 09.12.1982 – 2 AZR 620/80).ist der Betriebsfrieden abhängig von der Summe aller derjenigen Faktoren, die das Zusammenwirken der Betriebsangehörigen
    ermöglichen, erleichtern oder auch nur erträglich machen. Der
    Betriebsfrieden, als ein die Gemeinschaft aller Betriebsangehörigen umschließender Zustand, ist somit bereits dann gestört, wenn das störende Ereignis einen kollektiven
    Bezug aufweist, auch wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind.
    Mit anderen Worten: Wenn dein MA eine Stimmung erzeugt, die sich störend auf das Zusammenwirken der anderen MA auswirkt, dann kann er ein betriebsstörender faktor sein, auch wenn es sich bei dem Kundgetanen nur um seine persönlichen Ansichten handelt.


    Grüße,
    dillan.

    an dieser Stelle darf man auch nicht vergessen, dass die Beurteilung dieser Frage sehr einzelfallbezogen ist und meist nur der Fachmann in der Lage ist, eine einigermaßen verlässliche Antwort zu treffen. Das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen.


    Und wie es bei juristischen Angelegneheiten regelmäßig so ist, dürfte selbst der Fachmann bzw die Fachfrau da nur "tendenziell verlässliche" Auskünfte geben...


    Gruß,
    dillan.

    Hallo Hanna,


    soweit ich weiß könnt ihr da nicht viel machen...außer vielleicht, den MA durch gute BR-Arbeit zu diskreditieren. Wenn eure Kollegen sehen, dass ihr vernünftige Entscheidungen trefft, dann dürfte die Kritik dieses Ehemaligen doch als wenig plausibel erscheinen, oder?


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Ruben,


    wenn ich mich richtig entsinne, dann habe ich in einem anderen Thread von dir schon einmal gelesen, dass du BRM bist, oder irre ich mich?
    Der BR sollte sich auf jeden Fall einschalten, denn deine Kollegen und du haben Anspruch auf rechtzeitige Entgeltzahlung. Spontan fiele mir da das Mitbestimmungsrecht aus § 87 I BetrVG ein, mit dem ihr dem AG "drohen" könntet...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Camillo!


    Zunächst einmal ist das wohl davon abhängig, ob das Seminar eines im Betrieb (neudeutsch: Inhouseseminar) oder eines an einem anderen Ort ist. Das ist deshalb relevant, weil das BRM ja "nur" freigestellt wird für die konkrete Dauer des Seminars. Wenn das Seminar also im Betrieb stattfindet und nach 6,5 Stunden vorüber ist, kann der AG meines Erachtens für die restlichen 1,5 Stunden vom AN das Nachgehen seiner normalen Beschäftigung verlangen.
    Wie sieht es denn bei euch aus?


    Grüße,
    dillan.

    Meiner Ansicht nach liegt ein solcher Fall hier vor; vor allem wenn man bedenkt, dass es dem BR nichts bringt, wenn die Sitzungsteilnehmer lediglich körperlich, nicht jedoch geistig anwesend sind.

    Meines Erachtens auch.


    Grüße,
    dillan.

    Hallo, Ihr beiden,


    richtig gedacht, dillan: Das BAG hat Betriebskantinen den Sozialeinrichtungen i.S.v. § 87 I Nr. 8 BetrVG zugeordnet.


    Funsetelle: BAG 15.9.1987, 11. 7. 00; AP Nr. 9, 16 zu § 87 BetrVG ;)

    Ha, so langsam beginne ich, die Gedankengänge der Rechtsprechung nachvollziehen zu können... 8)
    Grüße,
    dillan.

    Hallo Björn!


    Ist schon ein paar Jahre her, dass ich mir besagtes Urteil durchgelesen habe, aber du könntest zumindest dahingehend recht haben, dass ich durch den Fitting darauf aufmerksam geworden bin. Werde das bei Gelegenheit nochmal überprüfen...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Jörn!


    Eine Pauschalantwort auf deine Frage gibt es nicht. Ich erinnere mich dunkel, mal in einem Urteil gelesen zu haben, dass bereits 50km Entfernung zwischen dem Seminar- und dem Betriebsstandort ausreichen können, um einen Anspruch auf die Hotelkostenübernahme zu haben, aber im selben Urteil stand auch, dass der Einzelfall maßgeblich sei.


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Hanna,


    Björn und der Fitting haben vollkommen Recht.
    Sollte dein AG dir danach immer noch nicht glauben, kannst du ihn auch noch auf das Urteil LAG Bayern vom 08.07.2005 (3 TaBV 79/03) hinweisen...
    Spaß beiseite: Die Erforderlichkeit ist in deinem Fall ja ziemlich eindeutig, da denke ich nicht, dass der AG ein großes Theater machen wird.


    Grüße,
    dillan.

    Gerade mitgemacht!
    Da ich davon ausgehe, dass ihr anderen auch alle den Grill gewinnen wollt, muss ich mir wohl selbst die Daumen drücken... ;)


    Grüße,
    dillan.

    wenn die Anwendung der beiden VOrschriften Deiner Ansicht nach so offenkundig ist, kannst Du mir dazu gerne einmal ein paar Urteile nennen.


    Nobody is perfect, ich schon einmal gar nicht, das weiß ich genau :) . Ich denke lediglich, dass nach dem SGB schon einige Vorschriften recht genau mit diesem Themenkreis beschäftigen. Ferner müssen gerade in diesem Bereich Vorschrfiten, die drastische Maßnahmen hervorrufen können, auch immer Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben ausgelegt werden. An erster Stellen wären hier Kollisionen mit dem Sozialstaatsprinzip zu nennen.

    Hallo stelko!
    Ich hoffe, deine recht schroffe Reaktion hat nicht zu bedeuten, dass du dich durch mein Posting angegriffen gefühlt hast, das war nämlich mitnichten meine Intention. sollte dem doch so sein, tut mir dies leid...
    Auch ich bin natürlich nicht perfekt und spontan fallen mir zugegebenermaßen auch keine Urteile ein, die ich zur Stützung meiner Meinung heranziehen könnte. Ich wollte mit dem Posting eigentlich nur sagen, dass ich die Anwendung von §134 und §138 BGB als durchaus legitim empfände...
    Im übrigen haben wir glaube ich, ein wenig aneinander vorbei argumentiert...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Jörn!


    Ich glaube nicht, dass das Urteil einen solch demoralisierenden Effekt haben wird: Erstens ist es doch wohl so, dass die meisten AN trotz eines möglichen "Präzedenzfalles" wohl ehrlich sein dürften und die Finger nur dann in die Kasse stecken, wenn sie dazu berchtigt sind.
    Außerdem steht in dem Urteil des BAG wortwörtlich drin, dass das Gericht sich weigern würde, eine Bagatellgrenze zu bestimmen und dass der Einzelfall (weiterhin) maßgeblich sei. Das wiederum dürfte -zumindest meiner Meinung nach- nur von sehr wenigen wirklich als "Einladung" gewertet werden...


    Gruß,
    dillan.

    Hallo euch allen!


    Dass der Faktor des mangelnden Interesses bei den Azubis eine große Rolle spielen würde, glaube ich auch. Und gerade aus den von dir genannten Gründen ist ihnen das wohl auch nicht zu verübeln. Wenn ich daran zurückdenke, wovon ich während meiner schulzeit ausgegangen bin, dass ich es nie wieder benötigen würde (und damit oftmals falsch lag)...
    Allerdings ist es ja doch so, dass sich u.U. nicht an konkrete Inhalte, wohl aber daran erinnert wird, dass da "doch mal irgendetwas war" und die jungen Leute dann auf ihre Unterlagen zurückgreifen können, wenn sie sich letztlich doch in so einer unerwarteten, aber nicht minder prekären Lage befinden sollten...


    Beste Grüße und schönes Wochenende!
    dillan.

    Lorenz:
    Auch hier ist einmal wieder das Problem, dass der AG mglw in seinen Rechten beschränkt ist, das aber sehr viele AN nicht wissen (und ironischerweise zum Teil die AG selbst auch nicht). Mit anderen Worten: Solange nicht einer oder mehrere AN aus irgendeinem Grund das Bedürfnis verspüren, ihre tasche nicht "freiwillig" einer Kontrolle zur Verfügung zu stellen, machen sie sich durch ihre Weigerung durchaus auffällig. (Die anderen werden das vermutlich als mglw lästige, letztlich aber "wohl richtige" Maßnahme hinnehmen...) Eine derartige Auffälligkeit begründet wiederum den von dir angesprochen Verdacht. Ein ziemlicher Teufelskreis also...


    Gruß,
    dillan.

    Hallo Dienstag,


    so nachvollziehbar deine Entrüstung ist, so unrealistisch ist es, dass sich an der Praxis all zu viel ändern wird. Ich will nicht herüberkommen wie ein Verschwörungstheoretiker, aber wer -außer den LAN- sollte denn ein Interesse daran haben, die weitverbreitete juristische Ignoranz zu eliminieren? Die damit unumgänglich verbunden sind, wird definitiv nicht derjenige tragen wollen, der von dieser Ignoranz (besser) lebt. Eine Idee wäre es, so etwas wie arbeitsrechtliche know-how Kurse in den allgemeinen (oder zumindest den (Berufs)schulen anzubieten, aber bis das in einem sachgerechen Umfang gewährleistet wäre, bleiben nur die BR als Vermittlungsebenen...


    Grüße,
    dillan.