Möglichkeiten zur Ausgestaltung erträglicher Akkordarbeit

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  • Hallo allerseits,


    im Moment befassen wir uns im BR mit der Diskussion bzgl. des für und wider der AKkordarbeit. Ich persönlich bin kein Freund dieser Arbeitsform, da meiner Anicht nach zumeist die QUalität dabei auf der Strecke bleibt. ANdererseits scheint es so zu sein, dass unsere GL sich von dem Vorhaben, Teile des Produktionssektors auf AKkordlohn umzustellen, nicht mehr abbringen lässt.


    Was können wir als BR tun, um den Mitarbeitern weiterhin einen würdigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ?

  • Hallo Lorenz.


    zum einen schließen die Bestimmungen der §§ 4 III MuSchG bei Schwangeren, ; § 23 JArbSchG bei Jugendlichen und § 3 I FPersG bei Fahrpersonal die Akkordarbeit schon einmal generell aus. Wichtig ist, dass AKkordarbeit lediglich im Rahmen einer vertraglichen VEreinbarung zulässig ist . In diesen Fällen kann der AG nicht von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen.


    Was für eine Art von Akkord plant Dein Arbeitgeber denn genau ? Da gibt es ja durchaus eklatante Unterschiede. Das wäre für diesen Thread sicherlich recht hilfreicht.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    derzeit liegt uns eine Klausel vor, die dem Arbeitgeber das Recht zugesteht, den Qualitätsstandard, den die Arbeit zwingend erreichen muss, vorzugeben. Ferner beinhaltet die Klausel das Recht des Arbeitgebers, Mindeststückzahlen vorzugeben, die im Rahmen eines Arbeitstages zu erreichen sind.


    Der eigentliche Knackpunkt liegt bei den Konseunzen, die folgen sollen, wenn die der Qualitätsstandard nicht den Anforderungen entspricht. In diesem Fall soll es sodann zu Lohnkürzungen kommen. Gem. BAG v. 15.3.1960; AP 13 zu § 611 BGB - Akkordlohn ist die Vereinbarung von Lohnkürzungen nicht generell ausgeschlossen.


    Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gemacht ?

  • Hallo RIKO,


    wenn ich mich recht entsinne, handelt es sich dabei um einen Spezialfall. Ich kenne den Begriff aus dem Einzelhandel, konkret folgender Fall: Eine Kassiererin hat versehehtmlich zuviel Wechselgeld herausgegeben. Der Arbeitgber ist selbstverständlich nicht begeistert, dass auf diese Weise die Gewinnmargen reduziert werden. In Arbeitsverträgen sind zumeist derartige "Manoabreden" eingebaut, die festlegen, dass in diesem Beispiel die Kassiererin den Schaden übernehmen muss. Also konkret: Die Differenz wird beim Kassensturz festgestellt. Der entsprechende BEtrag wird sodann von Lohn der Kassierern heruntergerechnet. Diese Mankoabreden sind laut BAG zulässig, aber auch nur dann, wenn das Entgelt des Kassenpersonal und eine Mankopauschale erhöht wird; sozusagen als Risikoausgleich dafür, dass es genau zu dem o.g. Fall kommt.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    das bedeutet andererseits aber auch, dass jeder, der seinen Job gut macht, und eben keine Lücken in der Kasse hat, das Geld für sich bekommt. Das finde ich gut. So wäre ich doppelt motiviert, zuzusehen, dass die Kasse immer den direkten Betrag aufweist. Na ja; letztlich hat das wahrscheinlich eh jeder - wer hat schon Lust, bei jedem Kassensturz immer Rede und Antwort stehen zu müssen, woher denn jetzt schon wieder das Minus herkommt ... das nervt auf Dauer genaz schön, könnte ich mir vorstellen

  • Hallo Sascha,


    das bedeutet andererseits aber auch, dass jeder, der seinen Job gut macht, und eben keine Lücken in der Kasse hat, das Geld für sich bekommt. Das finde ich gut. So wäre ich doppelt motiviert, zuzusehen, dass die Kasse immer den direkten Betrag aufweist. Na ja; letztlich hat das wahrscheinlich eh jeder - wer hat schon Lust, bei jedem Kassensturz immer Rede und Antwort stehen zu müssen, woher denn jetzt schon wieder das Minus herkommt ... das nervt auf Dauer genaz schön, könnte ich mir vorstellen

    Nicht nur, dass es nervt: Fehler sind schlichtweg menschlich und daher kann niemand ausschließen, dass er -gerade bei einem so stressigen Job wie dem an der Kasse- mal zu viel wieder herausgibt. AG werden regelmäßig die Mankopauschalen so gering halten wie eben möglich, so dass im Grunde die Risikoverteilung unterm Strich relativ einseitig ausfallen dürfte...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    damit hast Du sicherlich recht. Auf diese Weise lässt sich im Rahmen der kompletten Belegschaft sicherlich eine Menge Geld sparen. Diese Möglichkeit wird sodann genutzt, das leuchtet ein. Ob man in praktischer Hinsicht in der Lage ist, einen adäquaten Risikoausgleich hinzubekommen, kann meiner ANsicht nach auch bezweifelt werden. Dabei fallen mir wieder einmal die Praktiken der Discounter ins Auge . Dort kann ich mir nicht vorstellen, dass die ANforderungen an die Mitarbeiter, die viel mit Multi-Tasking zu tun haben, auf dieser Ebene wirklich angemesssen kompensiert sind.


    Schönen Gruß,


    Jost

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