Hallo!
Über den zweiten Fall ist mir auch nichts bekannt, da würde ich mich der Bitte meines "Vorredners" gerne anschließen. Zum ersten Fall habe ich irgendwann einmal gelesen, dass entgegen dessen, was in den Medien weitläufig verbreitet wurde, kein Diebstahl, sondern allenfalls ein Betrug -und zwar auf Kosten derjenigen Person, die die Pfandbons vergessen hatte- vorlag; "allenfalls" deshalb, weil das ganze ja eigentlich Sache der Strafjustiz ist. Ich finde es nicht unbedenklich, dass das LAG Berlin-Brandenburg hier so tut, als hätte es von der Unschuldsvermutung im Strafrecht nie etwas gehört...
Grüße,
Ralf Dillan
PS: Dass es bei der Kündigung aus wichtigem Grund darum ging, dass das Vertrauensverhältnis gestört war, ist mir bewusst und das finde ich auch im Großen und Ganzen verständlich, WENN die in Frage stehende Tat nachgewiesen werden kann. Ein schlichter Verdacht mag zwar ebenfalls Misstrauen auf Seiten des AG hervorrufen, sollte aber als Kündigungsgrund nicht ausreichen dürfen, wie ich finde.