Hallo Riko!
Auch ein Untätigwerden (zB des Gesetzgebers) kann ja durchaus eine gewisse Aussage beinhalten: Wenn der Gesetzgeber die von dir angesprochene Praxis wahrnimt, aber nicht gesetzlich regelt, dann sieht er mglicherweise keine Notwendigkeit dazu: Überstunden sind ja im Grunde aus dem Feierabend "entliehene" Arbeitsleistungen. Der Feierabend soll jedoch bekanntlich zur Enstpannung und Regeneration dienen. Da macht es doch durchaus Sinn, wenn der Gesetzgeber nichts dagegen tut, wenn die AG durch die Praxis dazu beitragen, dass AG als "Gegenwert" auch Freizeit bekommen...
Grüße,
dillan.