Beiträge von bjoern

Hallo,

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    Müssen deshalb auch alle Lasagne-Produzenten verseuchtes Pferdefleisch aus Rumänien in ihre Produkte mischen?

    Das Pferdefleisch ist nicht verseucht, jedenfalls wurde bisher nichts dergleichen festgestellt.


    Bisher ist nur von einem Etikettenschwindel die Rede. Das ist m.E. ein großer Unterschied.


    Gruss
    Björn
    PS: Nicht dass ich das eine oder andere davon gutheißen würde.

    Hallo,


    stimmt der Einstellung doch zu.


    Wenn die Befristung dann unwirksam ist, ist automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.


    Es sei denn ntürlich, Ihr wollt gerade das aus irgendwelchen Gründen verhindern. (Kann ja sein.)


    Gruss
    Björn

    Das sehe ich anders. Als Leiharbeitnehmer war er doch auch in den Betrieb eingegliedert. Hier sollte dringend einer der Kommentare zum BetrVG zu Rate genommen werden. (Ich habe leider grad keinen greifbar.)


    Gruss
    Björn

    Wie muss ich mir denn "nicht den AGB enstprachen" vorstellen?


    Der Thread ist zwar schon steinalt, aber das würde mich durchaus auch interessieren!

    Google mal nach Arbeitsvertrag und AGB.
    Die Rechtsprechung sieht bei Formulararbeitsverträgen Parallelen zum AGB-Recht, da der Vertrag nicht individuell ausgehandelt wird, sondern einmal für alle zukünftigten Einstellungen erarbeitet wird.


    Konkret können einzelne Klauseln des AV unwirksam sein, weil sie nach AGB-GEsetz unzulässig wären usw.


    Gruss
    Björn

    Hallo B.ruhigend,


    Dir ist aber schon klar, dass ich meine Meinung wieder gebe?


    Auf diesem Niveau diskutiere ich nicht.


    Gruss
    Björn

    Hä?


    So wirre Vorschläge bin ich von Euch ja gar nicht gewohnt.


    Wenn der BR weiß, dass im September die Mitgliederzahl unter das gesetzliche Minimum fällt, hat er bereits vorher für eine Neuwahl zu sorgen.
    Das mit 2014 erneut wählen ist doch auch Quatsch. Wenn statt der Verzögerung eine größtmögliche Beschleunigung angestrebt wird, hat der neu gewählte BR fast 20 Monate Amtszeit. Das ist doch ok.
    Eine Verzögerung um ca. 8 Monate halte ich für pflichtwidrig. Es müsste mit der Wahl ja bis nach dem 31. Mai 2013 geartet werden, das ist m.E. viel zu lang.
    Evtl. möchte man in § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG nachlesen.
    Jetzt habe ich mir sogar extra den Kommentar aus dem BR-Büro geholt.
    Fitting schreibt:
    Rn 32 zu §13: "Er [der BR] hat unverzüglich den Wahlvorstand (...) zu bestellen. Unterläßt er dies, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen."
    Rn 32a sagt allerdings auch: "Findet keine Neuwahl des BR statt, bleibt der bestehende BR im Amt und führt die Geschäfte (...) weiter."


    Ich finde allerdings die rechtzeitige Neuwahl die bessere Alternative, denn wenn kein BR anwesend ist, kann er auch nichts für die Belegschaft tun. Im Interesse der MA sollte also zeitnah nach dem Ausscheiden des Kollegen neu gewählt werden. Dies dürfte m.E. bereits im Oktober möglich sein, wenn der MA im September ausscheidet. Notfalls kann der Rest-BR ja auch seinen Rücktritt erklären, um die Neuwahl eher zu erzwingen. Er bleibt ja bis zur Wahl weiter im Amt. Damit kommt der neue BR auch über die oben von mir fabulierten 20 Monate.


    Wenn ich so beim Schreiben überlegen wäre das eigentlich für die Gesamtbelegschaft die beste Lösung. Der BR kann den Rücktritt gegenüber ja mit oben geschriebenem erklären und begründen.


    Gruss
    Björn

    Beim Entzug der Parkplätze gibt es kein Mitbestimmungsrecht. Lediglich bei der (Neu-)Verteilung der der Arbeitnehmerschaft zur Verfügung stehenden Parlplätze.

    Das aber nur, wenn die Parkplätze den MA direkt zugewiesen waren. Wenn die MA-Parkplätze allen zur Verfügung standen, nach dem Motto Wer zuerst kommt parkt zuerst, dann gibt es auch da nix mitzubestimmen.


    Gruss
    Björn

    Hallo zusammen,

    tolle Zustände bei euch! :thumbdown:
    Ich kann dir leider keinen Ratschlag geben in Richtung optimales Modell, aber ein Kollege von mir meinte mal, dass sich mit Skype abhörsicher telefonieren lasse. Zumindest als Notlösung vielleicht eine Erwägung wert...

    Skype ist nicht abhörsicher.


    Die IT könnte auch an die Aufnahme heran, bevor sie zu Skype kommt, also zwischen Mikrofon und Lautsprecher. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber höchst gering, da sich alle Beteiligten strafbar machen würden. Niemand in der IT wird sich diesem Risiko aussetzen, da im Zweifel egal ist, ob der AG das wollte oder nicht. Der Admin, der das implementiert ist vor dem Strafgericht derjenige welcher. Das macht keiner.


    Sobald jemand etwas aus einem abgehörten Gespräch verwenden würde, in welcher Weise auch immer, wäre klar, dass abgehört wurde. Den Skandal wird sich auch Euer AG nicht leisten wollen und können.


    Gruss
    Björn

    Weiß der BR-Vorsitzende von der Verhinderung des JAV? Wenn der BR-Vorsitzende nicht erfährt, daß jemand abwesend sein wird, kann er auch keinen Stellvertreter laden. Dies gilt m.E. nicht nur für die Ladung von BR-Mitgliedern und deren Ersatz, sondern auch bei der JAV, Schwerbehindertenvertreter etc.


    Gruss
    Björn

    Hallo,


    zu 1.: das kann nicht sein, entweder JAV oder Betriebsrat. Beides geht nicht. Die Person muss sich entscheiden, entweder das "Amt" als Ersatzmitglied oder das der JAV niederlegen.


    zu 2.: Das Ausschlußverfahren ist an gewisse Bedingungen geknüpft, da gehören Verfehlungen des Auszuschließenden dazu. Bloßes Mißtrauen reicht nicht aus.


    Gruss
    Björn

    Hä? Ich habe auch Gleitzeit. Ich kann nicht zu spät kommen, da ich keinen definierten Arbeitsbeginn habe. Zwar kann ich zu spät im Bezug auf die Funktionszeit sein, diese Zeit kann ich aber nicht nachholen, da das Team dadurch evtl. unbesetzt war, dies aber im Nachhinein nicht zu ändern ist.


    Gruss
    Björn

    Hallo Horst,

    morgen wird bei uns eine Versetzungsklausel zur Debatte stehen. Diese ist ziemlich offen formuliert; ein richtiger "Gummiparagraph., wenn man es einmal so sagen will. Kann der Arbeitgeber das einfach so festsetzen oder bedarf es dazu einer besonderen gesetzlichen Grundlage ?


    Wäre gut zu wissen,

    Schade, dass Du die in Rede stehende Klausel nicht direkt mal zitierst. So kann man das gar nicht bewerten.


    Gruss
    Björn

    Hallo Ruben,

    ich muss zugeben: so schlecht fand ich die Anregung von Stelko grundsätzlich nicht. Die von dir angesprochene Abweichung lässt sich ja innerhalb der Diskussionen über die Richtlinie durchaus anführen und realistisch einfließen lassen bzw einen Passus für Anbieter berücksichtigen, die Unterbringung etc stellen...

    ich bin ja auch nicht grundsätzlich gegen eine Reisekostenrichtilinie oder -vereinbarung.


    Ich wollte halt nur klar machen, dass es auch da die eierlegende Wollmilchsau nicht gibt.


    Gruss
    Björn

    Da habe ich eben nochmal nach meinem Post von eben geschaut. Das wurde 3 Minuten in die Vergangenheit gebeamt.


    Jetzt bekomme ich bei der Vorschau (nutze ich sonst eigentlich nicht) einen

    Code
    HTTP/1.1 200 OK Date: Mon, 13 Dec 2010 06:35:37 GMT Server: Apache X-Powered-By: PHP/5.2.12-pl0-gentoo Transfer-Encoding: chunked Content-Type: text/html; charset=UTF-8


    über dem Pfad.


    Ich sende das Posting exakt um 07:41:00, mal sehen was passiert.


    edit: Es wurde auf 7:37 zurückgesetzt, also -4 Minuten.


    Gruss
    Björn

    Hallo Sascha und @all,

    richtig, so ist es . Auch an dieser Stelle möchte ich (wie zugegebenermaßen schon mehrmals im Forum) empfehlen, sich mal Gedanken über eine Reisekostenrichtlinie zu machen. Das erspart eine Menge Diskussionen, da bei diesem Thema die Meinungen schnell einmal auseinandergehen können.

    was nützt Dir aber eine Reisekostenrichtlinie, in der steht, dass ein 2-Sterne-Hotel ausreicht, wenn Du dann ein z.B. Pokoseminar buchst. Poko-Seminare haben m.W. immer in min. 4-Sterne-Häusern (oder auch 3?, egal) stattgefunden. Willst Du dann im billigeren Nachbarhotel wohnen? Das ist doch Quatsch.


    Für BR-Seminare bringt Dir das gar nix.


    Gruss
    Björn