Das ist doch alles hinreichend bekannt weil Inhalt des ersten BetrVG-Seminars.
Posts by bjoern
Hallo,
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
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Hallo Michael,
rein vom Zugriffskonzept wäre das korrekt. Du sollst nur auf so viele Daten Zugriff haben, wie es für Deine Arbeit unbedingt nötig ist. Eventuell muss man also bei den Anderen ansetzen, weil die zu viele Zugriffe haben.
Wenn Ihr einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten habt, schaltet ihn ein.
Viele Grüße
Björn -
Dass der AG nicht ohne Anhörung kündigen kann, ist richtig. Ein Beschluss trotz mangelnder Beschlussfähigkeit wäre aber nichtig. Habt Ihr keine Ersatzmitglieder, die Ihr laden könnt?
Viele Grüße
Björn -
Hallo Strebusak,
Du suchst Malte Ruhland aus Dortmund. https://www.kanzlei-ruhland.de
Viele Grüße
Björn -
Das ist etwas wenig Input, findest Du nicht? Eventuell möchtest Du im Gesetz oder im Kommentar nachlesen? Tipp: Betriebsverfassungsgesetz
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Und dann war da noch § 78 Satz 2 BetrVG: "Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden ..."
Dann müsste sie den ändern lassen.
Alles Andere ist Wahlkampfgetöse.
Viele Grüße
Björn -
Nicht jeder ist orthografisch so weit gebildet. Ich kann über solche kleinen Fehler hinwegsehen,. Da Dein Beitrag sachlich nichts zum Thema beiträgt, hättest Du das auch machen sollen.
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Ja, nach D'Hondt. Gleiches gilt für die Reihenfolge der Ersatzmitglieder im Verhinderungsfall.
Viele Grüße
Björn -
Im Prinzip könnt Ihr sofort damit anfangen. Die Frage ist, ob sich das lohnt.
Viele Grüße
Björn -
Das Geburtsdatum müsstet Ihr doch von der Geschäftsleitung bekommen. Ihr müsst doch als Wahlvorstand auch die aktive und passive Wahlberechtigung prüfen können.
Viele Grüße
Björn -
Nein, das verwechsle ich nicht. Auch diese eine Unterschrift ist Bestandteil der Vorschlagsliste. Damit gilt für sie das Gleiche, wie für den Rest. Auch für das Blatt mit der einen Unterschrift müssen die Stützunterschriften nachvollziehbar zuordenbar sein.
Wie auch immer, ich würde für den Fall einer Anfechtung immer den sichersten Weg gehen.
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Quote
Ansonsten gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, Kopien der Vorschlagsliste anzufertigen und auf einer Kopie gegenzeichnen zu lassen.
Dann muss aber diese Kopie nach der Unterschrift untrennbar mit dem Original verbunden werden. Die Kopie (oder ein Fax) zählen da nicht mehr als schriftlich.
Um das Risiko einer Wahlanfechtung zu minimieren, würde ich das dabei sehr genau nehmen.Viele Grüße
Björn
PS: Wählt Ihr jetzt erstmalig? Weil regulär wäre ja erst nächstes Jahr. -
Sie muss selbst und im Original unterschreiben.
Viele Grüße
Björn -
Interessant hin oder her, in dem ganzen Artikel ist nicht ein Vorteil der "Alternative" genannt.
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Hallo zusammen,
auf vielfachen Wunsch eines Einzelnen
In der Regel wird die Videokonferenz ja über die vorhandene Technik des Arbeitgebers abgewickelt werden müssen. Damit läuft sie über die Server des Arbeitgebers. Zum Teil, oder eigentlich überwiegend, dürfte das ganze noch über einen externen Anbieter von Videokonferenzlösungen laufen.
Stelle Dir von der Videokonferenz einmal nur den Audioteil vor, also den Ton. Der läuft so ähnlich wie Telefonie (heute natürlich über VoiceoverIP) und kann in der Anlage relativ problemlos mitgehört werden. Auch das Bild wird digitalisiert und läuft über die Server des Arbeitgebers. Natürlich wird in der Videokonferenzlösung alles zusammen digital übertragen. Damit werden sie zu Daten, die von Computern verarbeitet werden.
Du siehst also, dass sowohl der AG, als auch häufig externe Anbieter (zum Teil nicht in Deutschland, vgl. Skype) Zugriff auf die entstehenden Daten haben.
Ich finde das nicht gut. Was wir in der BR-Sitzung besprechen, muss im Raum bleiben. Deshalb ist ja derzeit auch eine Telefonverbindung aus der Sitzung heraus unzulässig und hebt die Nichtöffentlichkeit auf. Einerseits, weil sie mitgehört werden kann, andererseits, weil niemand weiß, wer alles am anderen Ende hört.
Viele Grüße
Björn -
Keine gute Sache.
Wer das unterstützt hat keine Ahnung von der Technik und den Möglichkeiten des Missbrauchs dieser Technik.
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Hallo Simon,
die IG Metall schreibt auf https://www.igmetall.de/jupo-r…er-berufsschule-14282.htm :QuoteBerufsschulunterricht ist ein wichtiger Bestandteil Deiner betrieblichen Ausbildung. Der Besuch der Berufsschule ist in der Regel für alle Azubis verpflichtend. In Ausnahmefällen kann der Klassenlehrer Schüler bis zu zwei Tage im Jahr vom Unterricht befreien. Etwa, um an Betriebsversammlungen mit ausbildungsrelevanten Themen teilnehmen zu können.
Zu den ausbildungsrelevanten Themen kann m.E. auch die Wahl einer JAV gehören.
Du solltest also mal in der Berufsschule wegen einer entsprechenden Freistellung fragen.
Viele Grüße
Björn -
Hallo zusammen,
unser Betriebsrat führt gelegentlich Veranstaltungen durch, zu denen sich Mitarbeiter anmelden können/müssen.
Bisher wurde das mit Excel verwaltet, mit allen damit einher gehenden Problemen.
Kennt jemand eine (möglichst kostenfreie) Lösung zur Veranstaltungsplanung bzw. Teilnehmermanagement?
Viele Grüße
Björn -
Hallo,
dann gilt das von mir geschriebene nur im Fall der Abwesenheit aller festgelegten BR-Mitglieder. Dass das in Eurer Geschäftsordnung steht, konnte ich ja nicht wissen.
Der Gesetzgeber hat nur das von mir geschriebene festgelegt.Viele Grüße
Björn -
Hallo,
das kann jedes andere BR-Mitglied sein. Der AG muss sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden einen anderen aus dem BR als Ansprechpartner suchen, der BR kann ihm auch jemanden nennen.
Vom BR-Vorsitzenden als erstem Ansprechpartner für die Geschäftsleitung abgesehen, sind alle weiteren BR-Mitglieder dem AG gegenüber gleich. Der Vorsitzende ist in dem Sinne gegenüber der GL nur der "Sprecher".Im Übrigen lässt sich das alles im BetrVG nachlesen, evtl. möchtet Ihr Euch auch einen Kommentar zum BetrVG anschaffen, bzw. einen vorhandenen benutzen.
Viele Grüße
Björn