Beiträge von bjoern

Hallo,

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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Hallo zusammen,


    was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen sollte:


    Nur weil der Leih-AN den Einsatz bei VW verliert, ist er nicht arbeitslos. Die einsatzlose Zeit eines Leih-AN gehört zum Geschäftsrisiko des Verleihers.


    Im Normalfall darf er den Leih-AN nicht deswegen entlassen, weil VW ihn nicht mehr einsetzt, er muss sich stattdessen um einen neuen Entleiher bemühen. Sicher ist das bei der Anzahl nicht ganz trivial.


    Leider wird hier auch gern ein Bogen um das Gesetz gemacht und die Leute landen im Endeffekt auf der Straße. Ebenso leider machen dann die wenigsten von ihren Rechten gebrauch. (Kündigungsschutzklage)


    Wenn man etwas tut, dann an der Stelle, die Rechtssprechung muss genau dort tätig werden.


    Gruss
    Björn

    Hallo Gundula,


    das ergibt einen Streitfall mit ungewissem Ausgang.


    Aus Däubler/Kittner/u.a. (Kommentar zum BetrVG):
    "Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein BR-Mitglied zur ordnungsgemässen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung und vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig erachten durft. (LAG Hamm 21.1.87 - 3 Sa 1520/86 ...)"


    Allein aufgrund des von Dir geschriebenen, sehe ich die Notwendigkeit nicht.


    Aber:


    1. Das musst Du selbst, evtl. mit Beratung durch andere BR-Kollegen entscheiden.
    2. Du kannst auch in Deiner Freizeit, also ohne Urlaubsunterbrechung, also ohne Vergütung teilnehmen.


    Beachte: Ich bin kein Anwalt, ich kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Geschriebenes gibt meine auf Fachliteratur gestützte persönliche Meinung wieder.


    Gruss
    Björn

    Hallo Peter,


    im Zweifel wären Ersatzmitglieder zu laden. Über eine Verschiebung der konst. Sitzung habe ich bisher noch nie etwas gehört und sehe auch keinen Grund dazu.


    Einziger Nachteil für die abwesenden BR-Mitglieder ist doch, dass sie an der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters nicht teilnehmen könnten.


    Gleichwohl haben sie auch bei Krankheit/Urlaub ein Teilnahmerecht. Die Frage wäre nur, inwieweit sie davon Gebrauch machen würden, Anreise etc. Die Zeit könnte nämlich nicht wirklich als Arbeitszeit gezählt werden.


    Gruss
    Björn

    Hallo Petra,


    §32 BetrVG ist da eindeutig.


    Zitat: "Die SBV (...) kann an allen Sitzungen des BR beratend teilnehmen."


    Dies gilt, ob der BR das will oder nicht. Der SBV kann also vom BR verlangen, stets eingeladen zu werden.


    Hinzu kommt ein Teilnahmerecht an Ausschußsitzungen und Arbeitsgruppen.


    Laut meinem Kommentar zum BetrVG (Däubler/Kittner/Klebe) hat der BR-Vorsitzende den SBV rechtzeitig zu allen Sitzungen unter Mitteilung der vollständigen Tagesordnung zu laden. (also genauso wie die BR-Mitglieder)


    Hast Du einen Kommentar zum BetrVG? Wenn nein, das ist unbedingt zu empfehlen. Der AG hat das Buch zu bezahlen.


    Wir haben den: http://www.amazon.de/BetrVG-Be…oks&qid=1272352590&sr=1-5 der vertritt eher die Arbeitnehmerseite, unsere GL hat den Fitting: http://www.amazon.de/Betriebsv…oks&qid=1272352590&sr=1-7.


    Die Links sind Beispiele, es gibt imho auch andere Kommentare, ich verdiene an den Links keinen Cent.


    Gruss
    Björn

    Hallo Falk,


    mit dem BeTRVG I bist Du gut dabei, Arbeitsrecht I sollte auch nicht fehlen. Bist Du allein BR oder kannst Du Dich auf Wissen anderer Kollegen stützen? Wenn letzteres, sind die Seminare nicht ganz so dringend, dann reicht es, sie bis Jahresende besucht zu haben. :)


    Gruss
    Björn

    Hallo Gundula,


    die Idee ist gut, wenn geregelt ist, dass Du nur Dein eigenes Bild und nicht irgendwas dort veröffentlichst. In den meisten Foren sind da abenteuerliche Sachen drin, da sehe ich dann auch keinen Sinn.
    Aber wenn man ein Passbild einstellen würde...


    Zusätzlich wären Einstellmöglichkeiten innerhalb des Forums wünschenswert, z.B. das automatische Abonnieren von Themen, die in denen ich antworte oder die ich eröffnet habe.


    Gruss
    Björn

    Hi,
    bei uns werden die Pausen vom Zeiterfassungssystem "Interflex" automatisch abgezogen. Die Regelung unserer BV dazu:


    "Pausen können unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der gesetzlichen Regelungen von den Mitarbeitern eigenverantwortlich festgelegt werden. Jedem Mitarbeiter muss die Essenteilnahme am Mittagstisch der Betriebskantine ermöglicht werden.
    Automatischer Abzug von Pausen (sofern diese Zeiten nicht durch gebuchte Pausen ganz oder teilweise erreicht sind):
    • Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden erfolgt kein automatischer Pausenabzug.
    • Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden gilt die über 6 Stunden hinausgehende Arbeitszeit bis zu maximal 30 Minuten als Pause.
    • Bei einer Arbeitszeit ab 9 Stunden gilt noch zusätzlich die über 9 Stunden hinausgehende Arbeitszeit bis höchstens 15 Minuten als Pause."


    Eventuell muss Eure Zeiterfassung entsprechend umprogrammiert werden, so wie Ihr die Pausenregelung mit dem AG vereinbart.


    Gruss
    Björn
    PS: Wenn Du magst, kann ich Dir die gesamte BV zur Verfügung stellen.

    Hi,
    sind Eure Seiten in das Firmen-Intranet eingebunden oder separat? Wenn die Seite separat ist, könnt Ihr euch austoben. Allerdings sollte das Ganze nicht von aussen erreichbar sein, also zum Beispiel durch mich.


    In unserer Firma gibt es ein Intranet für den Aussendienst, darin geibt es eine Rubrik Innendienst-Intranet, welches nur Innendienstler sehen.


    Wir als BR können im Innendienstteil Dinge veröffentlichen, sind dabei aber an das Design gebunden, weil das System nichts anderes zulässt. Die dahinterliegende Software ist ein Content-Management-System auf Basis von Webgate (Lotus Notes).


    Die Dokumente können wir im Designrahmen des CMS frei gestalten. (Bilder, Tabellen, etc.)


    Ohne zu wissen, wie das bei Euch umgesetzt ist, lässt sich schwer einschätzen, ob Ihr das CI beachten müsst.


    Gruss
    Björn

    Ja. Briefwahl ist ja nur ein umgangssprachlicher "Arbeitstitel". Eigentlich heisst das ja "schriftliche Stimmabgabe", daraus ergibt sich, dass der Weg zum Wähler "egal" ist.


    Gruss
    Björn

    Hallo!
    Bei uns ist es so, dass es genau einen Pausenraum gibt und auch wenn das Nichtrauchergesetz uns Nichtraucher in der Theorie schützen soll, dann sieht die Realität doch so aus, dass immer irgendwer raucht und ein Informieren der Vorgesetzten nur mit einem Schulterzucken von deren Seite beantwortet wird...

    Dafür hatten wir damals eine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung getroffen. In den Küchen (unsere Pausenräume) durfte von 11 bis 14 Uhr nicht geraucht werden. Da kam es zwar dazu, dass um 11 Uhr die Küche eingenebelt wurde, da alle nochmal dort waren, das hat sich aber eingependelt.
    Allerdings sind hier die Nichtraucher gefordert, die müssen es den Rauchern leider wieder und wieder erklären.
    Ein endloses Drama dass mit der Renovierung und dem Einbau von Rauchmeldern überall beendet und vor die Tür verlegt wurde, wobei uns Mitarbeitern das Rauchen direkt vor der Tür nicht gestattet ist. An der Stirnseite des Gebäudes ist bauartbedingt eine Art Vordach, dort wurde ein unauffälliger Säulenaschenbecher installiert.

    Hallo Ralf,


    da der BR nicht finanzfähig ist (oder wie das nochmal genau heisst) würde ich mir über Budgetierung keine Gedanken machen. Wer will das denn, Ihr oder der Arbeitgeber?


    Gruss
    Björn

    Hallo allerseits,


    das OVG Münster hat am Anfang des Monats den Mitarbeitern der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum als auch Zigarettenpause verboten und damit eine s Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08 ). In unserem Kollegium hat dieses Urteil zu sehr lebhaften Diskussionen geführt. Welche Erfahrungen habt Ihr schon bzgl. dieses Themenkreises gesammelt ?

    Bei uns (Privatwirtschaft) wird (seit mehreren Jahren) draussen geraucht und dafür ausgestochen.
    Zwischenzeitlich ist zu diesem Thema eher ruhig. Allerdings bezahlt die Firma Dir auch ein Allen-Carr-Seminar im Wert von ca. 350,- Euro, damit Du zum Nichtraucher wirst. (Bestätigst Du drei Monate nach dem Seminar, dass Du nicht mehr rauchst, bekommst Du die Seminargebühr erstattet.)


    Gruss
    Björn

    Das ist solange unkritisch, wie niemals einer allein mit den Sachen ist. Die Wahlordnung sieht vor, dass immer mindest zwei Personen an der Wahlurne, den Stimmzetteln etc. sein sollen. Damit werden Manipulationen eines Einzelnen verhindert. Bei uns waren sogar alle Wahlvorstandsmitglieder auch BR-Mitglieder, da von ausserhalb niemand wollte, trotzdem wurde die Wahl sauber durchgeführt.
    Die Stimmzettel müssen sowieso sicherheitshalber mehrmals gezählt werden, damit kann der eine Wahlhelfer nichts manipulieren (Ohne ihm das überhaupt unterstellen zu wollen.)
    Bei uns haben:
    -2 Personen den Stimmzettel angesehen und die Namen (wir hatten Personenwahl) vorgelesen (Vier-Augen-Prinzip
    -3 Personen jeder für sich die Stimmen notiert, einer auf einem Whiteboard, einer auf zwei A4-Seiten, einer in einer Notes-Datenbank
    Die drei Ergebnisse müssten alle übereinstimmen, weicht einer der drei ab, hat er sich vertan, die beiden anderen geben Sicherheit.
    Dadurch war eine Manipulation nicht möglich, und genau das zu verhindern ist ja Zweck der Überlegungen.


    Ist zwar etwas lang geworden, ich hoffe aber, dass es Dir trotzdem hilft.


    Gruss
    Björn