Hallo zusammen,
was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen sollte:
Nur weil der Leih-AN den Einsatz bei VW verliert, ist er nicht arbeitslos. Die einsatzlose Zeit eines Leih-AN gehört zum Geschäftsrisiko des Verleihers.
Im Normalfall darf er den Leih-AN nicht deswegen entlassen, weil VW ihn nicht mehr einsetzt, er muss sich stattdessen um einen neuen Entleiher bemühen. Sicher ist das bei der Anzahl nicht ganz trivial.
Leider wird hier auch gern ein Bogen um das Gesetz gemacht und die Leute landen im Endeffekt auf der Straße. Ebenso leider machen dann die wenigsten von ihren Rechten gebrauch. (Kündigungsschutzklage)
Wenn man etwas tut, dann an der Stelle, die Rechtssprechung muss genau dort tätig werden.
Gruss
Björn