Beiträge von bjoern

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Hallo Rolf,

    Ich stelle mir hier ein "Ampelsystem" vor. Grün wäre von +20h bis -20h. Gelb wäre von +30h bis -30h. Rot von +50h bis -50h.

    wir haben eine Ampelregelung mit 40 bis -40 bzw. 60 und -60. Allerdings haben wir keine Schichtarbeit, die die Regelung verkompliziert.


    Wenn Du magst, kann ich Dir unsere Regelungen zur Verfügung stellen, Ihr müsstet nur Eure Schichtregelungen mit einbauen.


    Gruss
    Björn

    Hallo Tom,


    ich habe die Antwort gesehen. Vielen Dank.


    Mein Posting resultierte ja nur daraus, dass bei manchen Firmen Mail-Adressen wie info@ nicht gelesen werden.


    Wegen mir könnt Ihr den Thread auch löschen oder ausblenden oder so.


    Danke und Gruss
    Björn

    Hallo bj,

    Hallo,


    und wie?


    Gruß bj

    der MA wird (jedenfalls bei uns) zu einem Gespräch in die Personalabteilung geladen. Jeder MA hat das Recht, zu solchen Gesprächen den BR hinzuzuziehen. Mehr als "Händchenhalten" kannst Du dort zwar auch erstmal nicht, siehst aber an den Reaktionen von MA und Vorgesetzten evtl. was los ist. Und dann kann Dich der MA um Unterstützung bitten, z.B. bei der Erstellung einer Gegendarstellung für die P-Akte.


    Gruss
    Björn

    Hi,

    darf aus dem von dir zitierten Urteil (im Umkehrschluss?) dann geschlossen werden, dass jeder, der mit seinem PKW anreist, die Kosten dafür (zumindest für den Sprit) erstattet bekommt?

    Nein, in der Regel bekommst Du die Fahrkostenpauschale von ein Paar Cent pro Kilometer.


    Gruss
    Björn

    Hallo Jost,


    interessante Idee, wir legen hier im Forum Parkett. :) Dann sieht der Hintergrund nicht mehr so einfarbig weiss aus.


    Das mit dem Einschleppen der Bretter: Wie ich neulich schon schrieb, die Urteile sind ja immer unter Betrachtung des verhandelten Einzelfalles entstanden, die Formulierung ist deshalb häufig verquer. Bedenke, die werden von Juristen verfasst. :)


    In einem meiner Seminare habe ich gelernt, wie wie Juristen Gesetze auf ihr Zutreffen für einzelne Sachverhalte prüfen.


    Die nehmen den ersten Halbsatz einen evtl. passenden Paragraphen und setzen dafür + oder -, dann nehmen sie den nächsten usw. Irgendwann haben sie das Teil so zerpflückt, dass sie wissen, ihre Meinung ist belastbar, oder sie brauchen eine andere Idee. :)


    Wenn Du das Zerpflücken mit obigem Sachverhalt probierst, wirst Du auch in beiden Fällen zum gleichen (richtigen) Ergebnis kommen.


    Gruss
    Björn

    Hallo bj,

    ##Beläuft sich das Probearbeitsverhältnis auf 6 Monate , kann zum Ende des 5. Monats hin gleichermaßen "unkompliziert" gekündigt werden als in der ersten Woche des Verhältnisses.##
    Wie kommst Du darauf?
    Der Zugang der Kündigung kann noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen, solange die Frist zur Anhörung des BR gewahrt ist.
    Der Kollege bleibt nur ein paar Tage länger beschäftigt.

    §622 Abs. 3 BGB.


    Der Zugang muss 14 Tage vor dem beabsichtigten Kündigungstermin liegen. Dies gilt abe rnur innerhalb der Probezeit. Liegt der Kündigungstermin nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit ist m.E. die in Absatz 1 genannte Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats einzuhalten.


    Die Anhörung muss in jedem Fall ausreichend vorher erfolgen, damit alle Fristen gewahrt werden können.


    Gruss
    Björn

    Hallo bj,

    ........Korinth lässt grüssen

    damit magst Du nicht unrecht haben, aber wenn ein Neuling hier so aufschlägt, ist der dezente hinweis wohl erlaubt.


    Ich bemühe mich ja auch um vernünftige Konversation mit korrektem Satzbau und korrekter Orthographie. Natürlich übersehe auch ich gelegentlich einen Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen, aber wenigsten kann ich die Groß-/Kleinschreibung.


    Für mich ist das einfach eine Frage der Höflichkeit gegenüber meinem Kommunikationspartner, insbesondere wenn ich etwas von meinem Gegenüber möchte.


    Gruss
    Björn

    Auch hallo zusammen,


    das hängt vor allem von den Kosten ab.


    Da steht ein Firmenwagen eine Woche rum und kann nicht anderweitig genutzt werden. Das kostet zusätzlich zu den Fahrtkosten.


    Die Bahnfahrt kostet auch. Beides sollte also in einem gewissen Verhältnis stehen, wenn der Wagen trotzdem preiswerter ist, spricht nicht viel dagegen.


    Das kommt auch darauf an, ob die Fahrzeuge auch für solche Dienstreisen (unabhängig vom BR) vorgesehen sind.


    Gruss
    Björn

    Hallo Jost,

    diese beiden Aussagen widersprechen sich nun doch, oder irre ich ?
    § 18 sagt ja; das BAG wieder verfährt nach anderen Grundsätzen ? Wo genau ist der Unterschied ?
    Wäre nett, wenn mir einmal jemand das Brett vom Kopf nehmen könnte :)

    *Brett wegnehm*


    Das BAG verfährt nach den gleichen Grundsätzen. Im zitierten § der Wahlordnung steht "wenn sie nicht räumlich auseinanderliegen".


    Das BAG formuliert hier genau umgekehrt, sagt aber das gleiche aus.


    Zitat BAG: "Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Wahlverfahren sind nicht gegeben und die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam, wenn Teile des Betriebs räumlich so weit auseinander liegen, dass ein förmliches Verfahren, wie es die §§ 1 bis 17 SchwbVWO beschreiben, geboten ist."


    Das BAG führt aus, dass das vereinfachte nicht geht, wenn es räumlich weit auseinanderliegt.


    Die Wahlordnung führt aus, dass vereinfacht zu wählen ist, wenn nicht räumlich entfernt.


    Du siehst, beide sagen inhaltlich das gleiche, das BAG formuliert nur andersherum.


    Das habe ich bereits bei vielen Entscheidungen auch anderer Gerichte festgestellt. Man muss sich meist die Formulierung komplett zerpflücken. In den Entscheidungen dürfte das vor allem daher rühren, was in der klageschrift steht, denn das Gericht bezieht sich ja immer auf den konkreten Fall.


    Gruss
    Björn

    Hallo zusammen,

    Schaffung dieser Rechtslage schon durchaus etwas dabei gedacht hat. Sicherlich wird es dem einen oder anderen Auszubildenden nichts schaden, einmal einen auf den Deckel zu bekommen;

    das mit dem auf den Deckel ist schön geschrieben. :)


    Meines Erachtens darf das aber nicht in einem "Anschwärzen" gegenüber den Eltern des erwachsenen Azubi ausarten. Es gibt auch für Azubi das Instrument der Abmahnung, wenn er also mehrfach vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, ist die Abmahnung das mIttel der Wahl. Sie gibt ihm "auf den Deckel", er kann dann daraus machen was er will. Im Zweifel riskiert er eben die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.


    Die Eltern haben damit nix mehr zu tun, da sie nicht mehr seine gesetzlichen Vertreter sind.


    Gruss
    Björn

    Hallo Petra,


    das kommt drauf an. :)


    Bei uns im BR wurde geregelt, dass wir immer zu zweit in Gespräche gehen. (Beweisgründe, konnten bisher alle nachvollziehen)


    Ich wüsste ja schon gerne, was die GL mit Informationsaustauschgespräch meint und welche Informationen sie zu erlangen hofft. Dabei steht die Gefahr, dass der/die Vorsitzende in die Ecke gedrängt wird und Sachen erzählt, die er/sie nicht erzählen wollte.


    Ich würde also noch jemanden mitnehmen.


    Ob Ihr das der GL vorher mitteilt oder nicht, hängt von Euren Gegebenheiten ab, höflich wäre es. Wenn die GL aber gelegentlich anders drauf ist, kann man auf die Info verzichten, die sehen das ja früh genug. :)


    Gruss
    Björn