Hallo zusammen, ich habe eine Frage die die Auszahlung der
Sonderzahlung bei vorzeitigem Ausstieg betrifft.
In unserer Hausvereinbarung steht" Der Arbeitgeber gewährt eine
Sonderzuwendung, die am Tage der Gehaltszahlung für den Monat November des
jeweils laufenden Jahres in anteiliger Höhe von 1/12 pro Beschäftigungsmonat im
laufenden Jahr fällig ist“. (Seit 2012 wird die Sonderzahlung geteilt
ausgezahlt (Juli und November)
Das Projekt der Kollegin endet zum 31. Oktober, ihr Vertrag wird aus diesem
Grund nicht verlängert. Ich bin der Ansicht, dass die Kollegin Anspruch auf
eine anteilige Sonderzahlung hat. Unsere Verwaltung sieht das aber anders.
Habt Ihr einen Rat für mich?
Vielen Dank