Hallo zusammen, bei uns ist eine Frage zum Thema Geheimhaltung/Verschwiegenheit aufgetaucht. Ich habe versucht im § 79 eine Antwort zu bekommen aber sicher bin ich mir nicht.
Der "Fall": Eine Kollegin hat die stellvertretende Bereichsleitung von der Geschäftsleitung erhalten. Ein Br Mitglied hat darauf mit dem entsprechenden Bereichsleiter darüber gesprochen. Es wurde nicht über Zulagen etc. gesprochen. Darf ein BR Mitglied dies oder unterliegt alleine diese Info bereits der Verschwiegenheit?
vielen Dank schon jetzt für eure Einschätzungen
viele Grüße