Hallo,
ist das Gesetz richtig gedeutet, dass die jeweiligen Wahlvorschläge bei einer Personenwahl mit 3 Stützunterschriften auskommen ?
Konkret, wenn die einzelnen Kandidaten sich zur Wahl aufstellen lassen möchten benötigen sie mindestens 3 Stützunterschriften auf ihrem Wahlvorschlag, richtig ? Das reicht aus ?
"§ 14 Abs.4 BetrVG
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Danke für die Antworten.
Viele Grüße.