Beiträge von Timotheus

Hallo,

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    Hallo zusammen!


    ich habe eine Frage zur Samstagsarbeit.


    Laut MTV EH Nieders. sollen Mitarbeiter auf ihren Wunsch hin, nicht mehr als an 3 Samstagen pro Monat beschäftigt werden und 12 freie Samstage im Jahr haben.


    Beispiel: die Mitarbeiter haben jeweils 1 freien Samstag im Monat.


    Frage 1.)


    Wie sieht der Anspruch bei Urlaub, Ü-frei oder Ausgleichstage aus ?


    Ist das unabhängig, ob der freie Samstag ein Urlaubs, Überstundenfrei Tag ist ?


    D.h. es ist egal ob der freie Samstag im Monat ein freier Tag, Urlaubstag oder Überstundenfrei ist???



    Frage 1.)


    d.h. wenn ein Mitarbeiter 2 oder 3 Wochen Urlaub haben, hat er dann zusätzlich noch einen freien Samstag


    pro Monat ?



    Über konstruktive Antworten freuen wir uns.



    Hallo,


    ja wir sind ein homogener Betrieb und halten viel von Gleichbehandlung.
    bei uns gibt es GOTT sei dank, keine starke oder schwachen Gruppen, bisher.


    Deshalb macht es in unseren Betrieb sehr viel Sinn, Personenwahl durchzuführen, meiner Einschätzung.
    das äußern auch viele Mitarbeiter, dass sie dies am demokratischsten finden. Die Gefahr Minderheiten zu unterdrücken besteht dato nicht.


    Vielen Dank an dieser Stelle für deine aufschlussreichen Antworten, sehr hilfreich.


    Viele GRüße!

    Hallo B.Ruhigend,


    vielen dank für deine Antworten. Hat mir/uns sehr geholfen bisher.


    Meine persönliche Meinung/Erfahrung ist, dass eine Personenwahl demokratischer ist,
    da die Wähler sich aus den Kandidaten ihren BR wählen können. Bei Listenwahl ist der Wähler doch sehr begrenzt mit einer Stimme.


    Ein habe ich noch :)


    Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, kann man es auch so machen, dass man eine Liste macht, auf der man alle Kandiaten, die sich aufstellen lassen wollen (für Personenwahl) aufschreibt, z.B. 15 oder 20 Personen und dann geht einer mit dieser Liste durch das Haus und holt dann Stützunterschriften.


    Du schreibst:


    Wenn man Personenwahl erreichen will, dann muss man das sogar so machen.


    Gibt es dazu ein Gesetz bzw. kannst du mir schreiben wo ich das finden kann ?




    Danke.

    Hallo B.Ruhigend,


    Du schreibst:


    Bei Euch würde das also bedeuten, dass wenn nur eine Liste eingeht (auf der alle 30 Kandidaten drauf stehen), dann muss diese 15 Stützunterschriften tragen (sollte bei 30 Kandidaten kein Problem sein) und es gibt Personenwahl.


    Wie macht man das praktisch:


    bisher war es bei uns immer so, dass jeder Kandidat (für sich einzeln) im Betrieb seine Stützunterschriften geholt hat. Das würde eigtl. bedeuten, wenn es sagen wir mal 15 Kandidaten gibt 15 Einzelne Listen gewesen wären, da jeder alleine auf der Liste gestanden hat. Richtig?


    Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, kann man es auch so machen, dass man eine Liste macht, auf der man alle Kandiaten, die sich aufstellen lassen wollen (für Personenwahl) aufschreibt, z.B. 15 oder 20 Personen und dann geht einer mit dieser Liste durch das Haus und holt dann Stützunterschriften. Und dann brauch diese Liste dann 1/20 Stützunterschriften. Das würde ja das ganze ja für alle kandiaten deutlich vereinfachen.
    Wer entscheidet dann wer der Listenführer auf dieser Liste ist? Der ja dann diese Unterschriften einholen würde, richtig ?


    Solange niemand eine 2 Liste einreicht, weil man dann eine Listenwahl hätte. Und dann wäre es noch für die erste Liste wichtig in welcher Reihenfolge die Namen der Kandiaten stehen, wer entscheidet das wer die reihenfolge auf einer Liste festlegt ?


    Am demokratischten wäre natürlich eine Personenwahl, sodass der Wähler sich seine 9 Kandiaten für seinen BR auswählen kann. Also 9 Stimmen hat. Aber das entscheiden ja letzdenlich der Kanidaten.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Timotheus

    danke für deine Infos.


    wir sind ein Betrieb mit ca. 300 Mitarbeitern un ein 9er Gremium.


    Wenn wir Personenwahl machen und wir haben z.B. 30 Mitarbeiter die sich aufstellen


    lassen wollen, wie funktioniert das dann mit der 1/20 Regelung ?


    Irgendwann gibt es ja keine Stützer mehr, da jeder ja nur einmal seine Stützunterschrift geben kann...??


    Wenn ich mir das gestz anschauen


    "§ 14 Abs.4 BetrVG
    Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein




    könntes sein, dass die 1/20 Regelung eine "kann" und nicht eine Muss Regel ist,


    und mindestens 3 Unterschriften ausreichen ?




    danke für deine nützlichen Antworten.

    Hallo,


    ist das Gesetz richtig gedeutet, dass die jeweiligen Wahlvorschläge bei einer Personenwahl mit 3 Stützunterschriften auskommen ?


    Konkret, wenn die einzelnen Kandidaten sich zur Wahl aufstellen lassen möchten benötigen sie mindestens 3 Stützunterschriften auf ihrem Wahlvorschlag, richtig ? Das reicht aus ?




    "§ 14 Abs.4 BetrVG
    Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."




    Danke für die Antworten.


    Viele Grüße.

    Hallo zusammen,


    nachdem auf meine letzte Frage niemand geantwortet hatte, versuche ich es erneut mit einer neuen Frage:


    Ein Mitarbeiter soll ein weiteres mal seine vertragliche Stunden 87 STd. im Monat auf 120 Std. im Monat befristet über 6 Monate verlängert bekommen. Zeitraum 01 Feb - 31.August


    Laut MTV § 4 hätte er Anspruch auf eine unbefristete Vertragsänderung auf seinen Wunsch, wenn er 20 % mehr Arbeit als vertraglich vereinabrt leistet. Vorrausetzung er ist Gewerkschafter.


    Wie seht ihr das? habt ihr solche Fälle schon mal erlebt bzw. solche Änderungen wurden tatsächlich vorgenommen ?


    Bitte um konstruktive Antworten.


    Danke.

    Hallo,


    wir haben spätestens nächstes Jahr BR Wahlen.
    bevorzugt soll es Persönlichkeitswahl sein, sofern niemand eine zusätzliche Liste einreicht.


    Meine Frage:
    Wenn wir alle Kandidaten auf eine Liste schreiben, muss dann jeder auf dieser Liste Stützunterschriften
    holen, oder reicht es wenn dann einer losgeht und für die ganze Liste Unterschriften holt ?


    Vielen Dank,


    solidarische Grüße!


    Timotheus

    Hallo zusammen,


    ich habe Fragen zu dem Thema "aushangpflichtige Gesetze". Im Netz habe ich einige Infos darüber erhalten z.B. dass u.a. folgende Gesetze aushangpflichtig sind:



    • Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 1 ArbZG)
    • Beschäftigtenschutzgesetz (§ 7 BeschSchG)
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 47 JArbSchG)
    • Mutterschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 MuSchG)
    • Vorschriften über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, insbesondere die §§ 611 a, 611 b, § 612 BGB sowie § 61 b ArbGG



      1.) Wer ist dafür verantwortlich, dass sie ausgehängt werden ? Nur Arbeitgeber oder auch der BR ?


      2.) Welches Gesetz bestimmt, welche Gesetze aushangpflichtig sind ? bzw. gibt es eine konkrete Liste mit den aushangpflichtigen Gesetzen ?




      Vielen Dank für die konstruktiven Antworten.


      Frohes schaffen,


      Timotheus




      So wir Ihr von den Menschen behandelt werden möchtet, so behandelt sie auch. (Mt.7,12)

    Hallo zusammen,


    wir hatten gerade Neuwahlen und sind 9 BR Mitglieder.
    Der alte BR hatte die BR Sitzungen so organisiert, dass
    das die 9 Mitglieder nur 2 x im Monat BR Sitzungen haben.


    Das 5 er GRemium hat sich allerdings wöchentlich getroffen.


    Wir empfinden das alle gewählten BR Mitglieder an den wöchentlichen BR Sitzungen
    teilnehmen sollen. Damit gleicher Kenntnisstand und auch Abläufe allen bekannt ist.


    Der AG meinte dass wir gesetzlich verpflichtet wären einen Betriebsaussschus zu bilden
    und dem die Arbeiten aufzutragen zu hätten. Einen Ausschuss haben wir bei der konst.
    Sitzung gebildet.


    Es geht dem AG darum, dass nicht soviele BR MItglieder immer von der Arbeit fern sind, denke ich...


    Wie sieht der genaue Rechtslage aus ?


    Danke für gute Antworten.


    Herzliche GRüße
    Timotheus


    PS: Schulungen sind darüber hinaus geplant.

    Hallo liebe Forum Mitglieder,


    wir hatten gerade Neuwahlen und stehen vor einem Neustart und Neustrukturierung im BR.
    Ich selbst bin als BR Vorsitzender neugewählt worden. Zusätzlich haben wir 5 neue im BR.
    Die entsprechenden Schulungen haben wir schon bei poko rausgesucht, aufgrund guter Erfahrungen.


    Der AG sagte uns das Schulungen ok seien, aber er will lieber das wir das als Inhouse Seminar machen.
    Natürlich geht es um Kostenersparnis.
    Wir hatten uns beraten und empfinden das nicht als sehr fruchtbringend und lehrreich im eigenen
    geschult zu werden. Viel Ablenkung Kopf nicht frei kriegen etc.


    IM BetrVG habe ich darüber noch nichts gefunden, aber ich verstehe es so, das wir den Spielraum haben
    ist doch richtig oder ?


    Der AG kann das ja vorschlagen, aber wir enstcheiden doch letzendlich darüber ob wir aus berechtigten Gründen lieber zu externen Seminaren fahren, oder ?


    Über konstruktive Antworten freue ich mich.


    Herzliche GRüße
    Timotheus