Beiträge von Alexander B.

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    Erst einmal ein Danke für die Infos.


    Ok....dann habe ich das wohl falsch ausgedrückt. Mit den Wahlunterlage war folgendes gemeint:


    Wahlliste mit Anhang der Stützunterschriften
    Kopie des Wahlausschreibens


    Diese Unterlagen müsste der WV doch habe und soweit ich das richtig interprtiert habe, dürfte ich, wie auch jeder andere diese einsehen!?!?


    Zur Wahlliste habe ich jetzt die Information bekommen, dass es eine IG Metall Liste ist und diese keine Stützunterschriften benötigt, was wohl auch richtig so ist.
    Daraus ergibt sich dann ja auch automatisch eine Personenwahl. Diese ist auch vom BR auch gewünscht. Hat aber den Nachteil, dass einige Betriebsteile nicht im BR vertreten sind, da sie "nur" aus 50-60 Leuten bestehen und selbst eine geschlossene Wahl ihrer Kandidaten nicht ausreicht einen Mann in den BR zu bekommen. Dadurch bekommt man dort auch schwerlich an Infos, was nach meinem Empfinden so nicht in Ordnung ist.


    Gibt es da eine Möglichkeit, den Wahlmodus in diese Richtung zu modfizieren, dass jeder Betriebsteil ab einer bestimmten Größe wenigstens ein BR-Mitlied stellt?

    Hallo B.Ruhigend,


    ich habe mich die letzten Tage mit dem BetrVG und einigen Seiten im Netz zu Ablauf und Regeln der Betriebsratswahlen befasst.


    Daraufhin wollte ich mir dann diese Woche einfach mal Einsicht in unsere Wahlunterlagen nehmen. Rein aus Intresse, nicht um die Wahl anzufechten.
    Da ich aber niemanden vom WV erreichen konnte, habe ich jemanden aus dem Betriebsrat angesprochen, wo ich die Unterlagen einsehen könne. Ich habe ihm gesagt, das ich mich mit dem BetrVG beschäftigt hätte und dabei einige Fragen aufgekommen seinen.


    Zum einen wollte ich mich über das Wahlausschreiben informieren, worauf er mich fragte, was ich denn damit wohl meine. Nachdem ich es ihm erklärt habe, sagte er es habe wohl am schwarzen Brett gehangen und es seien 4 Seiten gewesen....da hat es aber nicht gehangen. Zumindest nicht sichtbar. Auch war keine Wählerliste ausgehängt.


    Daraufhin hat er mir eindringlich geraten, davon Abstand zu nehmen und niemanden aus dem Betriebsrat darum zu ersuchen. Das würde mir unheimliche Unannehmlichkeiten bereiten, da es mir so ausgelegt würde, dass ich ihnen etwas unterstellen möchte, um die wahl anzufechten.
    Wie schon gesagt liegt mir das fern.......selbst wenn ich es könnte. Denn an der Zusammensetzung des BR würde es nichts ändern. (Jeder bekommt den BR den er verdient/sich wählt)
    Genau so habe ich es ihm auch erklärt, worauf hin er versuchte noch eindringlicher zu werden und mir sagte, dass sie (der BR vorstand in Personalunion mit WV) sowieso wüßten, dass ich sie nicht gewählt hätte.


    Das empfinde ich als eine sehr fragwürdige Aussage, da ichdavon ausging, es handele sich um eine geheime Wahl. Und selbst wenn es so wäre, habe ich im BetrVG nirgends einen Passus gefunden, dass meine Rechte als AN in Abhängigkeit zur "richtigen" Wahl stehen. Dann kann man nur darauf hoffen seine Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt zu haben, sollte einmal die Unterstüzung des BR von Nöten sein!?!?


    Wenn ich das im BetrVG denn richtig verstanden habe, hat doch jeder AN das Recht diese Unterlagen einzusehen?


    MfG

    Hallo,


    ich habe mich hier auf Grund dieses Treads angemeldet.


    Es bieten sich mir hier interessante Informationen. Leider etwas zu spät für die jetzt schon gelaufenen Betriebsratswahlen, aber früh genug für die nächsten.


    Da sich daraus aber auch wieder neue Fragen ergeben haben, würde ich gerne wissen, ob es eine Stelle gibt bei der man sich umfassend über die Thematiken der Betriebsratswahl informieren kann?


    MfG