Anzahl Stützunterschriften bei BR Wahlen ?

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  • Hallo,


    ist das Gesetz richtig gedeutet, dass die jeweiligen Wahlvorschläge bei einer Personenwahl mit 3 Stützunterschriften auskommen ?


    Konkret, wenn die einzelnen Kandidaten sich zur Wahl aufstellen lassen möchten benötigen sie mindestens 3 Stützunterschriften auf ihrem Wahlvorschlag, richtig ? Das reicht aus ?




    "§ 14 Abs.4 BetrVG
    Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."




    Danke für die Antworten.


    Viele Grüße.

  • Das hängt von der Größe des Betriebes ab.


    Bei einer Betriebsgröße bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht es (mindestens) 2 Stützunterschriften.


    Bei 21 bis 60 wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht es (mindestend) drei Stützunterschriften.


    Bei 61 bis 999 Arbeitnehmer braucht es (mindestens) ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmeranzahl an Stützunterschriften.


    Ab 1000 Arbeitnehmer reichen 50 Stützunterschriften.




    Was mich aber stutzig macht, ist Dein Satz "Konkret, wenn die einzelnen Kandidaten sich zur Wahl aufstellen lassen möchten benötigen sie mindestens 3 Stützunterschriften auf ihrem Wahlvorschlag, richtig ? Das reicht aus ? "


    Falls es sich hier nicht um das vereinfachte Wahlverfahren (Kleinbetrieb) handelt, dann sind solche Einzelkandidaten jeweils eine Liste mit einer Person und es gibt Listenwahl. Das ist Dir klar?

  • danke für deine Infos.


    wir sind ein Betrieb mit ca. 300 Mitarbeitern un ein 9er Gremium.


    Wenn wir Personenwahl machen und wir haben z.B. 30 Mitarbeiter die sich aufstellen


    lassen wollen, wie funktioniert das dann mit der 1/20 Regelung ?


    Irgendwann gibt es ja keine Stützer mehr, da jeder ja nur einmal seine Stützunterschrift geben kann...??


    Wenn ich mir das gestz anschauen


    "§ 14 Abs.4 BetrVG
    Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein




    könntes sein, dass die 1/20 Regelung eine "kann" und nicht eine Muss Regel ist,


    und mindestens 3 Unterschriften ausreichen ?




    danke für deine nützlichen Antworten.

  • Timotheus,


    ob es bei einem Betrieb von 300 Arbeitnehmern zu Personen- oder Listenwahl kommt, das hängt davon ab, ob eine oder mehrere (gültige) Listen beim Wahlvorstand eingehen. Geht nur eine Liste ein, so gibt es Personenwahl, gehen mindestens zwei Listen ein, dann gibt es Listenwahl.


    Jede Liste braucht ihre Stützunterschriften.


    Bei Euch würde das also bedeuten, dass wenn nur eine Liste eingeht (auf der alle 30 Kandidaten drauf stehen), dann muss diese 15 Stützunterschriften tragen (sollte bei 30 Kandidaten kein Problem sein) und es gibt Personenwahl.


    Gehen hingegen z.B. zwei Listen mit je 15 Bewerbern ein, so muss auch jede dieser beiden Listen 15 Stützunterschriften tragen und es kommt zur Listenwahl.


    Sollten aber 30 Listen mit je einem Kandidaten eingehen, dann muss jede dieser Listen ebenfalls 15 Stützunterschriften tragen (langsam wird es eng) und es gibt ebenfalls Listenwahl. Anders als bei der Personenwahl wo jeder Wähler so viele Stimmen hat, wie BRM zu wählen sind, hat hier jeder Wähler nur eine Stimme.




    Das "jedoch" im Gesetz ist eine logische "und-Verknüpfung". Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein (es sei denn eine der beiden folgenden Ausnahmen ist gegeben).

  • Hallo B.Ruhigend,


    Du schreibst:


    Bei Euch würde das also bedeuten, dass wenn nur eine Liste eingeht (auf der alle 30 Kandidaten drauf stehen), dann muss diese 15 Stützunterschriften tragen (sollte bei 30 Kandidaten kein Problem sein) und es gibt Personenwahl.


    Wie macht man das praktisch:


    bisher war es bei uns immer so, dass jeder Kandidat (für sich einzeln) im Betrieb seine Stützunterschriften geholt hat. Das würde eigtl. bedeuten, wenn es sagen wir mal 15 Kandidaten gibt 15 Einzelne Listen gewesen wären, da jeder alleine auf der Liste gestanden hat. Richtig?


    Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, kann man es auch so machen, dass man eine Liste macht, auf der man alle Kandiaten, die sich aufstellen lassen wollen (für Personenwahl) aufschreibt, z.B. 15 oder 20 Personen und dann geht einer mit dieser Liste durch das Haus und holt dann Stützunterschriften. Und dann brauch diese Liste dann 1/20 Stützunterschriften. Das würde ja das ganze ja für alle kandiaten deutlich vereinfachen.
    Wer entscheidet dann wer der Listenführer auf dieser Liste ist? Der ja dann diese Unterschriften einholen würde, richtig ?


    Solange niemand eine 2 Liste einreicht, weil man dann eine Listenwahl hätte. Und dann wäre es noch für die erste Liste wichtig in welcher Reihenfolge die Namen der Kandiaten stehen, wer entscheidet das wer die reihenfolge auf einer Liste festlegt ?


    Am demokratischten wäre natürlich eine Personenwahl, sodass der Wähler sich seine 9 Kandiaten für seinen BR auswählen kann. Also 9 Stimmen hat. Aber das entscheiden ja letzdenlich der Kanidaten.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Timotheus

  • bisher war es bei uns immer so, dass jeder Kandidat (für sich einzeln) im Betrieb seine Stützunterschriften geholt hat. Das würde eigtl. bedeuten, wenn es sagen wir mal 15 Kandidaten gibt 15 Einzelne Listen gewesen wären, da jeder alleine auf der Liste gestanden hat. Richtig?


    Richtig! 15 einzelne Listen und der Wähler hat nur eine Stimme!



    Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, kann man es auch so machen, dass man eine Liste macht, auf der man alle Kandiaten, die sich aufstellen lassen wollen (für Personenwahl) aufschreibt, z.B. 15 oder 20 Personen und dann geht einer mit dieser Liste durch das Haus und holt dann Stützunterschriften.


    Wenn man Personenwahl erreichen will, dann muss man das sogar so machen.



    Und dann brauch diese Liste dann 1/20 Stützunterschriften.


    Ja!



    Das würde ja das ganze ja für alle kandiaten deutlich vereinfachen.


    Zumindest das Stützunterschriften sammeln.



    Wer entscheidet dann wer der Listenführer auf dieser Liste ist?


    Das hängt davon ab, wie viel Basisdemokratie man zulässt. Vielleicht gibt es einen, der unter dem Motto "Lasst mich das mal machen!" alles an sich reißt, oder man sitzt in demokratischer Runde beisammen und entscheidet darüber.



    Der ja dann diese Unterschriften einholen würde, richtig ?


    Die Stützunterschriften muss nicht derjenige zwingend einholen, der der Listenvertreter ist.



    Solange niemand eine 2 Liste einreicht, weil man dann eine Listenwahl hätte.


    Genau!



    Und dann wäre es noch für die erste Liste wichtig in welcher Reihenfolge die Namen der Kandiaten stehen, wer entscheidet das wer die reihenfolge auf einer Liste festlegt ?


    Ja, über die richtige Platzierung, insbesondere für den Fall dass noch eine zweite Liste kommt, sollte man sich Gedanken machen. Wer die Reihenfolge festlegt hängt wieder vom Grad der Basisdemokratie ab.



    Am demokratischten wäre natürlich eine Personenwahl, sodass der Wähler sich seine 9 Kandiaten für seinen BR auswählen kann. Also 9 Stimmen hat. Aber das entscheiden ja letzdenlich der Kanidaten.


    Der Gesetzgeber hat die Listenwahl als Regel aufgestellt udn die Personenwahl als Ausnahme. Hat er damit einem weniger demokratischen Verfahren den Vorzug gegeben? Wenn man sich intensiver mit den beiden Wahlverfahren beschäftigt, dass stellt man fest, dass Personenwahl insbesondere gegenüber Minderheiten sehr unfair sein kann.

  • Hallo B.Ruhigend,


    vielen dank für deine Antworten. Hat mir/uns sehr geholfen bisher.


    Meine persönliche Meinung/Erfahrung ist, dass eine Personenwahl demokratischer ist,
    da die Wähler sich aus den Kandidaten ihren BR wählen können. Bei Listenwahl ist der Wähler doch sehr begrenzt mit einer Stimme.


    Ein habe ich noch :)


    Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, kann man es auch so machen, dass man eine Liste macht, auf der man alle Kandiaten, die sich aufstellen lassen wollen (für Personenwahl) aufschreibt, z.B. 15 oder 20 Personen und dann geht einer mit dieser Liste durch das Haus und holt dann Stützunterschriften.


    Du schreibst:


    Wenn man Personenwahl erreichen will, dann muss man das sogar so machen.


    Gibt es dazu ein Gesetz bzw. kannst du mir schreiben wo ich das finden kann ?




    Danke.

  • Thimotheus,


    in einem "homogenen" Betrieb ist die Personenwahl sicherlich sinnvoll.


    Nimm aber mal einen Betrieb in dem es zwei abgegrenzte Gruppen (z.B. Angestellte/Arbeiter oder Deutsche/Ausländer). Jetzt nehmen wir Deinen 300 Mann Betrieb, davon seien 250 der Gruppe A zugehörig und 50 der Gruppe B. Es sind 9 BRM zu wählen und es gibt von jeder Gruppe 20 Kandidaten. Jeder AN gehe wählen, nutzt sein Stimmrecht jeweils voll aus und wähle jeweils nur Angehörige seiner eigenen Gruppe.
    Bei Personenwahl entfallen somit 9 * 250= 2250 Stimmen auf die Angehörigen der Gruppe A und 9 ' 50 Stimmen auf Angehörige der Gruppe B. So bekommt jeder Kandidat der Gruppe A im Durchschnitt 112,5 Stimmen, während selbst ein Kandidat der Gruppe B der alle Stimmen dieser Gruppe auf sich vereinigen kann, nur 50 Stimmen bekommt. Ergebnis: 9 BRM von Gruppe A und 0 BRM von Gruppe B.
    Bei Listenwahl entfielen hingenen 250 Stimmen azf Liste A und 50 Stimmen auf Liste B. Somit wäre auch die Gruppe B mit einem BRM im BR vertreten .


    Die Personenwahl ist also auch hervorragend geeignet, Minderheiten zu unterdrücken.



    Gibt es dazu ein Gesetz bzw. kannst du mir schreiben wo ich das finden kann ?


    Ja, klar doch, zum Einen die WO und dann das BetrVG:


    § 14 (2) BetrVG: Mehrheitswahl (= Listenwahl) nur dnn, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird! Wenn jeder Bewerber seinen eigenen Wahlvorschlag einreicht, dann liegen mehrere Wahlvorschläge vor.


    § 6 WO: Hier ist beschrieben, wie eine Vorschlagsliste auszusehen hat. Insbesondere Absatz &; "Eine Verbindung von Vorschlaglisten ist unzulässig." Aber genau solch eine Verbindung würde der Wahlvorstand ja vornehmen, wenn er aus den Einzellisten eine Gesamtliste kreieren würde.



    Wenn Du versuchst, die Einzellisten zu einer Gesamtlsite zusammenzuführen, wirst Du in der WO immer wieder Stellen finden, die nicht "passen". Wie willst Du das z.B. mit dem Kennwort auf dem Stimmzettel (§ 11 der WO) regeln?




    Und noch ein weitere Denkanstoß: Nimm an, Dein WV hat jetzt 20 solcher Einmannlisten bekommen und nun taucht eine weitere Liste auf, auf der zwei Kandidaten stehen. Was dann? Wie führst Du dann die Wahl durch?



  • Hallo,


    ja wir sind ein homogener Betrieb und halten viel von Gleichbehandlung.
    bei uns gibt es GOTT sei dank, keine starke oder schwachen Gruppen, bisher.


    Deshalb macht es in unseren Betrieb sehr viel Sinn, Personenwahl durchzuführen, meiner Einschätzung.
    das äußern auch viele Mitarbeiter, dass sie dies am demokratischsten finden. Die Gefahr Minderheiten zu unterdrücken besteht dato nicht.


    Vielen Dank an dieser Stelle für deine aufschlussreichen Antworten, sehr hilfreich.


    Viele GRüße!

  • Hallo,


    ich habe mich hier auf Grund dieses Treads angemeldet.


    Es bieten sich mir hier interessante Informationen. Leider etwas zu spät für die jetzt schon gelaufenen Betriebsratswahlen, aber früh genug für die nächsten.


    Da sich daraus aber auch wieder neue Fragen ergeben haben, würde ich gerne wissen, ob es eine Stelle gibt bei der man sich umfassend über die Thematiken der Betriebsratswahl informieren kann?


    MfG

  • Hallo B.Ruhigend,


    ich habe mich die letzten Tage mit dem BetrVG und einigen Seiten im Netz zu Ablauf und Regeln der Betriebsratswahlen befasst.


    Daraufhin wollte ich mir dann diese Woche einfach mal Einsicht in unsere Wahlunterlagen nehmen. Rein aus Intresse, nicht um die Wahl anzufechten.
    Da ich aber niemanden vom WV erreichen konnte, habe ich jemanden aus dem Betriebsrat angesprochen, wo ich die Unterlagen einsehen könne. Ich habe ihm gesagt, das ich mich mit dem BetrVG beschäftigt hätte und dabei einige Fragen aufgekommen seinen.


    Zum einen wollte ich mich über das Wahlausschreiben informieren, worauf er mich fragte, was ich denn damit wohl meine. Nachdem ich es ihm erklärt habe, sagte er es habe wohl am schwarzen Brett gehangen und es seien 4 Seiten gewesen....da hat es aber nicht gehangen. Zumindest nicht sichtbar. Auch war keine Wählerliste ausgehängt.


    Daraufhin hat er mir eindringlich geraten, davon Abstand zu nehmen und niemanden aus dem Betriebsrat darum zu ersuchen. Das würde mir unheimliche Unannehmlichkeiten bereiten, da es mir so ausgelegt würde, dass ich ihnen etwas unterstellen möchte, um die wahl anzufechten.
    Wie schon gesagt liegt mir das fern.......selbst wenn ich es könnte. Denn an der Zusammensetzung des BR würde es nichts ändern. (Jeder bekommt den BR den er verdient/sich wählt)
    Genau so habe ich es ihm auch erklärt, worauf hin er versuchte noch eindringlicher zu werden und mir sagte, dass sie (der BR vorstand in Personalunion mit WV) sowieso wüßten, dass ich sie nicht gewählt hätte.


    Das empfinde ich als eine sehr fragwürdige Aussage, da ichdavon ausging, es handele sich um eine geheime Wahl. Und selbst wenn es so wäre, habe ich im BetrVG nirgends einen Passus gefunden, dass meine Rechte als AN in Abhängigkeit zur "richtigen" Wahl stehen. Dann kann man nur darauf hoffen seine Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt zu haben, sollte einmal die Unterstüzung des BR von Nöten sein!?!?


    Wenn ich das im BetrVG denn richtig verstanden habe, hat doch jeder AN das Recht diese Unterlagen einzusehen?


    MfG

  • Daraufhin wollte ich mir dann diese Woche einfach mal Einsicht in unsere Wahlunterlagen nehmen.


    Einsicht in die Wahlunterlagen kannst Du nicht nehmen.



    Nachdem ich es ihm erklärt habe, sagte er es habe wohl am schwarzen Brett gehangen und es seien 4 Seiten gewesen....da hat es aber nicht gehangen. Zumindest nicht sichtbar.


    Das darf nicht sein. Vom Zeitpunkt der Einleitung der Wahl bis zum Ende der Stimmabgabe hat das Wahlausschreiben auszuhängen.



    Auch war keine Wählerliste ausgehängt.


    Die hat auch nicht auszuhängen, sondern nur auszuliegen. Wo sie ausliegt (z.B. beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes) ergibt sich aus dem Wahlausschreiben.

  • Erst einmal ein Danke für die Infos.


    Ok....dann habe ich das wohl falsch ausgedrückt. Mit den Wahlunterlage war folgendes gemeint:


    Wahlliste mit Anhang der Stützunterschriften
    Kopie des Wahlausschreibens


    Diese Unterlagen müsste der WV doch habe und soweit ich das richtig interprtiert habe, dürfte ich, wie auch jeder andere diese einsehen!?!?


    Zur Wahlliste habe ich jetzt die Information bekommen, dass es eine IG Metall Liste ist und diese keine Stützunterschriften benötigt, was wohl auch richtig so ist.
    Daraus ergibt sich dann ja auch automatisch eine Personenwahl. Diese ist auch vom BR auch gewünscht. Hat aber den Nachteil, dass einige Betriebsteile nicht im BR vertreten sind, da sie "nur" aus 50-60 Leuten bestehen und selbst eine geschlossene Wahl ihrer Kandidaten nicht ausreicht einen Mann in den BR zu bekommen. Dadurch bekommt man dort auch schwerlich an Infos, was nach meinem Empfinden so nicht in Ordnung ist.


    Gibt es da eine Möglichkeit, den Wahlmodus in diese Richtung zu modfizieren, dass jeder Betriebsteil ab einer bestimmten Größe wenigstens ein BR-Mitlied stellt?

  • Wahlliste mit Anhang der Stützunterschriften


    Du meinst die Vorschlagsliste(n) mit den Stützunterschriften?


    Die Vorschlagslisten müssen fristgerecht vom Wahlvorstand veröffentlicht werden. Ein Einsichtsrecht in die Original und die Stützunterschriften hast Du nicht.



    Kopie des Wahlausschreibens


    Das Wahlausschreiben muss aushängen, von der Einleitung der Wahl bis zum Ende der Stimmabgabe (oder Bekanntgabe des Wahlergebnisses, da bin ich mir im Moment nicht ganz sicher).



    Hat aber den Nachteil, dass einige Betriebsteile nicht im BR vertreten sind, da sie "nur" aus 50-60 Leuten bestehen und selbst eine geschlossene Wahl ihrer Kandidaten nicht ausreicht einen Mann in den BR zu bekommen. Dadurch bekommt man dort auch schwerlich an Infos, was nach meinem Empfinden so nicht in Ordnung ist.


    Dann müssen diese Betriebsteile halt eine eigene Liste machen.



    Gibt es da eine Möglichkeit, den Wahlmodus in diese Richtung zu modfizieren, dass jeder Betriebsteil ab einer bestimmten Größe wenigstens ein BR-Mitlied stellt?


    Nein!

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