Haftung bei grober Fahrlässigkeit - 100 %

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  • Hallo,


    ich kann mich nicht mehr so ganz an das Haftungsmodell entsinnen.


    Die Verfahrensweise bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit kenne ich.Wenn ich mich recht erinnere, ist man bei Vorsatz voll dabei. Gilt dies eigentlich auch bei grober Fahrlässigkeikt ? Wir hatten einen Messeauftritt und ein Mitarbeiter hat die Geldbörse mit den Spesengeldern und Notfallzulagen unverschlossen in den Schrank gelegt.. Das muss wohl jemandem aufgefallen sein; lange Rede - kurzer Sinn:: Das Geld ist weg.


    Der Arbeitgeber ist ganz klar der Meinung, dass hier keine mittlere, sondern auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit gegeben sei > er kommentierte seine Ansicht mit " Das geht gar nicht > Geld hat immer am Mann zu bleiben ". Ich glaube, dass ein Arbeitsrichter nicht sonderlich anders argumentieren würde, vor allem weil es hier um einen Betrag von ca 1350 € ging.



    Hat jemand von Euch auch schon einmal mit etwas ähnlichem zu tun gehabt ?


  • Hallo Rita,
    in eurem Fall würde ich ebenfalls von grober Fahrlässigkeit ausgehen.


    Grobe Fahrlässigkeit;


    1. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, wenn das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte und wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.


    2. Bei grober Fahrlässigkeit handelt es sich um eine Sorgfaltspflichtverletzung in ungewöhnlich hohem Maße, wobei eine grobe und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung gegeben sein muß, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB erheblich übersteigt.
    Gruß
    bj

  • Hallo Rita,


    das war leider wirklich nicht klug von dem Kollegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter hier bei grober Fahrlässigkeit landet, halte auch ich durchaus für real.


    Die neuere Rechtsprechung gelangt indes nicht in allen Hällen zur vollen Haftung. In diesen Fällen ist auch immer an ein Mitverschulden iSv § 254 BGB zu denken. HIer sind Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer vielleicht zu sehr unter Druck gesetzt worden ist oder der Arbeitgeber seinerseits auch hätte VOrkehrung treffen müssen/können, damit es zu Vorfällen dieser Art gar nicht erst kommt.


    Gruß


    Sascha

  • Hallo Rita,


    tut mir Leid für deinen Kollegen, aber da muss ich mich meinen Vorrednern anschließen: Wenn das nicht eine außerordentliche Verletzung der jedem einleuchtenden Sorgfalt ist, was dann?
    Die Frage, ob deinem AG zuzustimmen ist, wenn er behauptet, das Geld hätte ununterbrochen mit sich geführt werden müssen, sei mal dahingestellt. Aber dass der Schrank abzuschließen gewesen ist, dürfte wohl jedem einleuchten...


    Grüße, Jörn

  • Stimmt ...


    Ich kann zwar verstehen, dass man sich im Stress vielleicht ander verhält als man es sonst pflegt. Aber würde man sein eigenes Portemonaie ebenso einfach irgendwo hinlegen ?


    Ich würde diese Frage mit "Nein" beantworten wollen ...


    MfG


    Horst

  • Hallo,


    insofern zwar bedauerlich aber immerhin noch besser als die Konstellation, in der dem Mitarbeiter unterstellt wird, er habe das Geld selber eingesteckt und benutze den "angeblichen" Diebstahl lediglich als Vorwand für die eigene Bereicherung. In diesem Falle käme sodann die verhaltensbedingte Kündigung gleich hinterher ...


    Ich habe das bei einem Kollegen in der Vergangenheit schon erlebt; die Kündigung wurde nicht ausgesprochen ; aber wahrscheinlich auch nur deshalb weil so viele Kollegen für diesen Mann die Hand ins Feuer gehalten haben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    denkbar wäre es, das Geld ist weg; es gibt keine Zeugen ; und wenn die Börse nicht wieder auftaucht, hat man auch keinerlei weitere Anhaltspunkte. Als Arbeitnehmer steht man in einer solchen Situation ganz schön schlecht da. Vor allem hier ist es dann wichtig, immer bei den vollen 100% der Wahrheit zu bleiben. Wenn man sich in einer solchen Lage dann auch noch in Widersprüche verzettelt, sieht es ziemlich schwarz aus.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    das ist aber einmal eine üble Masche. Aber es heisst ja nicht ohen Grund: Wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen .


    Da bleibt nur zu hoffen, dass sich im Nachhinein noch Zeugen finden .


    MfG


    Horst

  • Hallo,


    kleines Feedback von meiner Seite aus : Es gibt eigentlich nichts neues - der Kollege sieht ein, dass es nicht so ganz gecschickt von ihm war, die Geldbörse liegen zu lassen. So wie es aussieht, wird er den entstanden Zahlen wohl "freiwillig" aus eigener Tasche bezahlen.


    LG


    Rita

  • Hallo Rita,


    das ist ne bittere Geschichte ; aber wir hier auch schon gesagt wurde: Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, dann lässt sich nicht mehr das allermeiste daran ändern .


    Ich hoffe einmal, dass die Kollegen jetzt nicht auch noch ganz getreu dem Motto: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, auch noch allzusehr darauf herumreiten.



    Gruß,


    Sascha

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