ich kann mich nicht mehr so ganz an das Haftungsmodell entsinnen.
Die Verfahrensweise bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit kenne ich.Wenn ich mich recht erinnere, ist man bei Vorsatz voll dabei. Gilt dies eigentlich auch bei grober Fahrlässigkeikt ? Wir hatten einen Messeauftritt und ein Mitarbeiter hat die Geldbörse mit den Spesengeldern und Notfallzulagen unverschlossen in den Schrank gelegt.. Das muss wohl jemandem aufgefallen sein; lange Rede - kurzer Sinn:: Das Geld ist weg.
Der Arbeitgeber ist ganz klar der Meinung, dass hier keine mittlere, sondern auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit gegeben sei > er kommentierte seine Ansicht mit " Das geht gar nicht > Geld hat immer am Mann zu bleiben ". Ich glaube, dass ein Arbeitsrichter nicht sonderlich anders argumentieren würde, vor allem weil es hier um einen Betrag von ca 1350 € ging.
Hat jemand von Euch auch schon einmal mit etwas ähnlichem zu tun gehabt ?