Hallo
Ich bin Stellvertreterin unseres JAV (Nur ein Mitglied), werde aber nie zu den BR-Sitzungen eingeladen, obwohl dies doch gesetzlich vorgeschrieben ist. Was kann ich dagegen tun?
Danke,
eure Irina
Hallo
Ich bin Stellvertreterin unseres JAV (Nur ein Mitglied), werde aber nie zu den BR-Sitzungen eingeladen, obwohl dies doch gesetzlich vorgeschrieben ist. Was kann ich dagegen tun?
Danke,
eure Irina
Nabend Irina,
also, zunächst einmal gilt es, sich an den BR zu wenden. Auch, wenn es in eurem Fall wirklich komisch erscheint, könnte alles ein Missverständni sein und sich alles leicht klären lassen...
Nabend Irina,
also, zunächst einmal gilt es, sich an den BR zu wenden. Auch, wenn es in eurem Fall wirklich komisch erscheint, könnte alles ein Missverständni sein und sich alles leicht klären lassen...
Danke für den Ratschlag.
Was mache ich denn, wenn die nicht reagieren und mich wieder nicht einladen?
Hallo Irina,
wenn da wirklich gar nichts passiert, würde ich den BR-Vorsitzenden mal freundlich auf den §23 I BetrVG hinweisen.
Grüße,
Jörn
Hmmmja, das ist natürlich drastisch. Werde ich aber auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.
Lieben Dank euch beiden
Irina
Hallo irina,
hast Du denn das Gefühl, dass Du "einfach nur" vergessen worden bist, oder dass jemand etwas gegen Dich hat ?
Gruß,
Lorenz
Weiß der BR-Vorsitzende von der Verhinderung des JAV? Wenn der BR-Vorsitzende nicht erfährt, daß jemand abwesend sein wird, kann er auch keinen Stellvertreter laden. Dies gilt m.E. nicht nur für die Ladung von BR-Mitgliedern und deren Ersatz, sondern auch bei der JAV, Schwerbehindertenvertreter etc.
Gruss
Björn
Doch klar: Unser JAV hat seine Abwesenheit immer schriftlich angekündigt. Daran kann es nicht gelegen haben.
Hallo,
wenn wiederholt gegen die Hinzuziehungspflicht verstoßen worden ist, könnte ein Verstoß gegen § 23 I BetrVG vorliegen. Wurden in den SItzungen unter Umständen Punkte behandelt. Andererseits ist aber auch anerkannt, dass durch diesen Verstoß die Beschlüsse des BR nicht unwirksam werden.
Gruß,
Stelko
Hallo
Ich bin Stellvertreterin unseres JAV (Nur ein Mitglied), werde aber nie zu den BR-Sitzungen eingeladen, obwohl dies doch gesetzlich vorgeschrieben ist. Was kann ich dagegen tun?
Danke,
eure Irina
Moin,
bestehen Streitigkeiten über ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung oder die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen, kann darüber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (§ 80 ArbGG) gestritten werden. Ein solches Verfahren kann von denjenigen, die ein Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, wie auch vom Arbeitgeber eingeleitet werden.
Gruß
bj
Hallo bj,
Danke für dein Antwort. Ich habe gestern mit unserem JAV darüber gequatscht und eigentlich wollen wir den Weg über das Gerict nicht gehen. Wir haben angst das dadurch die Stimmung zwischen BR und JAV viel schlechter wird. andererseits geht es so nicht weiter, deshalb werden wir den BRV mal unter 4 Augen fragen wieso da nie was kommt. Bin gespannt was dabei rauskommt.
Danke allen für eure Hilfe!
Irina
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