Überstundenabbau / MA ins Frei schicken

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  • Hallo zusammen,


    ich wurde gestern von von mehreren MA angesprochen, ob es eine generelle Regelung gibt über den Umgang mit Überstunden wenn auf der Arbeit nicht viel los ist. Zur Information, ich bin BR in einem Krankenhaus.
    Wenn also auf Station wenig zu tun ist und Ma sehr viele Überstunden aufgebaut haben als die Stationen brechend voll waren, kann die Stationsleitung MA ins Frei schicken? Wenn ja unter welchen Bedingungen? Wieviele Tage vorher muß der MA es gesagt bekommen usw.......


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe,


    Gruß Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    wenn sich der Arbeitgeber die Möglichkeit offenhalten will, Überstunden anzufordern, so ist zumindest eine Regelung im Arbeitsvertrag erforderlich . Erforderlich ist diese nicht, wenn dazu sowieso schon einer für die Branche verbindlich erklärten Tarifvertrag etwas geregelt worden ist.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    prinzipiell gilt: Für den Abbau von Überstunden gibt es keine gesetzliche Grundlage.


    Sofern der AG sich an die schon von Jost genannten Bedingungen hält, kann man nur auf folgende Weise versuchen, hier Einfluss zu nehmen:


    1.) Habt Ihr einen Dienstplan ? :Sobald dieser existiert, hat der Arbeitgeber sein Recht in Bezug auf die Bestimmung der Arbeitszeit verwirkt und kann diese nicht mehr nachträglich abändern , Sonderfälle, Notfälle einmal abgesehen ..


    2.) BIlliges Ermessen: nach § 315 BGB> diesen Grundsatz hat der AG bei der Ausübung des ihm zustehenden Weisungsrechtes zu beachten. Dies gilt auch in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung. Ankündigungen von Freizeit müssen daher wenn es denn möglich ist, rechtzeitig angekündigt werden, wobei der Begriff der Rechtzeitigkeit sich wiederum auf die Umstände des einzelnen Falles bezieht

  • Hallo,


    schade eigentlich, dass einen der Gesetzgber hier so im Regen stehen lässt. Es ist heute doch schon fast nahezu der Normalfall, dass man seine Überstunden gar nicht mehr ausgezahlt bekommt sondern sie vielmehr abfeiern muss. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Mitarbeiter durch einen gut gestalteten Tarifvertrag geschützt sind.


    Gruß,


    Riko

  • Hallo Riko!


    Auch ein Untätigwerden (zB des Gesetzgebers) kann ja durchaus eine gewisse Aussage beinhalten: Wenn der Gesetzgeber die von dir angesprochene Praxis wahrnimt, aber nicht gesetzlich regelt, dann sieht er mglicherweise keine Notwendigkeit dazu: Überstunden sind ja im Grunde aus dem Feierabend "entliehene" Arbeitsleistungen. Der Feierabend soll jedoch bekanntlich zur Enstpannung und Regeneration dienen. Da macht es doch durchaus Sinn, wenn der Gesetzgeber nichts dagegen tut, wenn die AG durch die Praxis dazu beitragen, dass AG als "Gegenwert" auch Freizeit bekommen...


    Grüße,
    dillan.

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