Guten Morgen!
Mal ne Frage: Vor dem Arbeitsgericht muss ja jeder seine Anwaltskosten selbst tragen. Gilt dies für alle Instanzen? Wie ist es denn, wenn der AN in Berufung geht?
Danke und Grüße,
Niko
Guten Morgen!
Mal ne Frage: Vor dem Arbeitsgericht muss ja jeder seine Anwaltskosten selbst tragen. Gilt dies für alle Instanzen? Wie ist es denn, wenn der AN in Berufung geht?
Danke und Grüße,
Niko
Hallo Niko,
dort gilt dasselbe.
Gruss aus Hameln
Chris
Sorry, Chris, aber das stimmt so nicht:
In der ersten Instanz haben die Parteien ihre Kosten selbst zu tragen, in der zweiten allerdings sieht es so aus, dass die verlierende Partei alle Kosten zu tragen hat.
Grüsse
Jörn
Da muss ich dem Jörn zustimmen.
Hier ist eine ganz gelungene Zusammenfassung des Themas (wie ich persönlich finde):
http://www.arbeitsrecht-ratgeb…tsgericht/content_03.html
Beste Grüße,
dillan.
Hallo,
danke für die Infos.
Ich dachte auch , dass jede Partei selber dabei ist. Worin liegt denn eigentlich der Grund, dass man im Grundsatz in der ersten Instanz immer und in den anderen Instanzen nur dann, wenn man verliert, zahlen muss ?
Das will irgendwie nicht in meinen Kopf rein
Carsten
Hallo,
die Überschrift ist in meinen Augen etwas missverständlich gewählt. Es geht hier wirklich nur um die Anwaltskosten und eventuelle Säumniszuschläge. Diese Verteilung ist auf die Geschicht der Arbeitsgerichtsbarkeit zurückzuführen. Früher war es so gut wie Standard, dass der Arbeitnehmer sich selber vertritt ( was auch heute noch bei den Arbeitsgerichten; nicht aber den Landesarbeitsgerichten, möglich ist) oder sich durch Verbände oder Verteter der Gewerkschaften vertreten ließ. Da die Arbeitnehmer diesbezüglich Mitgliedsbeiträge zahlten, wat im Falle eines Rechtsstreites die Vertretung frei. Aus diesem Grund fielen auf der Arbeitnehmerseite keine Anwaltshonrare an. Bei Wikipedia.de ist zudem erwähnt, dass es sogar einmal Zeiten gegeben hat, in denen Rechtsanwälte in arbeitsrechtlichen Bagatellfällen generell keine Rechtsvertretung vornehmen durften.
Schönen Gruß,
Sascha
Hallo,
ja, der Thread ist wirklich ein wenig missverständlich. Er zeigt aber auch die Sichtweise der meisten Personen im Betriebsratswesen : Die einzelnen KOstenpunkt werden allzugerne mit diesem Sammelbegriff vermengt.
Sorry, nicht persönlich nehmen,
Jost
Sorry, nicht persönlich nehmen,
Jost
Hallo Jost,
falls du mich damit gemeint hast: Ist nicht passiert!
Danke an alle für die Antworten und Erläuterungen und ein sonniges Wochenende!
Gruss
Niko
Hallo,
dann bin ich ja beruhigt .
In Deinem Beitrag ist ja auch alles korrekt ausfgedröselt worden
Viele Grüße,
Jost
Hallo,
ich finde es aber gut, dass Ihr euch noch einmal so eine Mühe gemacht habt, die einzelnen Kostenpunkt so auseinanderzuhalten. Ich zum Beispiel war nämlich der Meinung, dass mit "Prozesskosten" wirklich alles gemeint sei .
Aber jetzt weiß ich ja Bescheid
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