Beiträge von Chris_Bauer

Hallo,

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    Da hast du zwar recht, Camillo, aber ich für meinen Teil habe erhebliche Bedenken, dass die Richter in Hamm da anders urteilen werden. Gerade im Arbeitsrecht fließt ja doch überdurchschnittlich häufig auch die Moralvorstellung der richter in das urteil mit ein...


    Gruiss, Chris

    Hallo Zusammen,
    da gilt § 13 II Nr.2 BetrVG: es ist ein neuer BR zu wählen; Zeitpläne findest Du hier: [/font][font='&quot']http://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrats-Know-How/BR-Wahlen/Muster-Formulare-zur-BR-Wahl[/font]



    Die 10 Wochen hast Du
    wahrscheinlich in § 16 BetrVG gelesen: § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: „Spätestens
    10 Wochen vor dem Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats“ Das betrifft Euch aber
    nicht, da ihr unverzüglich Betriebsratswahlen einzuleiten habt.






    Der scheidende
    BR muss einen Wahlvorstand bestellen, der dann unverzüglich die Wahl
    einzuleiten hat, § 18 BetrVG.



    Ich hoffe, die Antwort kommt nicht zu spät.


    Viele Grüße,


    Chris

    Hallo Zusammen,



    da hab ich mal eine Rückfrage: Besteht im Betrieb eine
    Betriebsvereinbarung bzw. ein Entlohnungssystem? Es gibt im BetrVG verschiedene
    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei dem Thema. Einmal gibt es § 87 I Nr. 10
    BetrVG; da geht es um die
    Ausgestaltung und Planung eines Systems, nach dem die Vergütung im Betrieb
    bestimmt werden soll und dann gibt es noch § 99 BetrVG; da geht es um die
    Anwendung eines Entgeltsystems auf einen einzelnen Arbeitnehmer. Ist nicht eins
    davon einschlägig?



    Viele Grüße,


    Chris

    Hallo Zusammen,



    ich bin zwar neu hier, habe aber gleich eine Rückfrage: § 44
    BetrVG regelt Betriebsversammlungen. Bei der Frage von Rita ging es aber doch
    um die Betriebsratssitzung, oder? Und die sollen nach § 30 I BetrVG in der
    Regel während der Arbeitszeit stattfinden.



    Im Fitting habe ich zu § 30 BetrVG in Randnummer 6 folgenden
    Passus gefunden:



    Wird in mehreren Schichten gearbeitet und gehören die
    Betriebsratsmitglieder verschiedenen Schichten an, so wird jeweils für einen
    Teil der R-Mitglieder, die Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
    stattfinden müssen. In diesen Fällen haben die BR-Mitglieder nach § 37 III BetrVG
    Anspruch auf entsprechende bezahlte Arbeitsbefreiung oder, soweit dies nicht
    möglich ist, auf Vergütung der aufgewendeten Zeit.



    Hab ich das richtig verstanden, Rita?



    Viele Grüße,



    Chris