Hallo Zusammen,
ich bin zwar neu hier, habe aber gleich eine Rückfrage: § 44
BetrVG regelt Betriebsversammlungen. Bei der Frage von Rita ging es aber doch
um die Betriebsratssitzung, oder? Und die sollen nach § 30 I BetrVG in der
Regel während der Arbeitszeit stattfinden.
Im Fitting habe ich zu § 30 BetrVG in Randnummer 6 folgenden
Passus gefunden:
Wird in mehreren Schichten gearbeitet und gehören die
Betriebsratsmitglieder verschiedenen Schichten an, so wird jeweils für einen
Teil der R-Mitglieder, die Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
stattfinden müssen. In diesen Fällen haben die BR-Mitglieder nach § 37 III BetrVG
Anspruch auf entsprechende bezahlte Arbeitsbefreiung oder, soweit dies nicht
möglich ist, auf Vergütung der aufgewendeten Zeit.
Hab ich das richtig verstanden, Rita?
Viele Grüße,
Chris