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  • Hallo Nikolai,


    es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch. Ich habe eben auf die Schnelle z.B. das hier gefunden: http://www.umzug.info/sonderurlaub-umzug.html


    Mehr wirst Du für den Azubi nicht tun können, wenn nicht eine Eurer Betriebsvereinbarungen oder sogar ein für Euch gültiger Tarifvertrag den Urlaub vorsieht.


    Zu beachten ist IMHO auf jeden Fall, dass er nicht an Schultagen Urlaub nehmen kann.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    sorry, dass ich hier noch einmal so "doof" nachfrage. Umzug der Eltern; habe ich verstanden . Nur: Wohnt er selber denn auch noch bei den Eltern oder geht es hier darum, dass der Azubi als Familienmitglied eine kostenlose Arbeitskraft für die Durchführung des Umzuges sein soll ?


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    ich kenne mich mit den §§ leider noch nicht so gut aus. Aber ich bin schon lange genug Arbeitnehmer um die Antwort meines und wahrscheinlich auch die vieler anderer zu kennen: Nein ; außer vielleicht wenn es sich wirklich um einen herzzerreißenden Notfall handelt. Aber das ist ja meistens nicht so .

  • Hallo nikolaizet,


    das macht schon einen Unterschied. Wenn er nicht dort wohen würde, geht es ja sozuagen nicht um ihn selbst. In diesem Fall wäre es so, dass seine Eltern durch ihn lediglich eine Arbeitskraft gespart haben, die sie sonst womöglich über eine Umzugsfirma oder anderweitig hätten organisieren müssen. Da er nun sozusagen selber Betroffener ist, kann er versuchen, den Sonderurlaub beim Arbeitgeber durchzubekommen. Dazu ist erforderlich, dass es sich um ein dringendes Bedürfnis handelt. Der Arbeitgeber wird dem Azubi bei der ersten Anfrage sicherlich entgegnen, ob es nicht auch möglich ist, die ganze Sache nach Feierabend durchzuziehen oder ob es vielleeicht auch am Wochenende machbar ist. Wenn dem so sein sollte, steht ihm kein Anspruch auf Urlaub zu.



    Schönen Gruß,


    Stelko

  • Na ja, wenn dies die Voraussetzungen sind, kann der Arbeitgeber ja immer sagen, dass der Umzug außerhalb der Arbeitszeit noch zumutbar ist. Gibt es dazu irgendwelche Urteile, die Beispiele aufzeigen, wann die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht sind ? Wie ist es eigenlich, wenn man sich deshalb mit dem AG in die Haare bekommt, muss ich das dann beweisen - wie z.B. mit Bauplänen und Mengenangaben, evtl. noch mit einer Kalkulation, diie aufzeigt, in wieviel Stunden ich mit der Sache durch sein muss ?

  • Hallo RIKO,


    die Voraussetzungen für eine Freistellung sind hoch. Letztlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Möglichkeit die Verhinderung so zu beseitigen, dass er während der Arbeitszeit weiterhin zur Verfügung steht. Jenes liegt in der Sphäre des Arbeitnehmers und auch dieser hat entsprechendes zu beweisen. Im Fall von Umzügen wird man in puncto Zumutbakeit nicht weit kommen, denke ich. Man darf nicht vergessen, dass in diesen Fällen zumeist auch ein Tag Erholungsurlaub genommen werden könnte. Davon wird im Allgemeinen dann auch ausgegangen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • blackjack:
    Ganz so einfach liegt die Lage meines Wissens nach nicht, denn §616 BGB fordert ja, dass die Verhinderung "ohne sein Verschulden" stattgefunden hat, was bei einem Wochen vorher geplanten Umzug nicht zutreffend sein dürfte. Ist allerdings nur Mutmaßung, wenn du ein Urteil oder eine sonstige Quellenangabe hast, die deine Theorie belegt, dann lasse ich mich sehr gerne vom Gegenteil überzeugen...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Jörn,


    der in seiner Person liegende Grund kann z. B. Geburt, Sterbefall in der Familie, eigene Eheschließung, gesundheitspolizeiliche Untersuchungen in Lebensmittelbetrieben, Umzug, Gerichtstermin, Musterung, Gesellenprüfung, Hochzeit der Kinder, goldene Hochzeit der Eltern, Niederkunft der Lebensgefährtin sein.


    Geregelt im (Palandt) Kommentar zum § 616 BGB.


    Gbj

  • Hallo Blackjack,


    soweit hatte ich das verstanden, allerdings bin ich nach wie vor nicht so ganz überzeugt, ob das Verschulden, das ja nicht vorliegen darf, nicht möglicherweise darin gesehen werden könnte, dass der Azubi bzw dessen Eltern den Umzug nicht auf das vorherige oder spätere Wochenende gelegt haben.
    Ist sicherlich eine Frage des Einzelfalles.


    Grüße,
    Jörn

  • Na, das sieht dann doch gut aus für den Azubi! :P


    Grüße,
    Jörn



    PS@blackjack: Auch, wenn das scheinbar so herübergekommen sein könnte, wollte ich die Richtigkeit deiner Aussage nicht anzweifeln, sondern nur darauf hinaus, dass die Rechtslage unter Umständen nicht vollkommen eindeutig ist...

  • Hallo J.W.,


    das stimmt. Es gibt so einige Arbeitgeber, die das Arbeitsrecht erst bei den Gesellen ernst nehmen. Mit den Azubis verfährt man da meist ein wenig härter. Das wird auch oft hingenommen, wenn man noch die Hoffnung hat, übernommen zu werden

  • Das wird auch oft hingenommen, wenn man noch die Hoffnung hat, übernommen zu werden


    Das ist ein ganz eigenes Thema, bei dem ich sehr häufig das Gefühl habe, dass sich bei mir Schaum vor dem Mund anzusammeln droht...[damit meine ich natürlich die AG-Seite, der Azubi ist deren Willkür ja nahezu hilflos ausgesetzt]...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,


    die Problematik ist selbstredend nicht von der Hand zu weisen . Viele machen es nicht nur wegen der Übernahme sondern haben schon vorher resigniert und nehmen es nur aufgrund der Motivation hin, einen einigermaßen ruhigen Berufsalltag "genießen" zu können.


    Gruß,


    Sascha

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