Scheinküdigung und BR

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  • Hallo zusammen!
    ich habe mal ein recht prekäres Problem, bei dem mich interessieren würde, wie andere BRM vorgehen würden:
    Ein MA möchte in unmittelbarer Zukunft aus dem Betrieb ausscheiden, allerdings nur "offiziell". Hintergrund ist folgender: MA, die von sich aus kündigen, bekommen eine Sperrzeit, in der sie nicht wieder eingestellt werden können. Um diesem Schicksal zu entgehen, hat der MA also mt der Personalleitung gesprochen und sich mit ihr darauf geeinigt, dass ihm betriebsbedingt gekündigt werde. Und eben dieser Fall ist bei uns als BR auf dem Tisch gelandet, um über die Anhörung abzustimmen...
    Ich bin beileibe nicht der einzige in unserem BR, dem das ganze Bauchschmerzen verursacht. Wie seht ihr die Lage? Und rein hypothetisch: Wenn wir das ganze absegnen und die Sache auffliegt, was würde uns als BR drohen? [ich frage, weil mögliche Sanktionen ja ein gutes rgument wäre, um indiferenter BRM als mich davon zu überzeugen, dass das alles nicht ganz so eine gute Idee ist...]




    Besten Dank im voraus und Grüße,
    Ruben

  • Hallo Ruben,


    Ihr habt ja wie bei jeder Anhörung nach 102 drei Möglichkeiten:


    • Widerspruch
    • Schweigen
    • Zustimmung

    Das ist für die Durchführung ja nicht von Belang. Es ist ja nur für den Weiterbeschäftigungsanspruch im Falle der Kündigungsschutzklage relevant, kommt die nicht, ist Euer Votum egal.


    Ich würde wahrscheinlich auf Schweigen plädieren.


    Den zukünftigen (Ex-)MA kannst Du damit sowieso nicht beeinflussen, geschweige denn umstimmen.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Rothschild,


    ich würde mich an der juristischen Lage orientieren.


    Sollte es so sein, dass im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung die Kündigung gerechtfertigt wäre, würde ich zustimmen. Wenn die Rechtslage dieses nicht hergibt, würde ich widersprechen.


    Man darf nicht vergessen, dass KÜndugngsschutzprozesse sehr sehr viel Geld kosten können und in der VErgangenheit so manchem Unternehmen das Genick gebrochen haben. Darüber hinaus verstehe ich nich, warum die MAs ihrerseits kündigen wollen. Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Sperrzeiten sind nicht ohen Grund eingerichtet worden. Wenn man dagegen nicht einschreitet, besteht die Möglichkeit, dass man sich strafrechtlich gesehen an einem Sozialbetrug beteiligt.


    Mir wäre die Angelegenheit zu heikel. Für solche Machenschaften würde ich als BR nicht meinen Kopf hinhalten.


    Sorry für die Direktheit, aber das ist für mich in rotes Tuch,


    Lorenz

  • Hallo euch beiden!
    Schonmal vielen dank für eure beiträge...


    bjoern: Dass wir den MA damit nicht beeinflussen können ist auch eines der Argumente meiner BR-Kollegen, der Sache seinen Lauf zu lassen und zu schweigen. Ich für meinen Teil kann mich damit aber nur sehr schwer anfreunden, denn das ganze könnte sich ja wiederholen und dafür wäre dann ein sehr schlechtes Signal gesetzt...


    Lorenz: Nein, das mit der betriebsbedingten Kündigung wäre wirklich nur ein Manöver und wie ich schon sagte, sehe ich die Sache ähnlich wie du und finde das ganze auch überhaupt nicht unterstützenswert, was ich den anderen BRM auch unmissverständlich gesagt habe. Ich hatte vielmehr gefragt, weil mich interessiert, ob das ganze möglicherweise nicht auch strafrechtlich erheblich sein könnte oder so. in dem Fall würde glaube ich auch die (falsche) Solidarität mancher anderer BRM mit dem Kollegen vermutlich dann ein ende finden...

  • Hallo C.Reinhardt!


    Ein Betrug kommt hier nicht in Frage, denn dafür wäre u.a. eine Vermögensverfügung erforderlich seitens des Geschädigten und eine solche ist hier -wenn ich den Ausgangsbeitrag richtig deute- nicht ersichtlich. Auch darüber hinaus sehe ich auf Anhieb keine strafrechtlich relevanten Verstöße, was natürlich nicht heißt, dass das Verhalten in Ordnung wäre.
    Auf zivilrechtlicher Ebene wäre vielleicht zu erwägen, ob Sittenwidrigkeit oder ein Umgehungsgeschäft vorliegen, so dass Nichtigkeit eines oder beider Rechtsgeschäfte vorläge, aber das ist eine sehr schwierige Frage, die nur ein Anwalt oder ein sonstiger Volljurist beantworten kann...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    das hört sich sachlich recht fundiert an - aus diesem Grund möchte ich dieses auch nicht anzweifeln.


    Aber in einem anderen Fall ist davon ausgegangen worden, da die Agentur für Arbeit, wenn sie Kenntnis davon gehabt hätte, dass im konkreten Fall eigentlich die Sperrzeitenregelung Anwendung finden müsste, irrtümlich Geld an den Arbeitssuchenden gezahlt hat, obwohl sie ja eigentlich nicht zu verpflichtet gewesen wäre.


    Ich denke einmal, dass man aurf zivilrechtlicher Ebene nicht weiterkommt, da man sich hier eher im Bereich des öffentlichen Rechts wiederfinden würde. Aber auch dort kommen die ein anderen zivilrechtlichen Vorschriftn zumindest in analoger Form ja wieder zur Anwendung . Andererseits denke ich einmal dass der Schutzzweck der Norm in diesen Fällen nicht dazu reichen wird, die §§ 134, 138 BGB anzuwenden.


    Schöne Grüße,


    Sascha

  • Hallo zusammen,


    abgesehn davon, dass die Frist für die Kündigungsanhörung vorbei sein dürfte, bin ich nicht sicher, ob hier nicht von unterschiedlichen Dingen ausgegangen wird.


    Im Eröffnungspost war von einer Sperrzeit die Rede, in der der MA nicht wieder eingestellt werden kann.


    Dies kann aber mit der Sperrfrist wegen Arbeitslosengeld nichts zu tun haben, es kann sich nur um eine innerbetriebliche Regelung handeln.


    @Ruben: Was habt Ihr nun gemacht, bzw. wie ist es ausgegangen?


    Gruss
    Björn

  • Hallo Sascha,


    wenn es tatsächlich zu einer solchen Zahlung durch die Bundesagentur käme, läge oben erwähnte Vermögensverfügung und dann auch der Betrug vor, das stimmt. Derartige Pläne fielen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings vollkommen in den Bereich der Spekulation, wie ja Björn auch schon angedeutet hat (zumindest habe ich dein Posting so gelesen, Björn)...
    Übrigens: Ohne jetzt all zu sehr in rechtsphilosophische Fahrwasser abdriften zu wollen, muss ich zugeben, dass mich gerade sehr interessieren würde, worin du denn den Schutzzweck von §134 und §138 siehst, wenn nicht darin, sittenwidriges Verhalten von vornherein zu unterbinden?


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    wenn die Anwendung der beiden VOrschriften Deiner Ansicht nach so offenkundig ist, kannst Du mir dazu gerne einmal ein paar Urteile nennen.


    Nobody is perfect, ich schon einmal gar nicht, das weiß ich genau :) . Ich denke lediglich, dass nach dem SGB schon einige Vorschriften recht genau mit diesem Themenkreis beschäftigen. Ferner müssen gerade in diesem Bereich Vorschrfiten, die drastische Maßnahmen hervorrufen können, auch immer Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben ausgelegt werden. An erster Stellen wären hier Kollisionen mit dem Sozialstaatsprinzip zu nennen.


    Ich lasse mich baer auch gerne eines besseren belehren, so ist das ja nicht ;)

  • wenn die Anwendung der beiden VOrschriften Deiner Ansicht nach so offenkundig ist, kannst Du mir dazu gerne einmal ein paar Urteile nennen.


    Nobody is perfect, ich schon einmal gar nicht, das weiß ich genau :) . Ich denke lediglich, dass nach dem SGB schon einige Vorschriften recht genau mit diesem Themenkreis beschäftigen. Ferner müssen gerade in diesem Bereich Vorschrfiten, die drastische Maßnahmen hervorrufen können, auch immer Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben ausgelegt werden. An erster Stellen wären hier Kollisionen mit dem Sozialstaatsprinzip zu nennen.

    Hallo stelko!
    Ich hoffe, deine recht schroffe Reaktion hat nicht zu bedeuten, dass du dich durch mein Posting angegriffen gefühlt hast, das war nämlich mitnichten meine Intention. sollte dem doch so sein, tut mir dies leid...
    Auch ich bin natürlich nicht perfekt und spontan fallen mir zugegebenermaßen auch keine Urteile ein, die ich zur Stützung meiner Meinung heranziehen könnte. Ich wollte mit dem Posting eigentlich nur sagen, dass ich die Anwendung von §134 und §138 BGB als durchaus legitim empfände...
    Im übrigen haben wir glaube ich, ein wenig aneinander vorbei argumentiert...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo miteinander!


    Ich wollte euch mal kurz auf den neuesten (bzw abschließenden) Stand bringen, was die Angelegenheit anbelangt:
    Wir haben uns letztlich als BR dazu entschieden, zu der Sache zu schweigen. Von meiner Seite war das zwar ein "Kompromiss" mit Zähneknirschen, aber die Zahl derjenigen, die damit wohl nicht sooo große Probleme hatten, war eindeutig die Mehrheit.
    Naja...


    Beste Grüße,
    Ruben

  • Dienstag:
    Klar, die Sache stinkt gewaltig und ist auch denjenigen (ehemaligen) MA gegenüber unfair, die eben unter diese Sperrfrist gefallen sind. Der Mehrzahl der Kolleg(inn)en im BR ging es halt darum, dem MA nicht in den Rücken zu fallen. Naja, wie ich die Sache sehe habe ich ja schon kund getan, muss ich halt mit leben...


    Gruß,
    Ruben

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