Hallo, liebes Forum,
da ich mich mit dem Strafrecht nicht auskenne, wollte ich einmal folgenden Sachverhalt in diese Forum tragen in der Hoffnung, dass eine/r von euch vll. eine Antwort weiß:
Wenn ein GF regelmäßig
Kolleginnen und Kollegen "nahelegt", sie möchten doch Änderungsverträge unterschreiben, welche dann Klauseln
beinhalten, dass sie für die gleiche Bezahlung länger zu arbeiten ist o.ä.Weigern sich die betroffenen Kollegen/innen zu
unterschreiben, droht er mit Kündigung oder anderen Sanktionen...
Ist damit "schon" eine Nötigung (§240 StGB) verwirklicht? Kennt jemand zu der Frage irgendwelche Urteile, die hilfreich wären?
Besten Dank jetzt schon einmal und Grüße,
Peter