Hallo allerseits,
das OVG Münster hat am Anfang des Monats den Mitarbeitern der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum als auch Zigarettenpause verboten und damit eine s Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08 ). In unserem Kollegium hat dieses Urteil zu sehr lebhaften Diskussionen geführt. Welche Erfahrungen habt Ihr schon bzgl. dieses Themenkreises gesammelt ?