Thema: Rauchen während der Arbeit

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  • Hallo allerseits,


    das OVG Münster hat am Anfang des Monats den Mitarbeitern der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum als auch Zigarettenpause verboten und damit eine s Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08 ). In unserem Kollegium hat dieses Urteil zu sehr lebhaften Diskussionen geführt. Welche Erfahrungen habt Ihr schon bzgl. dieses Themenkreises gesammelt ?

  • Hallo allerseits,


    das OVG Münster hat am Anfang des Monats den Mitarbeitern der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum als auch Zigarettenpause verboten und damit eine s Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08 ). In unserem Kollegium hat dieses Urteil zu sehr lebhaften Diskussionen geführt. Welche Erfahrungen habt Ihr schon bzgl. dieses Themenkreises gesammelt ?

    Bei uns (Privatwirtschaft) wird (seit mehreren Jahren) draussen geraucht und dafür ausgestochen.
    Zwischenzeitlich ist zu diesem Thema eher ruhig. Allerdings bezahlt die Firma Dir auch ein Allen-Carr-Seminar im Wert von ca. 350,- Euro, damit Du zum Nichtraucher wirst. (Bestätigst Du drei Monate nach dem Seminar, dass Du nicht mehr rauchst, bekommst Du die Seminargebühr erstattet.)


    Gruss
    Björn

  • Hallo!
    Bei uns ist es so, dass es genau einen Pausenraum gibt und auch wenn das Nichtrauchergesetz uns Nichtraucher in der Theorie schützen soll, dann sieht die Realität doch so aus, dass immer irgendwer raucht und ein Informieren der Vorgesetzten nur mit einem Schulterzucken von deren Seite beantwortet wird...

  • Hallo!
    Bei uns ist es so, dass es genau einen Pausenraum gibt und auch wenn das Nichtrauchergesetz uns Nichtraucher in der Theorie schützen soll, dann sieht die Realität doch so aus, dass immer irgendwer raucht und ein Informieren der Vorgesetzten nur mit einem Schulterzucken von deren Seite beantwortet wird...

    Dafür hatten wir damals eine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung getroffen. In den Küchen (unsere Pausenräume) durfte von 11 bis 14 Uhr nicht geraucht werden. Da kam es zwar dazu, dass um 11 Uhr die Küche eingenebelt wurde, da alle nochmal dort waren, das hat sich aber eingependelt.
    Allerdings sind hier die Nichtraucher gefordert, die müssen es den Rauchern leider wieder und wieder erklären.
    Ein endloses Drama dass mit der Renovierung und dem Einbau von Rauchmeldern überall beendet und vor die Tür verlegt wurde, wobei uns Mitarbeitern das Rauchen direkt vor der Tür nicht gestattet ist. An der Stirnseite des Gebäudes ist bauartbedingt eine Art Vordach, dort wurde ein unauffälliger Säulenaschenbecher installiert.

  • Hallo!
    Bei uns ist es so, dass es genau einen Pausenraum gibt und auch wenn das Nichtrauchergesetz uns Nichtraucher in der Theorie schützen soll, dann sieht die Realität doch so aus, dass immer irgendwer raucht und ein Informieren der Vorgesetzten nur mit einem Schulterzucken von deren Seite beantwortet wird...


    Hallo C.Reinhardt,


    das ist schon ein starkes Stück von deinen Vorgesetzten. Wende dich auf jeden Fall damit an deinen AG direkt und/oder an den BR, insofern ein solcher vorhanden ist. Sollte das immer noch nicht helfen (was ich mir kaum vorstellen kann, denn zumindest der BR dürfte in aller Regel ein verständnisvolles Ohr für Anliegen dieser Art haben), dann müsstest du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, was ich im Gespräch mit dem AG auch erwähnen würde, wenn der sich unkooperativ geben sollte.


    Beste Grüße,


    Peter

  • Hallo,


    C.Reinhardt liegt richtig. Denn der Pausenraum gilt als Arbeiststätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Wenn dieser Raum sowohl von Rauchern als auch Nichtrauchern genutzt wird, muss er rauchfrei sein. Einen Anspruch auf einen eigenen Raucherpausenraum hat aber kein Mitarbeiter. Das BAG ist aber den Rauchern, die korrespondierend zu dieser Rechtslage im Freien rauchen (müssen) , ein wenig entgegengekommen. Auf dem Freigelände muss ein Unterstand, Vordach oder ähnliches installiert sein, damit es den Rauchern nicht aus die Kippe regnet ;)


    Nichts für ungut, liebe Raucher - aber das ist die Rechtslage, die Arbeitgeber bei der Auseinandersetzung mit diesem Themakreis zu beachten und auch einzuhalten haben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Dienstag,


    ich weiß zwar nicht, was Dich genau daran stört, wahrscheinlich so einiges . Wenn es um das Urteil geht, so kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Denn zumeist ist es so, dass die Raucherpause, wenn sie bezahlt wird, Arbeitszeit ist in der Nichtaucher keine Veranlassung haben, etwas anderes zu tun. Es gibt im Gegenzug ja keine Ausgleichspausen für NIchtraucher, sodass sie ja die "Dummen" wären, wenn sie nur aufgrund des Umstandes, dass Sie kein Verlangen danach haben, mal eben kurz eine rauchen zu gehen, weiter arbeiten.


    Wer, obgleich wieviel Zeit man am Arbeistplatz verbracht hat, am Ende des Tages mehr auf die Reige bekommen hat, ist sicherlich eine andere Frage. Das sehe ich ebenfalls so. Aber vor dem Gesichtspunkt der Arbeitszeit wäre alles anderen den Nichtrauchern gegenüber einfach nur ungerecht.

  • Hallo Lorenz,


    klar. Das kann ich als Raucher jetzt sicher nicht
    von der Hand weisen. Ich höre dieses Argument auch nicht zum erstern
    Mal. Aber ist es wirklich so, dass die Nichtraucher nie Pausen einlegen,
    über die man ebenso streiten könnte ? Irgendwie beisst sich die Katze
    da selber ;)

  • Hallo Dienstag,


    ich denke wir kommen so innerhalb der Diskussion nicht weiter. Ich denke auch einfach einmal, dass jeder Mensch damit anders umgeht. Jemand, der mit viel Stress im Büro zu kämpfen hat. ist vielleicht nach dem Genuß der Tabakware ausgeglichener und uU leistungsfähiger. Andererseits muss das nicht unbedingt so sein. Natürlich machen auch Nichtraucher mal Pause. Es geht ja auch nicht darum, den Raucher in diesem Thread als Pausenhai zu deklarieren. Nur ist es nun einmal so, dass man ja drinnen nicht mehr rauchen darf. Also muss man den Arebitsplatz für diese Tätigkeit verlassen. Das macht die Sache zumeist offensichtlicher und wird von vielen Teilen des Kollegiums anders wahrgenommen.


    Nichts für ungut,


    Sascha

  • Hallo,


    der eine Kollege raucht eine Zigarette, der andere isst einen Apfel. Beides sollte ausschließlich während den Pausenzeiten gesehen. Dann gibt es auch keinen Ärger innrhalb der Belegschaft. Das hat sich bis jetzt noch immer bewährt. Zumeist halten die Arbeitgber ihrerseits auch nicht sonderlich viel vom Rauchen während der eigentlichen Arbeitszeit. Auch dies sollte wohl bedacht sein.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • der eine Kollege raucht eine Zigarette, der andere isst einen Apfel.

    Naja, ob das so wirklich vergleichbar ist, ist noch einmal eine ganz eigene Diskussion, auf Nahrung ist immerhin jeder Mensch angewiesen. Auch den häufig gehörten Einwand, dass Rauchen halt eine Abhängigkeit sei, halte ich für nicht besonders überzeugend in diesem Zusammenhang. Aber es könnte sich natürlich darauf geeinigt werden, dass jeder AN Anspruch auf eine halbe Stunde "Suchtpause" pro Arbeitstag geltend machen kann, dnn gehen die einen eben rauchen, während die anderen ins Fitnessstudio laufen und wieder andere den Spielautomaten füttern


    Beste Grüße,
    Ruben

  • Hallo,


    ich denke auch, dass die Diskussion ein wenig ausufert.


    Schlichtweg gesagt: Rauchen in den Pausen finde ich in Ordnung, solange die NIchtraucher dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dies ist ja gemäß derzeitiger Rechtslage der Fall. Was die restliche Gestaltung anbelangt, sollte Grundlage des einzelnen Arbeitsverhältnisses sein. Zumeist wird Rauchen lediglich dort erlaubt, wo die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Wenn dadurch zusätzlich niemand gestört wird, kommen beide Seiten zu ihrem Recht.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    schlussendlich kann der AG im Rahmen seines Weisungsrechts entscheiden, wie weitreichend das Rauchverbot gestaltet werden soll.


    Sonderlich frei ist er dabei nicht, da er ja stets im Rahmen billigen Ermessens zu entscheiden hat: Zumeist werden schon die INteressen der NIchtraucher am Schutze ihrer Gesundheit und auch die Interessen der Kunden überwiegen . Sofern diese Interessen nicht beeinträchtigt werden, kann das Rauchen auch gestattet werden.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo Jost,


    die werden klar überwiegen; denn die Gesundheit, oder in unserer VErfassung auch körperliche UNversehrtheit genannt, ist ein hohes Rechtsgut, was sich nicht so einfach mit Bequemlichkeitsaspekten beiseite schieben lässt. Zumeist ist das Problem aber recht schnell vom Tisch, sobald geeignete Ausweichmöglichkeiten vor Ort geschaffen worden sind.

  • Hallo,


    das ist alls gut so ; aber ab einem gewissen Punkt sollte es dann auch aufhören. Wenn die Gesundheit der Kollegen nicht mehr beeintröchtigt ist, sollte man die Raucher dann auch in Ruhe lassen. Sie schaden dann ja keinem mehr - na ja außer halt sich selbst :)

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