Hallo zusammen,
ich habe Anfang März eine Woche BU beantragt, der mir jetzt von meinem Arbeitgeber mit Hinweis auf die bevorstehende Kurzarbeit (ab 01.04.) nicht genehmigt wurde.Begründet wurde die Absage mit dem Hinweis
auf die volle Lohnbelastung, die mein Arbeitgeber für die 5 Tage zu tragen hat.
Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür ?
Ich bedanke mich schon einmal für kompetente Kommentare.
Viele Grüße
R. Wanto