Bildungsurlaub während der Kurzarbeit

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  • Hallo zusammen,


    ich habe Anfang März eine Woche BU beantragt, der mir jetzt von meinem Arbeitgeber mit Hinweis auf die bevorstehende Kurzarbeit (ab 01.04.) nicht genehmigt wurde.Begründet wurde die Absage mit dem Hinweis
    auf die volle Lohnbelastung, die mein Arbeitgeber für die 5 Tage zu tragen hat.
    Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür ?
    Ich bedanke mich schon einmal für kompetente Kommentare.
    Viele Grüße
    R. Wanto

  • Hallo,


    Bildungsurlaub wird nach Landesgesetzen gewährt. Jedes Bundesland hat ein eigenes. Ich wette, da ist Kurzarbeit nicht drin geregelt. Wenn Du nach dem Gesetz einen Anspruch hast und der Arbeitgeber vergüten muss, muss der den vollen Lohn zahlen, es sei denn, es wird dort darauf Bezug genommen, was im Betrieb in der Woche verdient worden wäre. Wenn das Kurzarbeit war, gibt es natürlich nur den entsprechenden Anteil.


    Ablehnen kann der AG auch nur aus den im Gesetz genannten Gründen. Hier wette ich, dass da auch nichts von Kurzarbeit steht. Das müsstest Du sicherheitshalber aber erst mal nachlesen.


    Zu den Landesgesetzen kommst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub


    Gruß
    Petra

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